Zitat Zitat von tato20
ich denke da aber mehr an Fahrten z.b. nachmittags wo viel los ist auf der strasse und vor mir ein auto mit genau 49,8km/h.
Sonderrechte: Bezug zwischen dem Staat und dem Einsatzfahrzeug (oder auf deutsch: was anderen Fahrzeugfahrern verboten wird, wird Einsatzfahrern erlaubt)
"Wegerechte": Bezug zwischen Einsatzfahrzeugen und umliegendem Verkehr: Alle anderen müssen Platz machen. Gilt nur mit optischem UND akustischem Signal. Also nix Rotlicht oder andere Spielereien.

Also: Prinzipiell haben Feuerwehrler in Deutschland Sonderrechte auf der Anfahrt zum GH. Ausnahmen bestätigen die Regel (regionale Anordnungen etc).
Da aber keine SoSi-Anlage vorhanden ist, hat derjenige auf keinen Fall Wegerechte nach § 38 StVO. Also muss auch keine Platz machen. Das muss man nämlich erst, wenn hinter einem blaues Blinklicht und ein kräftiges "Tatütata" auftaucht.

Gruß, Mr. Blaulicht