Sonderrechte: Bezug zwischen dem Staat und dem Einsatzfahrzeug (oder auf deutsch: was anderen Fahrzeugfahrern verboten wird, wird Einsatzfahrern erlaubt)Zitat von tato20
"Wegerechte": Bezug zwischen Einsatzfahrzeugen und umliegendem Verkehr: Alle anderen müssen Platz machen. Gilt nur mit optischem UND akustischem Signal. Also nix Rotlicht oder andere Spielereien.
Also: Prinzipiell haben Feuerwehrler in Deutschland Sonderrechte auf der Anfahrt zum GH. Ausnahmen bestätigen die Regel (regionale Anordnungen etc).
Da aber keine SoSi-Anlage vorhanden ist, hat derjenige auf keinen Fall Wegerechte nach § 38 StVO. Also muss auch keine Platz machen. Das muss man nämlich erst, wenn hinter einem blaues Blinklicht und ein kräftiges "Tatütata" auftaucht.
Gruß, Mr. Blaulicht