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Thema: Weg zum Gerätehaus

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    19.02.2006
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    1.092
    Zitat Zitat von Alex22
    Falsch .. jedes Bundesland kann bestimmte Dinge der StVO auslegen wie es will.
    Das hier ist zB so ein Fall.
    Gibt es denn ein Bundesland, in dem es per Erlass verboten wurde?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
    Registriert seit
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    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von Max K.
    Gibt es denn ein Bundesland, in dem es per Erlass verboten wurde?

    Ich habe mal für einen entsprechenden Vortrag versucht, die "Meinungen" einzelner Bundesländer zu sammeln.

    Ich habe zwar die Unterlagen leider nicht mehr, kann aber aus Erinnerung sagen, dass es Bundesländer gibt, die SONDERRECHTE für die Anfahrt nach Alarmierung zum Gerätehaus als zulässig betrachten! Andere Bundesländer halten eine derartige Regelung für unzulässig!

    Genial war die Auskunft des Landes Niedersachsen. Es gab nämlich keine! Weder ein Festlegen auf eine Zulässigkeit noch ein eindeutiger Hinweis auf eine Unzulässigkeit!

  3. #3
    Registriert seit
    26.02.2006
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    1.565
    Zitat Zitat von Poli
    Genial war die Auskunft des Landes Niedersachsen. Es gab nämlich keine! Weder ein Festlegen auf eine Zulässigkeit noch ein eindeutiger Hinweis auf eine Unzulässigkeit!
    Sowas nennt man Politik !!!
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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