
Zitat von
wodoe
Allein der Betrieb eines Orginalen MKSi ab Werk Swissphone fällt lt. diesem Schreiben unter den Tatbestand eines (wörtlich) "Vergehen gegen das Fernmeldeanlagengesetz" - da dieser Betrieb für die BOS untersagt ist.
Soso ... interessant. *schmunzel*
Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1989 (BGBl. I S. 1455),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2491)
§1 bis 27
aufgehoben
§ 28 Außerkrafttreten
Die §§ 1, 2, 7, 8 und 19 treten mit Ablauf des 31. Dezember 1997 außer Kraft. § 12 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.