Zitat Zitat von Dr.Toppa

Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung, dass halt kein Verfahren gegen dich läuft, etc. Das wird bei RS-Lehrgängen häufig anstelle eines Führungszeugnisses vorgelegt. Ich denke mal, um Kosten zu sparen, etc.
Wenn ich gestern Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hab, dass gegen mich ermittelt wird steht das ja noch nicht im Führungszeugnis. D.h. wenn sie ganz streng sind, wolln sie ein Führungszeugnis das man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat und die Eidesstattliche erklärung, dass auch Momentan nix am laufen ist.