@Carsten:

Klar, wenn ich in unmittelbarer Nähe des Brandortes Leute erwische, die möglicherweise auch noch den Benzinkanister mit sich rumtragen, halte ich ein Eingreifen für richtig und würde das genauso auch nach §127 StPO durchführen.

Wenn aber die Tatverdächtigen auf der Flucht sind, sieht die Sache doch schon ganz anders aus.
Das fängt doch schon mit dem Einsatz "körperlicher Gewalt und deren Hilfsmittel" an.
Wie stelle ich z.B. einen flüchtigen Fahrradfahrer?
Wie halte ich einen Tatverdächtigen fest, der sich der Festnahme zu entziehen versucht?
Und vor allem: Welche Hilfsmittel der körperlichen Gewalt darf ich unter dem "Grundsatz der Verhältnismässigkeit" überhaupt anwenden?

Sicher, wenn das zwei zündelnde Kiddies waren, spricht nichts dagegen, wenn ich die am Schlaffitchen packe und der Polizei übergebe, aber in dem Augenblick, wo ich eben diese Kiddies mit dem Einsatzkfz. zum Anhalten zwinge, wirds doch schon wieder heikel.

Ansonsten bin ich aber mit Dir völlig einer Meinung.

Gruss
Fuxe