Du hast dir das mit dem 127 STPO durchgelesem
Zitat von §127 STPO
Du hast dir das mit dem 127 STPO durchgelesem
Zitat von §127 STPO
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ich les lieber in meinem Kommentar zur StPO, als dass ich auf das Gesülze von Wikipedia-Quacksalbern vertraue. :-) Leider kennt man vom hier vorliegenden Fall keine genauen Umstände, daher kann man auch nicht "urteilen" (was ja eh nur der Richter tut). Das "auf frischer Tat verfolgt" wird von der Rechtssprechung recht großzügig ausgelegt, und darauf kommts letztlich an.
Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)