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Thema: Es geht auch mal anders: Feuerwehr schnappt Brandstifter

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  1. #1
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    Moin moin,

    Drei Feuerwehrleute nahmen mit dem Einsatzleitwagen die Verfolgung auf und konnten die jungen Leute in Börger stellen.
    ... eine der hoheitlichen Aufgaben der Feuerwehr... - Was soll man dazu noch sagen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von Wikipedia
    Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort betroffen worden ist.
    Wie gesagt: ohne Worte!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    also in der tm1 ausbildung in der ich mich grad befinde haben wir gelernt, dass man in so einem fall die brandstifter mit körperlicher gewalt festhalten kann nach FSHG sofern keine pol zur vollzugshilfe vor ort ist. völlig legitim die sache!

  5. #5
    Loumi Gast
    Wie hannibal schon ausführte und der Link http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermannsparagraph es bestätigt, darf jeder einen Täter vorläufig (!) festnehmen. Danach ist der Täter umgehenst der Polizei zuzuführen! So ist nun mal die Tatsache. Nur kommt es auch auf die Situation drauf an, denn damit können ja auch Gefahren für die eigene Person entstehen. Auch wenn ich jetzt mal etwas übertreibe, aber es gibt ja schon Jugendliche die mit Schußwaffen und Messer in der Gegend herumlaufen. Nochmals zu Thema Waffen - selbst Spielzeugpistolen sehen heutzutage so echt aus, daß man den Unterschied ab einer gewissen Entfernung nicht mehr erkennen kann.

    Gruß
    Loumi

  6. #6
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    Also das "Festhalten" einer entsprechenden Person kann situativ unter Einhaltung gewisser Grundsätze (welche ich hier nicht weiter erläutere) legitim sein

    aber
    Zitat Zitat von Loumi
    [...] darf jeder einen Täter vorläufig (!) festnehmen.
    "festnehmen" darf definitiv nur ein dazu befugtes amtliches Volzugsorgan.

    Dies nur so am Rande ... nun genug der Fachsimpelei ... ;-)
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)

  7. #7
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    62
    @Marlon

    Die "vorläufige Festnahme" ist doch explizit im § 127 I S.1 StPO als Legaldefinition für diese Handlung angegeben.

    Also ist die Verwendung des Begriffes vorläufige Festnahme hier völlig in Ordnung.
    Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
    Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Wie gesagt: ohne Worte!
    ...
    welch' Ironie !
    sorry ich konnte nicht wiederstehen

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