Also das "Festhalten" einer entsprechenden Person kann situativ unter Einhaltung gewisser Grundsätze (welche ich hier nicht weiter erläutere) legitim sein

aber
Zitat Zitat von Loumi
[...] darf jeder einen Täter vorläufig (!) festnehmen.
"festnehmen" darf definitiv nur ein dazu befugtes amtliches Volzugsorgan.

Dies nur so am Rande ... nun genug der Fachsimpelei ... ;-)