Also das "Festhalten" einer entsprechenden Person kann situativ unter Einhaltung gewisser Grundsätze (welche ich hier nicht weiter erläutere) legitim sein
aber

Zitat von
Loumi
[...] darf jeder einen Täter vorläufig (!) festnehmen.
"festnehmen" darf definitiv nur ein dazu befugtes amtliches Volzugsorgan.
Dies nur so am Rande ... nun genug der Fachsimpelei ... ;-)
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)