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Thema: Es geht auch mal anders: Feuerwehr schnappt Brandstifter

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  1. #1
    Loumi Gast
    Wie hannibal schon ausführte und der Link http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermannsparagraph es bestätigt, darf jeder einen Täter vorläufig (!) festnehmen. Danach ist der Täter umgehenst der Polizei zuzuführen! So ist nun mal die Tatsache. Nur kommt es auch auf die Situation drauf an, denn damit können ja auch Gefahren für die eigene Person entstehen. Auch wenn ich jetzt mal etwas übertreibe, aber es gibt ja schon Jugendliche die mit Schußwaffen und Messer in der Gegend herumlaufen. Nochmals zu Thema Waffen - selbst Spielzeugpistolen sehen heutzutage so echt aus, daß man den Unterschied ab einer gewissen Entfernung nicht mehr erkennen kann.

    Gruß
    Loumi

  2. #2
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    Also das "Festhalten" einer entsprechenden Person kann situativ unter Einhaltung gewisser Grundsätze (welche ich hier nicht weiter erläutere) legitim sein

    aber
    Zitat Zitat von Loumi
    [...] darf jeder einen Täter vorläufig (!) festnehmen.
    "festnehmen" darf definitiv nur ein dazu befugtes amtliches Volzugsorgan.

    Dies nur so am Rande ... nun genug der Fachsimpelei ... ;-)
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)

  3. #3
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    @Marlon

    Die "vorläufige Festnahme" ist doch explizit im § 127 I S.1 StPO als Legaldefinition für diese Handlung angegeben.

    Also ist die Verwendung des Begriffes vorläufige Festnahme hier völlig in Ordnung.
    Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
    Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.

  4. #4
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    Kompetenzüberschreitung der Feuerwehr bla bla bla. Was würdet ihr machen, wenn ihr von Passanten den "heißen Tipp" bekommt? Schließlich dürfen auch Feuerwehrleute im Einsatz unter Beachtung von 127 (1) StPO vorläufig Festnehmen, schließlich ist das ein Jedermannsrecht. Und wenn ich sicher weiß, dass Person X und Y als Täter in Betracht kommen, halte ich es sogar für geboten, dass diese festgehalten werden, bis die Polizei sie übernimmt. Und solang ihr nicht willkürlich jemand festhaltet und diesen ohne jeglichen Anhaltspunkt die Täterschaft unterstellt, kann euch niemand an den Karren fahren (zB wegen Nötigung).
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  5. #5
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    Du hast dir das mit dem 127 STPO durchgelesem

    Zitat Zitat von §127 STPO

    Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

    ...

    Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein . Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort betroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Ich les lieber in meinem Kommentar zur StPO, als dass ich auf das Gesülze von Wikipedia-Quacksalbern vertraue. :-) Leider kennt man vom hier vorliegenden Fall keine genauen Umstände, daher kann man auch nicht "urteilen" (was ja eh nur der Richter tut). Das "auf frischer Tat verfolgt" wird von der Rechtssprechung recht großzügig ausgelegt, und darauf kommts letztlich an.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  7. #7
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    Zitat Zitat von telemanne
    Kompetenzüberschreitung der Feuerwehr bla bla bla. Was würdet ihr machen, wenn ihr von Passanten den "heißen Tipp" bekommt? Schließlich dürfen auch Feuerwehrleute im Einsatz unter Beachtung von 127 (1) StPO vorläufig Festnehmen, schließlich ist das ein Jedermannsrecht. Und wenn ich sicher weiß, dass Person X und Y als Täter in Betracht kommen, halte ich es sogar für geboten, dass diese festgehalten werden, bis die Polizei sie übernimmt. Und solang ihr nicht willkürlich jemand festhaltet und diesen ohne jeglichen Anhaltspunkt die Täterschaft unterstellt, kann euch niemand an den Karren fahren (zB wegen Nötigung).

    Und was würdest Du machen, wenn Du Dir wegen einer unberechtigten Festnahme eine Klage wegen Freiheitsberaubung einfangen würdest?
    Was würde passieren, wenn Du während der Verfolgungsfahrt mit dem Einsatzfahrzeug einen Unfall mit Personenschäden verursachst?
    Und last not least:
    Wie würdest Du reagieren, wenn Dir der mutmassliche Täter eine Schusswafe oder ein Kampfmesser vor die Nase halten würde?

    Fragen über Fragen.

    Gruss
    Fuxe

  8. #8
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    § 127 (1) StPO, wenn ich diese Grundsätze beachte, mach ich keine unberechtigte Festnahme, denn diese Vorschrift berechtigt mich zur Festnahme. Logisch oder?

    Bei Einsatzfahrten sollte man auch keine Unfälle verursachen.

    Und mitm bewaffneten Täter, dann wärs Zeit zum Rückzug.

    Aber wenn wir grad schon den Teufel an die Wand malen, rück ich in Zukunft nicht mehr zu einem Einsatz aus, da es ja sein könnte, dass ein verärgerter Ex-Fw'ler Amok läuft, einen Waldbrand meldet, dort auf die FW wartet und alle Kameraden abmetzelt...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  9. #9
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    @Fuxe

    Und mit genau solche Begründungen stehlen sich auch immer mehr Bürger aus der Verantwortung.
    Zivilcourage? Fehlanzeige!

    Unser Strafrechtsprof sagt immer, dass noch niemandem in Deutschland ein Gerichtsverfahren angehängt wurde, weil er irrig ne Straftat annahm und den mutmaßlichen Täter zur Idenditätsfeststellung festgehalten hat.
    Und warum nicht?
    Weil die Gerichte und Staatsanwaltschaften genau verhindern wollen, dass keiner mehr eingreift weil er sagt: Was ist wenn ich mich irre?

    Kurz gefasst meinte er dazu: Leute, das Irrtumsmonopol beim § 127 StPO liegt beim Staat, ihr dürft euch auch mal irren. Solang die Maßnahmen im Rahmen bleiben macht euch keiner was.
    Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
    Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von telemanne

    Aber wenn wir grad schon den Teufel an die Wand malen, rück ich in Zukunft nicht mehr zu einem Einsatz aus, da es ja sein könnte, dass ein verärgerter Ex-Fw'ler Amok läuft, einen Waldbrand meldet, dort auf die FW wartet und alle Kameraden abmetzelt...

    Es ist noch gar nicht solange her, als eine Polizeistreife zu einem vermeintlichen Wildunfall gerufen wurde und dann aus einem Sturmgewehr beschossen wurde.
    Beide Polizeibeamte kamen damals ums Leben.

    Was ich damit ansprechen will:

    Schuster bleib bei Deinem Leisten.
    Ich glaube nicht, dass ihr bei eurer Wehr die Reaktion auf körperliche Angriffe trainiert.
    Weiters glaube ich nicht, dass Fahrtraining mit Einsatzfahrzeugen zwecks Verfolgung mutmasslicher Brandstifter zu eurem Übungsprogramm gehört.
    Und bezüglich " dann baue ich halt dabei keinen Unfall" : Sowas passiert schneller als man denkt. Dann möchte ich mal die Reaktion vom Staatsanwalt und vom Richter sehen.

    @Johnny:

    Zivilcourage hat nichts mit irgendwelchen "Ermittlungserfolgen" oder Dingfestmachung vermeintlicher Straftäter zu tun.
    Es gibt genug andere Möglichkeiten seine Courage unter Beweis zu stellen...

    btw: Deine Begründung wegen eventueller negativer Presse ist imho unrichtig.
    Wenn ich als Feuerwehrmann oder Rettungssani einen guten Job mache, kann mir das Gekritzel der Reporter- mit Verlaub gesagt- furzegal sein.

    Gruss
    Fuxe
    Geändert von Fuxe (30.04.2007 um 22:27 Uhr)

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