Wie gesagt: ohne Worte!Zitat von Wikipedia
Gruß, Mr. Blaulicht
Wie gesagt: ohne Worte!Zitat von Wikipedia
Gruß, Mr. Blaulicht
also in der tm1 ausbildung in der ich mich grad befinde haben wir gelernt, dass man in so einem fall die brandstifter mit körperlicher gewalt festhalten kann nach FSHG sofern keine pol zur vollzugshilfe vor ort ist. völlig legitim die sache!
Wie hannibal schon ausführte und der Link http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermannsparagraph es bestätigt, darf jeder einen Täter vorläufig (!) festnehmen. Danach ist der Täter umgehenst der Polizei zuzuführen! So ist nun mal die Tatsache. Nur kommt es auch auf die Situation drauf an, denn damit können ja auch Gefahren für die eigene Person entstehen. Auch wenn ich jetzt mal etwas übertreibe, aber es gibt ja schon Jugendliche die mit Schußwaffen und Messer in der Gegend herumlaufen. Nochmals zu Thema Waffen - selbst Spielzeugpistolen sehen heutzutage so echt aus, daß man den Unterschied ab einer gewissen Entfernung nicht mehr erkennen kann.
Gruß
Loumi
Also das "Festhalten" einer entsprechenden Person kann situativ unter Einhaltung gewisser Grundsätze (welche ich hier nicht weiter erläutere) legitim sein
aber"festnehmen" darf definitiv nur ein dazu befugtes amtliches Volzugsorgan.Zitat von Loumi
Dies nur so am Rande ... nun genug der Fachsimpelei ... ;-)
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)
@Marlon
Die "vorläufige Festnahme" ist doch explizit im § 127 I S.1 StPO als Legaldefinition für diese Handlung angegeben.
Also ist die Verwendung des Begriffes vorläufige Festnahme hier völlig in Ordnung.
Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.
Kompetenzüberschreitung der Feuerwehr bla bla bla. Was würdet ihr machen, wenn ihr von Passanten den "heißen Tipp" bekommt? Schließlich dürfen auch Feuerwehrleute im Einsatz unter Beachtung von 127 (1) StPO vorläufig Festnehmen, schließlich ist das ein Jedermannsrecht. Und wenn ich sicher weiß, dass Person X und Y als Täter in Betracht kommen, halte ich es sogar für geboten, dass diese festgehalten werden, bis die Polizei sie übernimmt. Und solang ihr nicht willkürlich jemand festhaltet und diesen ohne jeglichen Anhaltspunkt die Täterschaft unterstellt, kann euch niemand an den Karren fahren (zB wegen Nötigung).
Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...
Du hast dir das mit dem 127 STPO durchgelesem
Zitat von §127 STPO
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Zitat von telemanne
Und was würdest Du machen, wenn Du Dir wegen einer unberechtigten Festnahme eine Klage wegen Freiheitsberaubung einfangen würdest?
Was würde passieren, wenn Du während der Verfolgungsfahrt mit dem Einsatzfahrzeug einen Unfall mit Personenschäden verursachst?
Und last not least:
Wie würdest Du reagieren, wenn Dir der mutmassliche Täter eine Schusswafe oder ein Kampfmesser vor die Nase halten würde?
Fragen über Fragen.
Gruss
Fuxe
welch' Ironie !Zitat von Mr. Blaulicht
sorry ich konnte nicht wiederstehen
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