Hm ok bei 240 Std haste mich eindeutig überzeugt das es so jemanden nicht gibt.Zitat von akkonsaarland
Gruß firefighteropp
Hm ok bei 240 Std haste mich eindeutig überzeugt das es so jemanden nicht gibt.Zitat von akkonsaarland
Gruß firefighteropp
Hm also bis letztes Jahr hatten wir noch durchschnittlich 273 Stunden im Monat!
und wir haben jedes Jahr noch
ein Festival mit ~45000 Besucher
ca 10 Rennveranstalltungen auf einem Flughafen
und ca 15 sonstige Veranstalltungen
HAUPTAMTLICH mit rettungsassistenten besetzt!
Der Beifahrer auf dem RTW war aber meist ein EA
Als Geländgängige Fahrzeuge kann man ja auch mal die Bergwacht einbinden!
Bei uns können die in ihrem Jeep eine Person Liegend Transportieren.
Und für ne rasche Erstversorgung reichen entweder die Kräfte der FW oder man setzt einen Notarzt???, ja wir haben da ca 5 Stück die das sogar Sonntags freiwillig machen auf ein Geländegäniges Fahrzeug.
Und als Sonstige SAN Kräfte holt man eben eine "ortsgruppe" des DRK´s die sind bei uns sogar froh wenn Sie mal wieder raus dürfen!!!
Irgendwie ist bei uns aber alles anderst als IRGENDWO IN DEUTSCHLAND
komisch
Ich galube, dass kann jeder von seinem Ortsverein behaupte :-(Zitat von Elton
Nicht ganz. Bei uns ist die SEG ein Teil des erweiterten RD. Wenn der RD überfordert ist, z.B. zu langer Einsatz ("Bereitstellung Wohnhausbrand", Absicherung Fw-Kräfte bei Personensuche) wird die SEG (oder Teilbereiche, z.B. NUR die RTW-Gruppe oder NUR die Betreuungsgruppe, ...) alarmiert. Dafür gibt es ja die Unterteilung einer SEG in die Fachgruppen und die getrennten Alarmschleifen)Zitat von Mr. Blaulicht
Gerade dafür ist die SEG! Einsätze über mehrere Stunden/Tage. Die Hauptaufgabe ist den Regel-RD schnellstmöglich aus dem Einsatz herauszulösen!Zitat von Mr. Blaulicht
Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)Zitat von Mr. Blaulicht
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Das mag im Einzelfall gerade so stimmen, im Rest der Republik ist die SEG aber weder der FF noch dem KatS zugehörig und somit gibt es weder Freistellung noch Lohnfortzahlung.Zitat von AkkonHaLand
Außer, der Arbeitgeber ist die HiOrg, die die SEG stellt.
MfG
Frank
Die Gemeinde, die das macht muss aber ziemlich dumm sein.Zitat von AkkonHaLand
Wo ist die rechtliche Grundlage dafür?
Ich habe keine gefunden. Im Bereich der Fw ist das hingegen eindeutig geregelt...
Viele Grüße
Christian
Schon mal was von den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer gehört? (In Nds z.B. NdsSOG - Niedersächsisches Sicherheits und Ordnungsgesetz)? Das Land ist zur Aufstellung (auch) von "SEG´n" verpflichtet! Zumeist wird diese Aufgabe aber "nach unter durchgereicht", so dass die Kommunen zuständig sind.Zitat von Flesch
Also: Keine "dumme Kommune", sondern "Lohn-Ersatz-Pflicht Kraft Gesetz"!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
In Hessen weder im HBKG noch im RD-Gesetz zu finden.
Übrigens sind alle HiOrgs außer THW und FW Vereine! Sollte man auch noch dran denken.
Viele Grüße
Christian
Nö.Zitat von AkkonHaLand
Heißt andernorts auch Polizeigesetz.(In Nds z.B. NdsSOG - Niedersächsisches Sicherheits und Ordnungsgesetz)?
Der Rettungsdienst im Allgemeinen und SEGn im Besonderen werden in den knapp 110 Paragraphen nicht erwähnt.
Rettungsdienst ist auch in NDS Sache der Landkreise und kreisfreien Städte.Das Land ist zur Aufstellung (auch) von "SEG´n" verpflichtet! Zumeist wird diese Aufgabe aber "nach unter durchgereicht", so dass die Kommunen zuständig sind.
Wenn die SEGn Bestandteil des erweiterten KatS sind, kommen wir der Sache evtl. schon näher.
Das kann ich so noch nirgends sehen.Also: Keine "dumme Kommune", sondern "Lohn-Ersatz-Pflicht Kraft Gesetz"!
Bitte mal konkrete Paragraphen angeben.
MfG
Frank
Dann mal mehr in die Tiefe:
--> Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundeseinheit
--> Die Feuerwehren sind (i.d.R.) Abteilungen der Kommune, genau, wie das Ordnungsamt oder das Klärwerk.
--> Die Notfallversorgung der Bürger ist eine hoheitliche (staatliche)Aufgabe, somit (meist) kommunal.
-Zur Notfallrettung/KTP ist also originär die Feuerwehr zuständig ("allgemeine Gefahrenabwehr")
- Da die Fw das nicht alleine leisten kann, beauftragt sie damit die privaten Rettungsdienste (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, Rettungsverein Musterstadt, ...).
Das HBKG ist dasDas ist für die Frage relavante wäre dann also dass HSOGHessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
Vom 17. Dezember 1998
Ich muss zugeben, ich habe es nicht durchgelesen, denke aber es wird (wie bei allen "Einzel-Gesetzen für den selben Bereich" in Deutschland) dem Niedersächsichen NdsSOG inhaltlich gleichen.Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
(HSOG)
Vom 26. Juni 1990
GVBl. I S. 197, 534
in der Fassung vom 14. Januar 2005
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
In Hessen geht das die Feuerwehr überhaupt nichts an.
Dafür gibt es ein Rettungsdienstgesetz. Und darin ist die Lohnersatzsache mit keinem Wort erwähnt, anders als im HBKG für die Feuerwehr (und NUR für die FW!)...
Viele Grüße
Christian
Und hier bitte das "kommunale" nicht verwechseln. Die Feuerwehr ist eine Abteilung der Stadt oder Gemeinde. Das Ordnungsamt gibt es auf Stadt- und Gemeindeebene und auf Kreisebene. Kommunaler Rettungsdienst wird aber fast immer auf der Ebene von Landkreisen oder kreisfreien Städten betrieben.Zitat von AkkonHaLand
Außer bei den Muschelschubsern ;-)
MfG
Frank
Die individuelle Notfallversorgung ist nicht Teil der "allgemeinen Gefahrenabwehr" - und damit auch keine hoheitliche Aufgabe. Deswegen ist sie auch nicht automatisch Teil der Feuerwehr. Deswegen teilt sich - am Rand bemerkt - der §35 STVO auch in zwei Bereiche: Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch wenn beides von der Feuerwehr geleistet wird.Zitat von AkkonHaLand
Gruß, Mr. Blaulicht
Hmm, wie kommst den auf das?Zitat von AkkonHaLand
Mit verlaub, Unsinn!
Schau dir in Ruhe mal die verlinkte Seite an, dann hast du mal die Situation in By vor Augen.
Und viel anders wirds im Rest von DL auch ned sein.
http://www.helfergleichstellung.brk.de/
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...
Wir hier keine SEG haben.. Sondern gleich nur Einheiten des KatSchutz. Da ist das mitm Geld eindeutig geregelt.
Ansonsten:
I.d.R. fährt hier pro kompletten Löschzug sowieso ein RTW mit der nur für die eigenen Leute ist.
Dann haben wir hier auch einige SET-RTWs bzw. die, die nicht 24h fahren werden dann ggf. alamiert.
Und wenns wirklich viel wird, kommt der KatSchutz, dann aber meistens nur für die Versorgung der Kräfte mit Essen & Trinken.
Ab irgendwann werden dann auch die Besatzungen der Löschzüge durchgetauscht mit Leuten aus BF und FF.
Allerdings hab ich das bisher noch nicht erlebt das die BF so nachalamiert hat. Meist haben die das mit 2 LZ BF und Rest FF recht schnell hingekriegt.
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