Die G26.1 testet die Tauglichkeit für Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von weniger als 3 kg und geringem Atemwiderstand (z.B. P1- und P2-Filter, Gebläsefiltergeräte, Druck- und Frischluftschlauchgeräte) und hat mit "allgemeiner Feuerwehrtauglichkeit" nix zu tun (auch wenns natürlich nicht verkehrt ist, wenn man auch als Nicht-AGT filtertauglich ist).Zitat von Maulwurf
Die "körperliche und geistige Fähigkeit" nach § 12 Abs. 4 LBKG RLP ist nicht genauer definiert und liegt im Grunde im Ermessen des attestierenden Arztes. Daher kann im Grunde jeder in die FW, egal wie schwach oder doof er ist, sofern er zu einem entsprechenden Arzt geht.