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Thema: Fatal: "Rettungsrambos" als Ausbilder!

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  1. #11
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    @ hannibal: die frage kann ich Dir nicht pauschal beantworten!

    wenn Du die Maßnahme Venöser Zugang beherschst und der Pat. (wenn ansprechbar, was bei einem BZ von 11 mg/dl wohl eher unwahrscheinlich ist) damit einverstanden ist dann auf jeden Fall nen Zugang "ranbasteln" und wenn verfügbar 'ne G5 "ranhängen" - ist aber von RD-Bereich zu RD-Bereich sehr unterschiedlich wie die NA's dazu stehen und ob es Ärger gibt oder nicht. Bei bewußtlosen Pat. gibt es da für mich keine Diskussion - Zugang ran! - aber weitere Maßnahmen nicht vergessen => stabile Seitenlage und wenn verfügbar Sauerstoff (ist auch ein Medikament im Sinne des Gesetzes)

    ...mit einem Stückchen Traubenzucker wirst Du allerding nur sehr wenig ausrichten können.

    ...im Übrigen...
    ich war auch so ein Menschenversuchemacher :-)))
    Geändert von Pille112 (13.03.2007 um 13:31 Uhr)
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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