Ich habs grad erst gelesen und ich hab immer noch net kapiert was ein Zivilist jetzt eigentlich mit den melder will? Und wer den warum alarmieren soll?
Ich habs grad erst gelesen und ich hab immer noch net kapiert was ein Zivilist jetzt eigentlich mit den melder will? Und wer den warum alarmieren soll?
Les nochmal meinen vorletzten thread um 9.28 Uhr.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Soweit is klar - aber trotzdem, warum soll eine Privatperson sowas wollen? Das bringt dem doch dann nix? Oder will der dann hingehen und gaffen? Und wenn der nicht mithört weiß er doch ertmal nur dass was los ist, aber nicht was und wo? Wozu soll das denn dann gut sein? Abgesehen mal davon daß ich zwar nihct weis wo das steht, aber verboten ist das sicher genaus wie Abhören vom Gesprochenen...
Wie schaut es denn aus wenn die Stadt z.B den Störungsdienst, Rufbereitschaft, Winterdienst oder sonst was über BOS alarmieren lässt
Dabei sind die Melder nicht freigeschaltet
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Zitat von hannibal
Welche Stadt alarmiert ihren Winterdienst oder ähnliches über BOS ?
Ich glaube nicht das Winterdienst der BOS angehört. Oder ich hab irgendwas verpasst. Es sei denn die Feuerwehr ist für den Winterdiet zuständig...
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
In den BOS Funkrichtlinien steht klipp und klar drin wer zu den Berechtigten des BOS-Funks gehört.
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Was da eine Privatperson mit will ? Das gleiche was ne Privatperson mit nem Scanner will.
Und warum er nur alarmiertwerden will und incht mithören was weiss ich. Die Frage, wenn ich das richtig verstanden hab, war doch nur gegen welchen Paragraphen er damit verstößt.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Und diese Frage wurde ja wohl schon gestern um 23:33 von "Dominic" beantwortet...Zitat von tower911
Also TKG § 89 Abhörverbot
MfG Fabsi
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