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Thema: Zivilist vs. FME

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Anton
    Genau das ist meine Frage: Sind FME mit Monitorbetrieb BOS zulässig oder nicht, also nach TR-BOS und nach TKG, die Paragraphen 88 - 89 Widersprechen dem ja ein wenig ... und wenn ich mir die Möglichkeiten eines Swissphone MKSi anschaue ... also, wie schaut das aus?
    deswegen hat der MKSI ja keine zulassung nach TR BOS.

  2. #2
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    Zitat Zitat von sound_driver_32
    deswegen hat der MKSI ja keine zulassung nach TR BOS.
    Die BOS-Zulassung hat der MKSI aber nicht wegen der Mithörmöglichkeit abgenommen bekommen (sonst würde im Prinzip kein einziger Melder BOS-Konform sein), sondern weil er mehrere Kanäle scannen kann und damit nicht die ganze Zeit starr auf einem Kanal ist und man dadurch eine Alarmierung auf dem Heimatkanal nicht mitbekommen könnte.


    FME im Mithörbetrieb sind meines Wissens nach generell zulässig, allerdings musst du dazu auch befugt sein, dass du es legal nutzen darfst, und das darf man erst ab KFI/KBI/SFI (was auch immer) aufwärts (und das werden die wenigsten von uns sein).


    Der Mannschaft ist diese Funktion eigentlich verboten, selbst der Wehrführung einer einzelnen Wehr.
    Wie gesagt, dann halt erst die Führung auf Kreisebene (die halt auch offiziell ein Funkgerät im Auto haben dürfen)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Die BOS-Zulassung hat der MKSI aber nicht wegen der Mithörmöglichkeit abgenommen bekommen (sonst würde im Prinzip kein einziger Melder BOS-Konform sein), sondern weil er mehrere Kanäle scannen kann und damit nicht die ganze Zeit starr auf einem Kanal ist und man dadurch eine Alarmierung auf dem Heimatkanal nicht mitbekommen könnte.


    FME im Mithörbetrieb sind meines Wissens nach generell zulässig, allerdings musst du dazu auch befugt sein, dass du es legal nutzen darfst, und das darf man erst ab KFI/KBI/SFI (was auch immer) aufwärts (und das werden die wenigsten von uns sein).


    Der Mannschaft ist diese Funktion eigentlich verboten, selbst der Wehrführung einer einzelnen Wehr.
    Wie gesagt, dann halt erst die Führung auf Kreisebene (die halt auch offiziell ein Funkgerät im Auto haben dürfen)
    Ja das meinte ich auch, habe mich nur ein wenig unklar ausgedrückt.
    Bei uns haben die Dienstgrade die Mithörfunktion drauf, und der rest hat den FME geschlossen programmiert, auch private dürfen nicht freigschalten sein.

  4. #4
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    Nur, wie verhalte ich mich, als Einheitsführer, wenn Kameraden sich selbst FME zulegen und diese offen sind???

  5. #5
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    scanner am gürtel oh man ! ich hab noch viel mehr am gürtel!

    links am gürtel ne 4m antenne, rechts am gürtel ne 2m antenne, vorne an meiner gürtelschnalle nen frontblitzer, aufm rücken nen blaulichtbalken drauf geschnallt und ich trag immer nen laptop zum decodieren mit mir rum.

    ... bitte welcher idiot rennt schon mit nem scanner am gürtel durch die gegend! wenn ich sowas sehen würd müsst ich lachen. das ist ja mal lächerlich hoch drei.

    aber so geschichten hört man auch von frisch gebackenen amateurfunkern, die auch ständig ihr fug am gürtel tragen nur damit das jeder sehen kann -.-

  6. #6
    ²reaD Gast
    Zitat Zitat von hänschenklein
    scanner am gürtel oh man ! ich hab noch viel mehr am gürtel!

    links am gürtel ne 4m antenne, rechts am gürtel ne 2m antenne, vorne an meiner gürtelschnalle nen frontblitzer, aufm rücken nen blaulichtbalken drauf geschnallt und ich trag immer nen laptop zum decodieren mit mir rum.

    [...]
    muha, das fand ich jetzt zu nice xD

  7. #7
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    ich will hänschenklein auch mal treffen. Lachen soll gesund sein :-)

    Hänschenklein kann ich dich vielleicht auch mal für einen Kameradschaftsabend buchen ?
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  8. #8
    pageboylover Gast
    Very nice.

    Eigentlich war es mal so das jeder FME damals bei der REGTP einegtragen werden musste.

    Wenn man es genau genommen hätte, sollte damals auch ein jeder die Zulassungsurkunde mit sich führen. Was natürlcih keiner gemacht hatt.

    Nun ist das im FME bereich ja weggefallen somit kann auch wieder hinz und kunz ohne Probleme so ein Gerät kaufen.

    Meiner Ansicht wäre es besser gewessen das nur ein bestimmter Personenkreis solche Geräte kaufen kann (Funkwart SBI KBI Landrat)

    In jedem Fall ist der Mithörbetrieb untersagt. Auch für Zug und Gruppenführer ganz klar, außer KBI und seine stellvertreter hat da keiner mitzuhören.

    In Hessen ist zusätlich ein 4m Handfunkgerät verboten und darf nur mit Sondergenehmigung genutzt werden (KBI).

    Mal ein Fall rausgepikt:
    In einem Rundschreiben an alle Feuerwehr-Kräfte, Kommandanten und Notfallseelsorger berichtete
    Kreisbrandrat Spiller vor kurzem, dass es in jüngster Zeit wieder vermehrt „Probleme mit offenen
    Funkweckern“ bei aktiven Feuerwehr-Kollegen gegeben habe - und zwar mit solchen Meldeempfängern, die
    auf „Mithörschaltung“ gestellt werden können. „Der Funkverkehr der BOS (Behörden und Organisationen mit
    Sicherheitsaufgaben; d. Red.) ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und hier liegt das Problem“, so
    Spiller. Deshalb müssten ab sofort bei allen Feuerwehr im Landkreis alle Meldeempfänger so umgerüstet
    werden oder sein, dass keine Mithörstellung geschaltet werden kann. Ausnahme seien Führungskräfte wie
    Kreisbrandmeister, -inspektoren sowie Kommandanten und Stellvertreter der Stützpunkt-Feuerwehren.

    Alexander Stempfle, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen, glaubt, dass es sich nicht
    vermeiden lasse, dass Dritte Teile des Funkverkehrs mithören. „Wenn ich in der Arbeit sitze und einen
    Einsatz bekomme, dann muss ich meinem Chef sagen, wenn ich plötzlich weg muss“, so der 33-Jährige. Und
    wenn die Polizei, die in der Regel die Feuerwehren im Landkreis alarmiert, auf ihre Durchsage, die nach
    dem Signalton des Meldeempfängers ertönt, verzichtet? „Das wäre eine Möglichkeit. Aber dann weiß ich
    nicht, was auf mich zukommt: Der Einsatz kann lediglich eine kleine Ölspur sein, dann pressiert es
    nicht. In solchen Fällen reicht auch eine kleine Mannschaft. Bei einem Brand sieht es anders aus. Oder
    es ist ein schwerer Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person - auch dann zählt jede Sekunde.“

    Der Feuerwehrmann könne sich auf der Anfahrt zum Gerätehaus bereits gedanklich auf seine Aufgaben
    vorbereiten, wenn er die Einsatzart kennt. Außerdem würde bei den Funkweckern täglich um 18.30 Uhr ein
    Probealarm ausgelöst, am Samstag sogar zweimal. Stempfle: „Es kam schon oft vor, dass zu dieser Zeit
    ein echter Alarm auflief. Deshalb ist die Durchsage wichtig.“

    Der Kommandant hat sich bereits an Bürgermeister Hans Klement gewandt und wird diese Woche auch noch
    einen Brief an ihn verfassen. Auch das Landratsamt als Funkverkehrsbetreiber werde eingeschaltet.
    „Dieses Problem muss geklärt werden. Es betrifft alle Feuerwehren.“ Sollten tatsächlich die 50
    Meldeempfänger der Ichenhauser Wehr eingesammelt werden, müssten die Helfer per Sirene - oder per
    Telefon, wie im Fall des angegliederten ABC-Zuges - alarmiert werden. Im vergangenen Jahr rückte die
    Ichenhauser Wehr zu 100 Einsätzen aus.

    Für Peter Maier, Chef der Polizeiinspektion (PI) Günzburg, gibt es klare Regeln und Grenzen. „Man muss
    auch von den Ehrenamtlichen erwarten können, dass sie mit den Informationen, die sie über Funk
    bekommen, sorgsam umgehen, die Verschwiegenheitspflicht, den Daten- und Persönlichkeitsschutz
    einhalten. Dann gibt es keine Probleme.“ Im Bereich der PI Günzburg habe es in den vergangenen beiden
    Jahren etwa ein halbes Dutzend Fälle gegeben, die nicht in Ordnung gewesen seien, obwohl die Mitglieder
    der Wehren regelmäßig belehrt würden. Laut Maier ist die Tatsache, dass Dritte zufällig am Funk
    mithören, wenn die Polizei an die Feuerwehr Auftrag und Ort eines Einsatzes durchgibt, „kein Verstoß“.
    Und Führungskräfte, die einen „offenen Funkwecker“ besitzen, also den gesamten Funkverkehr mithören
    können, müssten nach der Alarmierung eben auf leise oder stumm schalten.

    § 89 TKG (Auszug)
    Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für
    den Betreiber der Funkanlage............bestimmt sind, abgehört werden.

    § 148 TKG (Auszug)
    Strafvorschriften
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört
    oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt

    Der Betreiber ist hier aber die Stadt und nicht die Person die den FME im Besitz hat.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Anton
    Nur, wie verhalte ich mich, als Einheitsführer, wenn Kameraden sich selbst FME zulegen und diese offen sind???
    ganz einfach per Dienstanweisung untersagen, mit der Begründung dass der Dienstlich erforderliche FME gestellt wurde und daher kein Bedarf für einen privaten FME besteht.

    Wenn die Wehr keine FME hat und nur über Sirene alarmiert wird, und dieses auch ausreicht um die erforderliche Manschaftsstärke zu erreichen, kann so eine Regelung sicher für den einen oder anderen Demotivierend sein.
    Andererseits könnte man auch gleichzeitig den Kameraden unterschreiben lassen, dass der FME privat ist und nichts mit der einheit zu tun hat, somit ist der Einheitsführer nicht greifbar wenn es mal zu ner beschwerde kommt. Hinterher wird noch behauptet er habe sich den FME privat beschafft aber im Auftrag der Einheit.

  10. #10
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    Wobei die eigentliche Frage doch noch nicht geklärt ist:

    Wozu und aus welchem Grund sollte eine Privat Person überhaupt alarmiert werden ?
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  11. #11
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    Zitat Zitat von Ebi
    Wobei die eigentliche Frage doch noch nicht geklärt ist:

    Wozu und aus welchem Grund sollte eine Privat Person überhaupt alarmiert werden ?
    e.
    eigentlich aus gar keinem Grund. Das einzigste wo man als Privatperson zwangsläufig alarmiert wird ist mit der Sirene ;) Aber in kleinen Dörfer bräuchte man eh keine Sirene wenn man nen gutfunktionierenden wie man in Bayern sagt ALTWEIBERFUNK hat ;)

  12. #12
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    Zitat Zitat von Ebi
    Wobei die eigentliche Frage doch noch nicht geklärt ist:

    Wozu und aus welchem Grund sollte eine Privat Person überhaupt alarmiert werden ?
    e.

    Ich glaube der Threadersteller meinte nicht, das die Privatperson eine eigene Schleife kriegen soll, sondern sich selber einen FME gekauft hat und dort die Schleifen der dortigen Feuerwehr drauf programmiert hat (die Person ist aber in keiner HiOrg oder hat auch nichts im entferntesten damit zu tun) . Und jetzt jetzt möchte er wissen gegen welchen Paragraphen das Verstößt. Wobei er ausdrücklich sagt das man mit dem Melder nicht Funk mithören kann, sondern der FME nur piept bei ein einer Alarmierung.
    Also kurz um, welcher Paragraph verbietet das reine dekodieren (nicht mithören von Funk) von Schleifen der BOS ?
    So hab ich die Frage verstanden.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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