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Thema: Zivilist vs. FME

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  1. #1
    pageboylover Gast
    Very nice.

    Eigentlich war es mal so das jeder FME damals bei der REGTP einegtragen werden musste.

    Wenn man es genau genommen hätte, sollte damals auch ein jeder die Zulassungsurkunde mit sich führen. Was natürlcih keiner gemacht hatt.

    Nun ist das im FME bereich ja weggefallen somit kann auch wieder hinz und kunz ohne Probleme so ein Gerät kaufen.

    Meiner Ansicht wäre es besser gewessen das nur ein bestimmter Personenkreis solche Geräte kaufen kann (Funkwart SBI KBI Landrat)

    In jedem Fall ist der Mithörbetrieb untersagt. Auch für Zug und Gruppenführer ganz klar, außer KBI und seine stellvertreter hat da keiner mitzuhören.

    In Hessen ist zusätlich ein 4m Handfunkgerät verboten und darf nur mit Sondergenehmigung genutzt werden (KBI).

    Mal ein Fall rausgepikt:
    In einem Rundschreiben an alle Feuerwehr-Kräfte, Kommandanten und Notfallseelsorger berichtete
    Kreisbrandrat Spiller vor kurzem, dass es in jüngster Zeit wieder vermehrt „Probleme mit offenen
    Funkweckern“ bei aktiven Feuerwehr-Kollegen gegeben habe - und zwar mit solchen Meldeempfängern, die
    auf „Mithörschaltung“ gestellt werden können. „Der Funkverkehr der BOS (Behörden und Organisationen mit
    Sicherheitsaufgaben; d. Red.) ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und hier liegt das Problem“, so
    Spiller. Deshalb müssten ab sofort bei allen Feuerwehr im Landkreis alle Meldeempfänger so umgerüstet
    werden oder sein, dass keine Mithörstellung geschaltet werden kann. Ausnahme seien Führungskräfte wie
    Kreisbrandmeister, -inspektoren sowie Kommandanten und Stellvertreter der Stützpunkt-Feuerwehren.

    Alexander Stempfle, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen, glaubt, dass es sich nicht
    vermeiden lasse, dass Dritte Teile des Funkverkehrs mithören. „Wenn ich in der Arbeit sitze und einen
    Einsatz bekomme, dann muss ich meinem Chef sagen, wenn ich plötzlich weg muss“, so der 33-Jährige. Und
    wenn die Polizei, die in der Regel die Feuerwehren im Landkreis alarmiert, auf ihre Durchsage, die nach
    dem Signalton des Meldeempfängers ertönt, verzichtet? „Das wäre eine Möglichkeit. Aber dann weiß ich
    nicht, was auf mich zukommt: Der Einsatz kann lediglich eine kleine Ölspur sein, dann pressiert es
    nicht. In solchen Fällen reicht auch eine kleine Mannschaft. Bei einem Brand sieht es anders aus. Oder
    es ist ein schwerer Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person - auch dann zählt jede Sekunde.“

    Der Feuerwehrmann könne sich auf der Anfahrt zum Gerätehaus bereits gedanklich auf seine Aufgaben
    vorbereiten, wenn er die Einsatzart kennt. Außerdem würde bei den Funkweckern täglich um 18.30 Uhr ein
    Probealarm ausgelöst, am Samstag sogar zweimal. Stempfle: „Es kam schon oft vor, dass zu dieser Zeit
    ein echter Alarm auflief. Deshalb ist die Durchsage wichtig.“

    Der Kommandant hat sich bereits an Bürgermeister Hans Klement gewandt und wird diese Woche auch noch
    einen Brief an ihn verfassen. Auch das Landratsamt als Funkverkehrsbetreiber werde eingeschaltet.
    „Dieses Problem muss geklärt werden. Es betrifft alle Feuerwehren.“ Sollten tatsächlich die 50
    Meldeempfänger der Ichenhauser Wehr eingesammelt werden, müssten die Helfer per Sirene - oder per
    Telefon, wie im Fall des angegliederten ABC-Zuges - alarmiert werden. Im vergangenen Jahr rückte die
    Ichenhauser Wehr zu 100 Einsätzen aus.

    Für Peter Maier, Chef der Polizeiinspektion (PI) Günzburg, gibt es klare Regeln und Grenzen. „Man muss
    auch von den Ehrenamtlichen erwarten können, dass sie mit den Informationen, die sie über Funk
    bekommen, sorgsam umgehen, die Verschwiegenheitspflicht, den Daten- und Persönlichkeitsschutz
    einhalten. Dann gibt es keine Probleme.“ Im Bereich der PI Günzburg habe es in den vergangenen beiden
    Jahren etwa ein halbes Dutzend Fälle gegeben, die nicht in Ordnung gewesen seien, obwohl die Mitglieder
    der Wehren regelmäßig belehrt würden. Laut Maier ist die Tatsache, dass Dritte zufällig am Funk
    mithören, wenn die Polizei an die Feuerwehr Auftrag und Ort eines Einsatzes durchgibt, „kein Verstoß“.
    Und Führungskräfte, die einen „offenen Funkwecker“ besitzen, also den gesamten Funkverkehr mithören
    können, müssten nach der Alarmierung eben auf leise oder stumm schalten.

    § 89 TKG (Auszug)
    Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für
    den Betreiber der Funkanlage............bestimmt sind, abgehört werden.

    § 148 TKG (Auszug)
    Strafvorschriften
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört
    oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt

    Der Betreiber ist hier aber die Stadt und nicht die Person die den FME im Besitz hat.

  2. #2
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    01.08.2006
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    2.332
    ich find der bericht zeigt die kleinkariertheit der feuerwehrverbände

    nicht das ich hier für das mithören plädiere, aber allein der begriff funkwecker

  3. #3
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    07.06.2002
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    1.061
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    ich find der bericht zeigt die kleinkariertheit der feuerwehrverbände
    Was bitteschön haben denn die "Feuerwehrverbände" mit diesem Thread zu tun???????

    Kannst du überhaupt zwischen den "Verbänden" (als Interessenvertreter....quasi: "Gewerkschaften" der Mitglieder) und den "Feuerwehren" (als BOS) unterscheiden????????????

  4. #4
    Registriert seit
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    Beiträge
    2.332
    ok

    hab mich falsch ausgedrückt

    es zeigt die kleinkariertheit der feuerwehren

  5. #5
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    1.061
    Vielleicht auch nur die (angebliche) "Kleinkariertheit" mancher Führungskräfte ?!?!?!? ;-)
    Aber es kann auch sein, dass eben regional diese FME noch "so" "heißen" ?!?!

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