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Thema: Zivilist vs. FME

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Genau das ist meine Frage: Sind FME mit Monitorbetrieb BOS zulässig oder nicht, also nach TR-BOS und nach TKG, die Paragraphen 88 - 89 Widersprechen dem ja ein wenig ... und wenn ich mir die Möglichkeiten eines Swissphone MKSi anschaue ... also, wie schaut das aus?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Anton
    Genau das ist meine Frage: Sind FME mit Monitorbetrieb BOS zulässig oder nicht, also nach TR-BOS und nach TKG, die Paragraphen 88 - 89 Widersprechen dem ja ein wenig ... und wenn ich mir die Möglichkeiten eines Swissphone MKSi anschaue ... also, wie schaut das aus?
    deswegen hat der MKSI ja keine zulassung nach TR BOS.

  3. #3
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    Zitat Zitat von sound_driver_32
    deswegen hat der MKSI ja keine zulassung nach TR BOS.
    Die BOS-Zulassung hat der MKSI aber nicht wegen der Mithörmöglichkeit abgenommen bekommen (sonst würde im Prinzip kein einziger Melder BOS-Konform sein), sondern weil er mehrere Kanäle scannen kann und damit nicht die ganze Zeit starr auf einem Kanal ist und man dadurch eine Alarmierung auf dem Heimatkanal nicht mitbekommen könnte.


    FME im Mithörbetrieb sind meines Wissens nach generell zulässig, allerdings musst du dazu auch befugt sein, dass du es legal nutzen darfst, und das darf man erst ab KFI/KBI/SFI (was auch immer) aufwärts (und das werden die wenigsten von uns sein).


    Der Mannschaft ist diese Funktion eigentlich verboten, selbst der Wehrführung einer einzelnen Wehr.
    Wie gesagt, dann halt erst die Führung auf Kreisebene (die halt auch offiziell ein Funkgerät im Auto haben dürfen)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Die BOS-Zulassung hat der MKSI aber nicht wegen der Mithörmöglichkeit abgenommen bekommen (sonst würde im Prinzip kein einziger Melder BOS-Konform sein), sondern weil er mehrere Kanäle scannen kann und damit nicht die ganze Zeit starr auf einem Kanal ist und man dadurch eine Alarmierung auf dem Heimatkanal nicht mitbekommen könnte.


    FME im Mithörbetrieb sind meines Wissens nach generell zulässig, allerdings musst du dazu auch befugt sein, dass du es legal nutzen darfst, und das darf man erst ab KFI/KBI/SFI (was auch immer) aufwärts (und das werden die wenigsten von uns sein).


    Der Mannschaft ist diese Funktion eigentlich verboten, selbst der Wehrführung einer einzelnen Wehr.
    Wie gesagt, dann halt erst die Führung auf Kreisebene (die halt auch offiziell ein Funkgerät im Auto haben dürfen)
    Ja das meinte ich auch, habe mich nur ein wenig unklar ausgedrückt.
    Bei uns haben die Dienstgrade die Mithörfunktion drauf, und der rest hat den FME geschlossen programmiert, auch private dürfen nicht freigschalten sein.

  5. #5
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    Nur, wie verhalte ich mich, als Einheitsführer, wenn Kameraden sich selbst FME zulegen und diese offen sind???

  6. #6
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    scanner am gürtel oh man ! ich hab noch viel mehr am gürtel!

    links am gürtel ne 4m antenne, rechts am gürtel ne 2m antenne, vorne an meiner gürtelschnalle nen frontblitzer, aufm rücken nen blaulichtbalken drauf geschnallt und ich trag immer nen laptop zum decodieren mit mir rum.

    ... bitte welcher idiot rennt schon mit nem scanner am gürtel durch die gegend! wenn ich sowas sehen würd müsst ich lachen. das ist ja mal lächerlich hoch drei.

    aber so geschichten hört man auch von frisch gebackenen amateurfunkern, die auch ständig ihr fug am gürtel tragen nur damit das jeder sehen kann -.-

  7. #7
    ²reaD Gast
    Zitat Zitat von hänschenklein
    scanner am gürtel oh man ! ich hab noch viel mehr am gürtel!

    links am gürtel ne 4m antenne, rechts am gürtel ne 2m antenne, vorne an meiner gürtelschnalle nen frontblitzer, aufm rücken nen blaulichtbalken drauf geschnallt und ich trag immer nen laptop zum decodieren mit mir rum.

    [...]
    muha, das fand ich jetzt zu nice xD

  8. #8
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    Zitat Zitat von Anton
    Nur, wie verhalte ich mich, als Einheitsführer, wenn Kameraden sich selbst FME zulegen und diese offen sind???
    ganz einfach per Dienstanweisung untersagen, mit der Begründung dass der Dienstlich erforderliche FME gestellt wurde und daher kein Bedarf für einen privaten FME besteht.

    Wenn die Wehr keine FME hat und nur über Sirene alarmiert wird, und dieses auch ausreicht um die erforderliche Manschaftsstärke zu erreichen, kann so eine Regelung sicher für den einen oder anderen Demotivierend sein.
    Andererseits könnte man auch gleichzeitig den Kameraden unterschreiben lassen, dass der FME privat ist und nichts mit der einheit zu tun hat, somit ist der Einheitsführer nicht greifbar wenn es mal zu ner beschwerde kommt. Hinterher wird noch behauptet er habe sich den FME privat beschafft aber im Auftrag der Einheit.

  9. #9
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    Wobei die eigentliche Frage doch noch nicht geklärt ist:

    Wozu und aus welchem Grund sollte eine Privat Person überhaupt alarmiert werden ?
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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