Servus,

hier ein Artikel von der Homepage des Landesfeuerwehrverbands Bayern bzgl. Einsatz von First Respondern mit SoSi:
First Respondereinsatz mit Martinshorn und Blaulicht?
Auf der Verbandsauschuss-Sitzung am 22. Februar 2002 wurde bekannt, dass es für die First Responder-Einsätze, die wegen der erforderlichen Dringlichkeit mit Sondersignal gefahren werden, eine Rechtsunsicherheit gibt. Da die First Responder-Tätigkeit eine freiwillige Leistung und keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist, können dafür auch nicht die ausschließlich für hoheitliche Tätigkeiten vorgesehenen Sonderrechte im Straßenverkehr beansprucht werden. Zwar lässt sich bei einer Gerichtsverhandlung dann über den § 16 im Ordnungswidrigkeitengesetz die Abweichung bei entsprechender Verhältnismäßigkeit sicherlich darstellen, aber die Anerkennung dafür liegt im richterlichen Ermessen. Gleiches gilt für die "Helfer vor Ort" der Sanitätsdienste. LFV-Vorsitzender Karl Binai drängte deshalb die anwesenden Vertreter des Innenministeriums schnellstmöglich für eine klare Rechtslage zu sorgen.
Quelle: http://www.lfv-bayern.de/first-news.htm