Verboten sind Sondersignale auf Privat-PKW´s nur dann wenn nicht die dringende Notwendigkeit besteht welche auf diesen zu installieren!

Andererseits ist es auch nicht einfach diese Sonderrechte (auch wenn die Notwendigkeit dringendst Bestand fände) genehmigt zu bekommen.

Da gehts dann los mit Antragstellerei usw. usf......

Ein Kollege von mir arbeitet beim BRK OV Murnau. Sein Privat-PKW wurde in die Dringlichkeitsstufe 3 eingeteilt, und erwirkte eine genehmigte Installation des Sondersignals.

Wie dieses im genauen Detail funktioniert, weiss ich nicht genau, werd mich da aber mal schlau machen. Das beschäftigt mich jetzt schon!

Grüsse *Para*:-))