hallo

die feuerwehrleute haben sonderrechte schon bei der anfahrt zum gerätehaus, auch mit privat PKW, Wegerecht (Balaulicht und Horn)ist aber auf dem Privat PKW verboten.
anderst beim roten Kreuz wir haben keinerlei sonderrechte mit unsren Privat PKWs. Ausser die helfer im Katastrophenschutz im festgestellten Katastrophenfall !!!
ich bin der meinung man sollte uns das Leben leichter machen und uns ebenfalls sonderrecht wies bei den feuerwehren ist einräumen, schließlich machen wir die gleiche arbeit!

allerdings ist das kein freifahrtsschein für 190 auf der landstraße!

gruss peter