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Im übrigen halte ich es für nicht erforderlich das Privat PKW mit einer Aufsteck SoSi Anlage ausgestattet werden, zumal diese nach StVo nicht zugelassen sind. [/B]
Also,

man muß hier wirklich nach Sonder- und Wegerechten unterscheiden - jeder Rettungsdienstler hat bei einem Einsatz (HvO, BRK, FR) die Möglichkeit, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. D. h. Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und Parken in Halteverbotszohnen zB. Dazu braucht er kein Schild das blinkt oder ähnliches. Auch keinen Warnblinker - aber sinnvoll wäre es schon.
Wegerecht allerdings hat man laut StVzO (§53, glaub ich) nur mit Horn/Licht. Dann geht auch überholen, rote Ampeln killen und verkehrt in Einbahnstraßen gurken.
Aber vergeßt nicht: Im Falle eines Unfalls ist man immer schuld!!!
Ich besitze selber eine SoSi-Anlage in meinem PrivatPKW und bin heilfroh drüber, vor ein paar Monaten bin ich noch mit Dachaufsetzer gefahren, und das ist wirklich sch...
Aber die Regierung tut sich schwer mit Genehmigungen, die kriegen nur Einsatzleiter, Notärzte oder ähnliches.

Caro.