Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
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Ergebnis 1 bis 15 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
    HvO-19222 Gast

    Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

    Hallo zusammen!
    Ich gehöre in unserer Stadt (6000 Einwohner) dem "Helfer vor Ort" (eine First Responder Gruppe) des BRK's an. Wir werden bei jedem Notfall und Notarzteinsatz in und um unsere Stadt alarmiert. Die nächste Rettungswache ist gut 14 min. entfernt.

    Wir rücken mit unserem Privat PKW zum Einsatz aus und leisten dort qualifizierte Erste Hilfe. Außerdem sind wir mit einem Frühdefibrillator ausgestattet!

    Seit ihr der Meinung das es gestattet werden sollte einen Privat PKW, dessen Fahrer auf dem Weg zum Einsatz oder ins Feuerwehrgerätehaus ist, mit Sonderrechten auszustatten oder nicht?

    Heisse Diskussionen laufen bei uns ständig, darum frage ich was Ihr dazu sagt!

    Gruß, Loumi!

  2. #2
    Firefighter112 Gast
    Hi,
    ich denke mehr als ein Dachausetzter "Rettungsdienst im Einsatz" und eingeschaltete Warnblinkanlage ist nicht drin !!! Mir geht es da leider nicht anders wie dir !!! Wenn wir alamiert werden und du hast dann so einen lahmen SONNTAGS FAHRER vor dir und kannst nicht überholen, dann geht mir das auch auf den Sack !!! Aber was will man machen !!! Ich denke Sonderrechte am privat PKW wirds wohl nie geben !!! Auch wenn ich es mir in manchen Situationen wünschen würde !!!

    MkG Firefighter112

    ------------------------------------------------------------------------------------
    besucht uns @ www.feuerwehr-badsoden.de
    ------------------------------------------------------------------------------------

  3. #3
    firewarrior Gast
    theoretisch hast du ja sonderrechte, nur kannst du den restlichen verkehr schlecht drauf aufmerksam machen...

    wenn natürlich die gefahrlose (!) möglichkeit besteht zum zwecke der menschenrettung schneller zu fahren oder mal ne rote ampel zu passieren, ist es erlaubt. aber wie gesagt, ohne gefährdung anderer!

  4. #4
    Registriert seit
    20.07.2002
    Beiträge
    294
    hallo

    die feuerwehrleute haben sonderrechte schon bei der anfahrt zum gerätehaus, auch mit privat PKW, Wegerecht (Balaulicht und Horn)ist aber auf dem Privat PKW verboten.
    anderst beim roten Kreuz wir haben keinerlei sonderrechte mit unsren Privat PKWs. Ausser die helfer im Katastrophenschutz im festgestellten Katastrophenfall !!!
    ich bin der meinung man sollte uns das Leben leichter machen und uns ebenfalls sonderrecht wies bei den feuerwehren ist einräumen, schließlich machen wir die gleiche arbeit!

    allerdings ist das kein freifahrtsschein für 190 auf der landstraße!

    gruss peter

  5. #5
    vogel26 Gast
    moin!
    @HvO-19222:

    ich glaube du meinst wegerechte. denn die kriegste ja nur wenn du blaues blinklicht und einsatzhorn einschaltest. sonderrechte hast du ja, wie firewarrior schon festgestellt hat. nur ist es halt schwer, den anderen verkehrsteilnehmern zu zeigen, das du sonderrechte in anspruch nehmen willst. ich persönlich bin gegen den einbau von verdeckten sosi-anlagen im privat-pkw. die gefahr des mißbrauchs ist dabei einfach zu groß. außerdem habe ich gehört, das die versicherungen für solche autos auf 200% steigen solen. und diese mehrkosten will ja auch keiner tragen;-)

    gruß paul
    Geändert von vogel26 (30.08.2002 um 10:38 Uhr)

  6. #6
    Coach-Driver Gast
    Zitat Zitat von vogel26 Beitrag anzeigen
    moin!
    @HvO-19222:

    ich glaube du meinst wegerechte. denn die kriegste ja nur wenn du blaues blinklicht und einsatzhorn einschaltest. sonderrechte hast du ja, wie firewarrior schon festgestellt hat. nur ist es halt schwer, den anderen verkehrsteilnehmern zu zeigen, das du sonderrechte in anspruch nehmen willst. ich persönlich bin gegen den einbau von verdeckten sosi-anlagen im privat-pkw. die gefahr des mißbrauchs ist dabei einfach zu groß. außerdem habe ich gehört, das die versicherungen für solche autos auf 200% steigen solen. und diese mehrkosten will ja auch keiner tragen;-)

    gruß paul
    Nur mal zur Info: Sondersignalanlage für Privat-PKW gibt es schon; ist aber an bestimmte Auflagen gebunden: Man muss zunächst mal berechtigt sein, diese zu nutzen. Ich habe eine solche als OrgL und musste mir dies auch von der zuständigen Regierung genehmigen lassen (Regierung, nicht Stadt- o. Gemeindeverwaltung). Desweiteren muss die Versicherung informiert sein, dass es sich um ein Fahrzeug mit Sondersignal handelt. Hier reagieren die Versicherungen unterschiedlich. Ich muss KEINE höheren Beiträge zahlen. Ausserdem muss sichergestellt sein, dass ein anderer Nutzer des Fahrzeugs (z.B. Ehefrau) die Anlage nicht benutzen kann (z.B. durch ein zusätzliches Schloss), was Sie aber ohnehin nicht tun würde. Die Anlage muss vom Fahrzeug-Hersteller freigeben sein und wird auch in die Papiere eingetragen. Also einfach mal ein Blaulicht aufs Dach und irgendeine Tröte in Betrieb nehmen geht hier nicht, man gefährdet sogar seinen Versicherungsschutz, wenn die Anlage nicht vom Hersteller und vom Fahrzeugbauer freigeben ist. Meine wurde ab Werk eingebaut mit allen notwendigen Prüfungen.

    Ihr seht, da gibt es schon Einiges zu beachten!

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Jetzt wäre noch interessant zu wissen, aus welchem Bundesland Du kommst.

  8. #8
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.255
    So die LFS BW hat anscheinend mit dem IM von BaWü ein Schreiben rausgegeben das Feuerwehrmännern grundsätzlich die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Privat PKW
    "VERBIETET".

    http://lfs-bw.de/servlet/PB/show/129...eug%DCbung.pdf
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    Registriert seit
    03.07.2006
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    2.942
    Das ist ja "höchstinteressant". Den BaWÜ-Feuerwehrleuten wird zusammengefasst demnach davon abgeraten, im Halteverbot zu parken, weil sie dieses Sonderrecht nicht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn kenntlich machen können...

    Von einer LFS hätte ich etwas mehr Differenzierung erwartet, nicht diese offensichtliche bloße Fixierung auf Geschwindigkeits- und Vorfahrtsverstöße. Und den Unterschied Sonderrecht <-> Wegerecht könnte man ruhig auch etwas deutlicher (und richtiger) darstellen.

  10. #10
    HvO-19222 Gast
    @ Vogel26:

    Danke für die Korrektur! Ich glaub ich hab mich da nicht präzise gunug ausgedrückt. Ich meinte natürlich mit meinem Beitrag auch das Wegerecht! Das mit dem Mißbrauch ist bekannt. Es gibt einfach Helden die meinen sie können mit so nem Ding dann angeben und fahren halt dann mal ne runde mit Blaulicht durch die Stadt. Für solche Idioten die SoSi mißbrauchen würden sollte es halt dann eine saftige Strafe geben (hohes Bußgeld, Fahrverbot,...)! Aber genau wegen solchen Leuten wird es wahrscheinlich nie möglich sein sich im Straßenverkehr durch Blaues Blinklicht und Martinshorn bemerkbar zu machen!

    @ alle

    Sicher haben wir als Einsatzkräfte bis zu einem bestimmte Punkt Sonderrechte, aber das mit der Warnblinkanlage gehört leider nicht dazu. Wennst von den Freunden in Grün angehalten wirst, hat es damals glaub ich 20 DM gekostet!

    Was ich z.B. schon mal für sinnvoll halten würde ist ein Dachaufsetzer mit Blinklicht! Klar, gibt es, ist aber genauso unzulässig wie ein Blau- oder Rot- oder Orangelicht! Nur haben wir den Vorteil, das die Polizei dies noch einigermaßen toleriert und eine Strafe daher nur in seltensten Fällen ausgesprochen wird!

  11. #11
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    337
    Hi,

    bitte, lasst das mit der Warnblinkanlage. Es kann böse Unfälle geben, wenn ein aus einer rechten Seitenstraße kommender Verkehrsteilnehmer nur deinen jeweils rechten Blinker sieht und denkt, dü würdest vor ihm rechts einbiegen...

  12. #12
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    6.356
    Servus,

    hier ein Artikel von der Homepage des Landesfeuerwehrverbands Bayern bzgl. Einsatz von First Respondern mit SoSi:
    First Respondereinsatz mit Martinshorn und Blaulicht?
    Auf der Verbandsauschuss-Sitzung am 22. Februar 2002 wurde bekannt, dass es für die First Responder-Einsätze, die wegen der erforderlichen Dringlichkeit mit Sondersignal gefahren werden, eine Rechtsunsicherheit gibt. Da die First Responder-Tätigkeit eine freiwillige Leistung und keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist, können dafür auch nicht die ausschließlich für hoheitliche Tätigkeiten vorgesehenen Sonderrechte im Straßenverkehr beansprucht werden. Zwar lässt sich bei einer Gerichtsverhandlung dann über den § 16 im Ordnungswidrigkeitengesetz die Abweichung bei entsprechender Verhältnismäßigkeit sicherlich darstellen, aber die Anerkennung dafür liegt im richterlichen Ermessen. Gleiches gilt für die "Helfer vor Ort" der Sanitätsdienste. LFV-Vorsitzender Karl Binai drängte deshalb die anwesenden Vertreter des Innenministeriums schnellstmöglich für eine klare Rechtslage zu sorgen.
    Quelle: http://www.lfv-bayern.de/first-news.htm
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  13. #13
    Registriert seit
    23.05.2002
    Beiträge
    355

    zu Blaulicht in Privat PKW

    Hallo erst mal,
    Blaulicht für alle die in einer BOS sind halte ich für sehr schlecht! Nicht unbedingt wegen des Missbrauchs da gibt es ja Technische Möglichkeiten das zu vermeiden (Fahrtenschreiber;Signal über Funk usw.).
    ABER stellt euch mal vor in einer Stadt mit 40.000 Einwohnern wo fast jeden Tag ein Fw-Einsatz ist hat 60 Aktive Fw-Männer bei Alarm fahren sie alle mit Blaulicht und Einsatzhorn zur Wache aus allen Richtungen!!! Es soll ja schon Leute geben die in Panik verfallen wenn sie nur ein Fahrzeug mit Blaulicht sehen!

    Wieso fahrt ihr denn FR mit Privat PKWs? Habt ihr denn das Ganze Gerät und Material aufgeteilt?
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  14. #14
    HvO-19222 Gast
    @ STORM:

    Wir fahren mit dem Privat PKW da unser Kreisverband kein Fahrzeug anschaffen will oder kann! In den Nachbar-Kreisverbänden geht's auch! Die haben fast alle ein Organisationseigenes Fahrzeug mit SoSi und BOS-Funk.

    Unser "Helfer vor Ort" besteht aus ca. 20 aktiv fahrenden Helfern die rund um die Uhr auf Bereitschaft sind. Die gesamte Ausrüstung ist Kofferraum des diensthabenden Helfers.

    Wer sehen will was wir alles haben, der kann ja mal unter

    www.hvo-windischeschenbach.de.vu

    in der Rubrik "Ausrüstung des HvO's" nachschauen!

    Gruß, Loumi!

  15. #15
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Ich bin der Meinung (so wie in einigen Bereichen erfolgreich praktiziert) daß die Freigabe von Kennleuchten gelockert werden sollte, wenn es sich um die Absicherung einer (als ersteintreffende Fach-Kraft) Einsatzstelle handelt!

    Aber ich verweise auch auf den Artikel in der Rettungsdienst 09/02! FW- Angehörige haben auf der Anfahrt zum Gerätehaus Sonderrechte.
    Das selbe gilt für Fahrzeuges des Rettungsdienstes

    Aber immer schön auf den §1 der STVO achten!!

    Übrigens:
    1. Rechnet doch mal aus, wieviel Zeit Ihr spart, wenn ihr die (laut STVO) zulässige Höchstgeschwindigkeit um 5%, 10%, 15% und 20% überschreitet!
    2. Was bringt Euch die oben errechnete Zeitersparnis im Verhältnis zum höheren Risiko?

    Ich denke nach diesen Überlegungen sollte jeder einmal kritisch fragen, ob er überhaupt schneller fahren muß...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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