Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
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Ergebnis 16 bis 30 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hi

    Meine Meinung nach muß man unterscheiden zwischen "allein" Helfer und "gruppen" Helfer
    "allein" Helfer z.b. First Responder, Notfallsehlsorger
    "gruppen" Helfer z.b. Feuerwehr, SEG

    Bei den allein Helfern sind sie es die Hilfe leisten müssen.
    Bei den gruppen Helfern kann auch ein anderes Mitglied helfen.

    Ich weiß jetzt konnt wieder "Du bist doch verpflichtet an Einsätzen teilzunehmen."

    Aber andere Begründung:

    Beim allein Helfer fährt er und vielleicht noch zwei Einheiten mit Sosi.

    Beim Gruppen Helfer kommen da schon ohne weiteres 20 Einheiten zusammen - und hoffentlich besteht nicht jeder auf seine Sosi. Sonst sien die Unfälle vorprogrammiert.

    Betreff Dachaufsetzer O.K.
    mfg Volker Nerge

  2. #2
    Paramedic_911 Gast

    Sondersignal ist auf Privat-PKW´s nicht grundsätzlich verboten!

    Verboten sind Sondersignale auf Privat-PKW´s nur dann wenn nicht die dringende Notwendigkeit besteht welche auf diesen zu installieren!

    Andererseits ist es auch nicht einfach diese Sonderrechte (auch wenn die Notwendigkeit dringendst Bestand fände) genehmigt zu bekommen.

    Da gehts dann los mit Antragstellerei usw. usf......

    Ein Kollege von mir arbeitet beim BRK OV Murnau. Sein Privat-PKW wurde in die Dringlichkeitsstufe 3 eingeteilt, und erwirkte eine genehmigte Installation des Sondersignals.

    Wie dieses im genauen Detail funktioniert, weiss ich nicht genau, werd mich da aber mal schlau machen. Das beschäftigt mich jetzt schon!

    Grüsse *Para*:-))

  3. #3
    crazyossi Gast
    Schaut mal auf die Seite : http://sites.inka.de/ancalagon/faq/den.txt

    da steht fast alles über Sonder und Wegerechte .

    Im übrigen halte ich es für nicht erforderlich das Privat PKW mit einer Aufsteck SoSi Anlage ausgestattet werden, zumal diese nach StVo nicht zugelassen sind.

  4. #4
    KugelFish Gast
    "zumal diese nach StVo nicht zugelassen sind."

    Das halte ich aber für ein Gerücht!

  5. #5
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    Hallo!

    Was verstehst Du denn unter " Aufsteck-Sosi " ?!?
    Desweiteren, wird das " Blaue Blinklicht und Einsatzhorn " unter StVZO behandelt, und nicht in der STVO!!

    Also, ihr habt alle gute Gründe, zum einen ist es durchaus sinnvoll, z.b. die sog. " First - Responder " deren Fzg. mit Blau-Horn auszustatten!
    Andrerseits, könnte es schon zu haarigen Situationen kommen, wenn z.b. eine mittlere FFW, mit 20 - 25 Fahrzeugen auf einmal aus allen Himmelsrichtungen " Presslüftend " ankommen!

    Ich denke, auf alle Fälle sollte dieses Thema auf den Prüfstand gebracht werden,
    es gibt bestimmt den einen oder anderen wichtigen oder unwichtigen Grund, div. Privatfahrzeuge mit Martinlicht auszustatten!
    Da fällt mir z.b. der sog. Notfallmanager ein, und dazu im vergleich
    First-Responder. Hier gilt es zuprüfen, ob man dem einen die Zulassung abspricht, und den anderen sie zukommen lässt!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
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    Hallo!

    Achso, eins bitte :

    Brauch mir jetzt keiner den Sinn oder Unsinn eines " Notfallmanager " zu erklären! Der ist mir bestens bekannt, nur soviel...

    Wenn nach einer geschlagenen 3/4 Std. der " Notfallmanager " dann an die E-Stelle kommt ( mit Einsatzhorn natürlich , ist klar ),
    und dann mitteilt "..., die Strecke ist z.zt. Stromlos....!"
    Dann besteht für die " First-Responder " grundsätzlich die Notwendigkeit Blaues Blinklicht und Einsatzhorn an ihren privat zur Verfügung gestellten Fahrzeugen einzusetzen!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  7. #7
    Registriert seit
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    @Andreas 53/01:

    Bitte benutze doch für Ergänzungen oder Zusätze zu einem bestehenden Beitrag die 'Ändern'-Funktion, das dient der Übersicht! Danke.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
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    Hallo!

    Jab...!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  9. #9
    Boris F Gast
    Erklärt mal bitte einem Nicht-RDler, ob das hier bedeutet, dass die alle abgenippelt sind:

    Das Jahr 2001 kann als Jahr der Frühdefibrillation bezeichnet werden. Die Helferinnen und Helfer wurden im letzen Jahr zu 9 Einsätzengerufen, bei dem der Halbautomat zum Einsatz kam. Von diesen Einsätzen waren dank des Zeitvorteils des "Helfers vor Ort" 4 Einsätze primär erfolgreich. Leider konnte keiner dieser Einsätze einen Langzeiterfolg aufweisen
    http://de.geocities.com/hvo_we/fr.html

  10. #10
    Registriert seit
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    716
    Das soll bedeuten:

    9 mal wurde der Defi eingesetzt
    5 mal davon ergab dies jedoch keinen Erfolg
    4 mal konnte durch den Einsatz des Defibrillators die Patienten primär wiederbelebt werden, welche dann aber warscheinlich in der Klinik doch noch verstorben sind.

  11. #11
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    337
    Mmmh, mal zum Thema Notfallmanager, für diese existiert in der StVZO eine spezifischer Ermächtigung in § 52 Abs. 3 Satz 3, wonach Fahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, mit blauen Kennleuchten ausgestattetwerden dürfen.

    Für den FR, der nicht Teil der anderen in diesem Paragraphen genannten Organisationen ist (nicht RD i.e.S., nicht FW i.e.S. und halt erst recht nicht Polizei oder sonstwas) ist höchstens eine Ausnahme nach § 70 StVZO möglich, was immer eine Einzelfallprüfung der Notwendikeit bedeutet.

    Fazit: Eine generelle Zulassung von Sondersignal für First-Responder im allgemeinen und für privatfahrzeuge im Besonderen scheint IMHO unwahrscheinlich. Eine begründung für die Nutzung des SoSi an Feuerwehr- oder RD-Fahrzeugen im FR-Einsatz ist letztlich nicht durch wahrnehung einer speziellen hoheitlichen Augabe einer dieser Organisationen gerechtfertigt sondern nur eine Nothilfe nach § 34 StGB zu legitimieren. Aussagen von Länderministerien, wie z.B. dem Hessischen Sozialministerium (liegt mir vor), dass der FR bzw. der Helfer vor Ort kein Fahrzeug mit SoSi benötigt tragen ein übriges dazu bei.

    Persönliche Meinung: Ich denke, dass der FR o. HvO in den Meisten Fällen ja eben kurze Wege zurück zu legen hat, was ja die eigentliche Begründung für sein vorhanden sein zeigt. Die Nutzung des SoSi wird hier nur in Ausnahmefällen (Feierabendverkehr etc.) wirklich Nutzen bringen. Evtl. sollte aufgrund der o.g. Rechtslage und des geringen Nutzens bei gleichzeitig erhöhter Gefärdung (Wegerechtsfahrt) sich und anderer die Nutzung des SoSi bei FR nicht als eine der Wichtigsten Maximen gelten, damit sie zum Helfen kommen. IMHO sind eine fundierte Ausbildung und eine durchgängige Verfügbarkeit des Systems First-Responder.

    Gruß, Matze

    P.S: Ich finde die Tätigkeiten von FR sehr sinnvoll und unterstütze jede einführung eines solchen Systems. Oben getätigte Aussage sollte zum Nachdenken anregen und niemanden herabqualifizieren.

  12. #12
    HvO-19222 Gast
    Persönliche Meinung: Ich denke, dass der FR o. HvO in den Meisten Fällen ja eben kurze Wege zurück zu legen hat, was ja die eigentliche Begründung für sein vorhanden sein zeigt. Die Nutzung des SoSi wird hier nur in Ausnahmefällen (Feierabendverkehr etc.) wirklich Nutzen bringen.
    @ Matthias

    Vielen Dank für deinen Beitrag! Zu Deiner persönlichen Meinung hab ich nur noch eine kurze Anmerkung: Wir (HvO) betreuen ein Einsatzgebiet mit einem Durchmesser von ca. 5 - 6 km. Dazu kommen noch zwei mal ca. 15 - 20 km Autobahn (südlich/nördliche Richtungen) hinzu. Die Gemeinden haben zusammengefasst schätzungsweise 9 000 Einwohner. Einsatzstatistik pro Jahr: ca. 210 Einsätze (2001)!
    Meine Meinung: Im Prinzip geb ich dir schon recht, aber ich bin trotz alledem für ein Fzg. mit SoSi, eben schon allein wegen der Autobahn! Ein Blaulicht bringt dort mit sicherheit mehr als ein unbeleuchteter Dachaufsetzer oder eine möglicherweise im Stand genehmigte orange Rundumleuchte!

    Also, dann hoffe ich mal weiter das sich in diese Richtung noch was tut!

    Ciao, Loumi!

  13. #13
    Registriert seit
    24.07.2002
    Beiträge
    337
    Hallo HvO.19222,

    ihr fahrt auch auf die Autobahn? Mmmh, aber ihr setzt mit eurem Eintreffen nicht die Hilfsfrist, oder? Also, ich meine, wie lange braucht das nächste Rettungsmittel bis es euren Einsatzraum (jeden Ort an einer Straße, also auch die Autobahnen erreicht?

    Ich frage deshalb, weil auf Autobahnen ja zunächst erstmal Arbeiten wie Absicherung der Unfallstelle u.ä. anfallen bis ihr eigentlich erstmal an den Patienten gehen könntet. Das ist mit einen Privat-PKW sicher nicht zu machen, aber irgendwie auch ungewöhnlich. HvO und FR-Systeme in Hessen haben eigentlich zum Ziel, im unmittelbaren Nahbereich des Helfers (Nachbarschaft, Ortsgebiet) schnell vor Ort zu sein und Erstmaßnahmen zu treffen. Anfahrten von mehreren km sind dabei nicht üblich. Man geht von einem Eintreffen vor einem binnend er Hilfsfrist ankommenden Rettungsmittel von -5 Minuten aus.

    Gruß, Matze

  14. #14
    HvO-19222 Gast
    Hallo Matthias!

    Also wir sind dem Rettungsdienst im Durchschnitt ca. 8 min. voraus. Das Eintreffen am Einsatzort dauert im Höchstfall ca. 5-6 Minuten nach Alarmeingang bzw. Ausrücken.

    Zum Thema Autobahn muß ich noch mal sagen das wir von der Ortsansässigen Autobahnmeisterei ein großes Faltdreieck mit oranger Blitzleuchte zur Verfügung gestellt bekommen haben, das wir bei Unfällen (nicht nur auf der Autobahn) zur Warnung des Verkehrs einsetzen. Aber du hast recht mit dem was du sagst, bis das alles aufgebaut bzw. abgesichert ist, geht viel Zeit verloren. Problem bei uns ist auch das wir zu 80% alleine ausrücken. Auf der Autobahn ist unser Zeitvorsprung gegenüber dem RD meist ein wenig geringer (ca. 5-6 min).

    Aber wir sind ja nur die ehrenamtlichen die sich Tag und Nacht nach Hause setzen und warten das der Melder einen Alarm empfängt. Dann fahren wir raus mit dem Risiko unseren privat PKW verschrotten zu können. Oft bekommen wir nicht mal ein "Danke" zu hören (wobei mir das persönlich absolut unwichtig ist, ich mach es weil ich Freude daran hab)!

    Aber naja,...

    Schönen Gruß, Loumi!

  15. #15
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    123
    Hi!

    Ich habe hier mal ein Link hingestellt,

    Inhalt:

    Ein Fw-Angehöriger hat nach Alarmierung auf der Fahrt zur FW die Höchstgeschwindigkeit innerorts um 28 km/h überschritten (also Gesamt 78 km/h) .
    Vor Gericht wurde er frei - gesprochen weil er schon Sonderrechte
    in Anspruch nam.

    schauts euch an...

    http://www.iww.de/rechtsanwaelte/ver...ex.php?aid=517
    Geändert von Florian Gotha (30.09.2002 um 20:57 Uhr)
    Die FEUERWEHR.Schnell.Professionell

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