Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
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Ergebnis 91 bis 105 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
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    Falls du auf dass da oben von mir zielst. Er war ein Dummschwätzer.

    Ich gebe dir mit deiner Meinung Recht. Aber ich finde dass z.B. Rettungsdienstler (SEG) die gleichen Sonderrechte wie Feuerwehrler haben sollten. Die dürfen mit z.B. 60-70Kmh zum Gerätehaus fahren. Wir nicht. Wenn sie einen Unfall bauen egal ob sie schuld sind. Der Schaden wird vom Staat bezahlt. ( OK alles zahlen sie auch nicht, aber fast). Jedoch die SEGler und Co. die müssen schön brav 50 Fahren. Und wenn was passiert sind sie voll haftbar. Toll.

    Zu den Dachaufsetzern: Dass kann jeder machen wie er will aber bringen tut es nichts. Wenn ich gelegentlich Einsätze unter Blau mit Horn fahre sehe ich dass selbst da die Leute schon nichts wissen was sie tun solln. Also was meint Ihr was sie tun wenn ein Privat PKW mit Dachaufsetzer kommt.
    Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...

    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist.

  2. #2
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    807
    Original geschrieben von Pinselmaster
    Wenn sie einen Unfall bauen egal ob sie schuld sind. Der Schaden wird vom Staat bezahlt. ( OK alles zahlen sie auch nicht, aber fast).
    Interessant. Da wurde uns im Grundlehrgang aber was anderes erzählt. Überall, wo du dich nachweislich nicht nach Regel verhalten hast, zahlen FUK und KSA(der im übrigen von der Gemeinde getragen wird)nicht. Zumindest wurde uns das erzählt :D

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.363
    Hallo!

    §35 Sonderrechte

    "(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

    >unberührt davon gilt dennoch:

    "(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden."

    >Folglich gilt daher die gleiche Vorgehensweise für die SEG-Helfer wie bei den FW!

    "(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

    >Heißt ganz klar, das der Fahrer der Sonderrechte in Anspruch nimmt, bei nachgewiesener Unaufmerksamkeit in vollem Umfang zu belangen ist!

    Und nochmal : Warum wird denn Sonderrecht und/oder Wegerecht immer mit schnell fahren oder rasen gleich gestellt??

    Zum Thema, es geht doch nur dadrum ob bzw. wie Helfer mit ihrem Privat-PKW sicherer gekennzeichnet werden können, um die ihnen zustehenden " Sonderrechte " anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zumachen!!

    Und nicht, um ein möglichkeit zuschaffen schneller fahren zu können oder zu dürfen !!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  4. #4
    hatman Gast

    Dummschwätzer hin oder her...

    Original geschrieben von Pinselmaster
    (...) Rettungsgott (...)
    Beileibe nicht. Aber eigentlich ganz nett, von einem - doch wohl mit weitaus mehr Erfahrung gesegnetem - Kollegen so genannt zu werden...

    Aber teile mir deine persönliche Meinung das nächste Mal doch einfach per PN mit, muss ja nicht jeder wissen, auf welchem Niveau du deine Beiträge verfasst.

    MfG
    Markus

    P.S.: Ein Beleg für meine Qualifikation als "Dummschwätzer" wäre übrigens nicht schlecht. Kannst du mir da vielleicht ein Zertifikat ausstellen?

  5. #5
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    20.07.2002
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    294

    sonderrecht seg

    es gibt keine sonderrechte für private seg ler die mit dem privaten PKW auf der anfahrt zum gerätehaus sind!sonderrecht ist für feuerwehr und katastrophenschutz personengebunden das heisst auch auf der anfahrt mit dem privaten PKW geniesst der FW mann sonderrecht, sonderrechte für den rettungsdienst oder seg gibt es nur für fahrzeuge, steht doch so im gesetz!lest doch erstmal das gesetz richtig durch und schreibt dann!

    peter

  6. #6
    hatman Gast

    Auslegungssache!

    Hallo Peter,

    Es ist eigentlich auch bei der Feuerwehr reine Auslegungssache. In dem Sinne ist ein "Feuerwehrler" nicht unbedingt gleich die "Feuerwehr". Sprich, der allgemeine "Feuerwehrler" hat genauso wenig Sonderrechte wie sonst jemand auf der Anfahrt zum Gerätehaus! Es wird immer auf den Richter ankommen -vielleicht ist der ja gerade Feuerwehrhasser und Rotkreuzliebhaber - da hat man schon einiges erlebt in DE.

    Aber wie heißt es so schön: "2 Juristen, 3 Meinungen."

    MfG
    Markus

  7. #7
    Registriert seit
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    156
    Ich meine auch das "rotkreutz" da annähernd recht hat da war was ....
    ich meine aber das war eher die richtung :
    Sonderrecht -->> PErsonen gebunden
    Wegerecht NUR fahrzeuggebunden ....

    Wenn ein FWler geblitzt wird musser auch zahlen ....
    ganz einfach... Nur die meisten grünen drücken ein Auge zu .... ;-)

    MfG sash
    enjoy the Moment ....
    BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p

  8. #8
    fischli Gast
    Also es ist ja rechtlich ganz klar geklärt, Organisationen mit Hoheitsrechte (Polizei, Feuerwehr, BGS, Zoll.....) dürfen unter Inanspruchnahme von Sonderrecht und Wegerecht, die Fahrt mit dem Privaten PKW zur Wache machen, weil es dort auf die Person bezogen ist. Wiederum ist es bei den Rettungsdiensten nicht so, weil dort eben das Sonder/ Wegerecht auf das Fahrzeug bezogen ist und das ist auch richtig so, ich möchte noch einige Jahre leben, wenn ich mal in der Stadt über die Strasse gehen will. Es sind schon genug verrückte auf der Strasse unterwegs.

  9. #9
    76440 Gast
    genau ... weil wegen wegerecht muss man sich kenntlich machen können ... so mit licht und ton ... und das darfste mit deinem privat-pkw ja nicht.

    naja ... ehrlich gesagt weiss ich nicht was es da großartig zu diskutieren gibt. die rechtslage ist eindeutig, egal wie lange man diskutiert ... warum sehen einige das nicht ein ?!?

  10. #10
    Ulf71 Gast

    Sonderrechte mit dem Privat PKw

    Moin
    Wenn ich es aus deim Beitrag richtig herraus gelesen habe bist du im DRK.Wir haben vor einiger Zeit einen Dienstabend über dieses Tehma gehabt. Dort sagte man uns.Im SEG fall hätten wir die selben Rechte wie im Kat.Fall.Ich muß zu geben den Abend habe ich vergessen zu fragen wo es steht.Der jenige der Dienstabend gehlten hat ist leider verzogen und ich weiß nicht wo hinund es konnte mir auch keiner sagen.
    mfg
    Ulf71

  11. #11
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    "Weder Feuerwehrmann noch RotKreuzler kommen auf dem Weg zum Einsatzort/zur Wache im Privat-PKW in den Genuss von Sonder- oder Wegerechten. Die weit verbreitete Meinung, es gebe diese beschriebenen Rechte, enspricht nicht der Wahrheit und der Rechtsgebung!"

    Zitat: Polizeihauptkommissar der PD München

  12. #12
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    Jo. Der irrt. Nicht nur wegen dem Schreiben aus Frankfurt, sondern ganz klipp und klar durch die StVO. Da steht das drinne.

    Da kann Hinz und Kunz kommen und was anderes sagen. In der StVO steht das geht, und das ist Gesetz.

    Gruß Joachim

  13. #13
    firehead Gast
    [QUOTE]Original geschrieben von HvO-19222
    [B]

    @ alle

    Sicher haben wir als Einsatzkräfte bis zu einem bestimmte Punkt Sonderrechte, aber das mit der Warnblinkanlage gehört leider nicht dazu. Wennst von den Freunden in Grün angehalten wirst, hat es damals glaub ich 20 DM gekostet!

    Was ich z.B. schon mal für sinnvoll halten würde ist ein Dachaufsetzer mit Blinklicht! Klar, gibt es, ist aber genauso unzulässig wie ein Blau- oder Rot- oder Orangelicht! Nur haben wir den Vorteil, das die Polizei dies noch einigermaßen toleriert und eine Strafe daher nur in seltensten Fällen ausgesprochen wird!

    das wäre eine Lösung aber jeder weiß doch das es so wäre das es mal wieder genug Proleten gäbe welch das nur ausnutzen würden noch dazu ist es so das Privat privat, unser Landesnotarzt hat sein Auto auch umbauen lassen da ist jetzt Martinshorn und aufstzbares Blaulicht aber sind wir denn Ärzte das wir es so eilig haben der patiente hat lieber einen gesunden Helfer der ankommt als einen der unterwegs im Baum hängt Leute und vergesst nie es ist immer noch eigenschutz im Vordergrund. das ist ein hoher kosten faktor

    Ciao Achim
    Geändert von firehead (12.12.2004 um 14:06 Uhr)

  14. #14
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    5.257
    sicher darf ich mit meiner warnblinkanlage zum gerätehaus fahren...
    denn das benutzen wann und wo ich meine warnblinkanlage und hupe benutzen darf ist in der StVO geregelt, da ich durch den Paragraphen 35 von allen Regeln der StVO befreit bin darf man auch mit Warnblinklicht im Einsatzfall zum Gerätehaus fahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
    Registriert seit
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    287
    Original geschrieben von Alex22
    da ich durch den Paragraphen 35 von allen Regeln der StVO befreit bin
    :-D Super. Selten so gelacht...

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