Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
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Ergebnis 31 bis 45 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
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    Sonderrechte mit dem Privat_PKW

    Hallo Kameraden,

    solange nicht mal Notärzte, die im Rettungsdienst mitwirken, in Niedersachsen nichtmal ein Blaulicht mit Martinshorn führen dürfen, sollten wir das Thema vergessen.

    Das Nieders. Brandschutzgesetz regelt das ganz genau für den Bereich der Feuerwehren.

    Für den Bereich des Rettungsdienstes sollte einmal nachgebessert werden!!!
    Funki
    ______
    Besucht mich doch auch mal auf meiner Homepage und im Forum: http://www.retter112.de

  2. #2
    HvO-19222 Gast
    @ Manfred Schwenteck

    Für den Bereich des Rettungsdienstes sollte einmal nachgebessert werden!!!
    Da kann ich dir nur zustimmen! Sollte vielleicht mal überarbeitet werden!

    Zu den Notärzten kann ich sagen ist es bei uns so, das Leitende Notärzte und zum Teil auch normale Notärzte ihren PKW mit SoSi ausstatten dürfen und dies auch machen!

    ... nur mal so als Ergänzung aus unserem Bereich her gesehen

    Ciao, Loumi!

  3. #3
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    Hi HvO19222,

    wenn bei euch LNA und NA ihre privaten PKW mit SoSi ausstatten, möglichst noch mit getarnten, dann frage doch mal bitte bei einem von ihnen nach, mit welcher Grundlage sowas in den Kfz-Schein eingetragen werden kann.

    Oder ist es das am Ende gar nicht? Dann wäre die ABE des PKW erloschen und ich würde mich als Verkehrsteilnehmer sehr dagegen wehren, dass sowas auf den Straßen unterwegs ist. Im Falle eines Unfalles bringt dies versicherungstechnische Probleme mit sich...

    Gruß, Matze

  4. #4
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    Sonderrechte für den LNA und NA

    Hallo Kameraden,

    bei uns in Niedersachsen gibt es von der Straßenverkehrsbehörde keinen Eintrag für die Benutzung der SoSi. Daher können unsere NA auch keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.

    Schade....denn die Ärzte wollen ja nur Menschenleben retten!!!!
    Funki
    ______
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  5. #5
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    Was ist das denn wieder für eine Umfrage ?
    Das Gesetz gibt doch die Antwort vor !
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  6. #6
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    1.) Diese Umfrage ist 6 Jahre alt und schon eine Weile abgeschlossen.
    2.) Deswegen wird hier ja auch schon seit 140 Beiträge drüber diskutiert, weil alles so klar ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Hallo,

    die Fahrzeuge der betroffenen NA bzw. LNA sind allesamt ausgestattet wie ein "normales" NEF, also auch mit der gesamten medizinischen und funktechnischen Ausstattung, die Farbe der Fahrzeuge ist meist RAL3000 (also feuerrot) bzw. reinweiss. Diese Privat-Fahrzeuge stehen also einem NEF in nichts nach.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
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    Hallo Manfred und Quitschphone,

    im grunde ist es sicher nicht verkehrt, wenn solche Fahrzeuge, wie auch die der HvO o. FR mit Sondersignal ausgestattet wären. Meint man, im ersten Augenblick.

    Ich vertrete aber hier eine andere Meinung, und das hat, wie ich finde, gute Gründe. Unstrittig ist sicher, dass solche Fahrzeuge qualifiziert besetzt sein können oder umfassend ausgerüstet. Jedoch kann und darf das Blaulicht auf dem Dach nicht als "Dienstausweis" oder Qualitätsmerkmal verstanden werden. Vielmehr ist es ein Werkzeug, dessen Wirksamkeit hauptsächlich psyschologischer Natur ist. Das Blaulicht und Einsatzhorn etwas besonderes im Straßenbild sein müssen und deshalb auffallen, ist notwendig, um eine Abstumpfung der Verkehrsteilnehmer aufgrund von zuvielen Blaulicht-Nutzern zu vermeiden.

    Das ist grundlegend zu bedenken, wenn man die weitere Fragestellung betrachtete. IMHO hat der HvO in aller Regel keine so lange Anfahrt, wei sie Hvo19222 beschreibt. Das System beruht auf anderen Vorteilen als derÜberwindung weiter Strecken durch Spezialkräfte. Also wäre hier eine Ausstattung mit SoSi nur in Ausnahmefällen nötig, helfen kann man, bei FR-Systemen der usrprüglichen Ausprägung, auch ohne. Andernfalls muss die Organisation ein entsprechendes Fahrzeug stellen und sich um die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO kümmern.

    Was die NA und LNA angeht, so scheint klar, dass dem Diensthabenden LNA ein Fahrzeug des Bedarfsträgers gestellt werden muss, der NA hat die Möglichkeit, sein Fahrzeug mit einem blinkenden Dachaufsetzter (§52 StvZO) auszustatten.

    Privatfahrzeuge generell sollten nicht mit SoSi bestückt werden. Um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen, ist eine Zulassung nur bei KfZ der FW, des Rettungsdeinstes, der Pol., des KatS und der BW oportun. Nur in Ausnahmefällen (Kripo) dürfen verdeckte SoSi-Anlagen verwendung finden, in unsere Bereich ist das für Fahrzeuge der HiOrg nicht vorgesehen. Etweder das Fzg. benötigt eine SoSi-Anlage, oder eben nicht.

    Nebenbei muss bei der Ausstattungd er Fahrzeuge auch noch beachtet werden, dass die Anlagen gängigen Vorschriften entsprechen. Eine Ausstattung mit Blaulicht ohne Einsatzhorn ist beispielsweise ebenso unzulässig wie die Verwendung zusätzlicher beleuchtetter Anbauteile (Dachschild usw.).

    Gruß, Matze

  9. #9
    King Salomon Gast
    Wie "Nur in Ausnahmefällen (Kripo) dürfen verdeckte SoSi-Anlagen verwendung finden,..."??? Bei uns im Kreis hat in jeder Stadt der jeweilige Stadtbrandmeister ein Fahrzeug mit versteckt eingebauter SoSi Anlage! Bei Bedarf Licht aufs Dach und Horn an, passt! Der einzige der ein Fahrzeug mit fester Anlage hat ist der Kreisbrandmeister, aber der machts ja auch hauptamtlich!

  10. #10
    Hugo Gast
    Mir sind Bilder aus dem Internet bekannt, bei dem DRK-Funktionsträger auch mit zivilen PKW (z.B. Audi 100 in grünmetallic) mit verdeckter Anlage ausgestattet sind. Da es sich dabei um eine offizielle DRK-Seite handelte und nicht um irgendwelche privaten Spinner, wird das schon seine Richtigkeit gehabt haben.

  11. #11
    HvO-19222 Gast
    Also: Ob die LNA's ihre Sosi eingetragen haben oder nicht, weiß ich nicht, jedoch haben eigentlich die meisten die so was haben ein weißes oder ein rotes Auto, sprich eine Signalfarbe.

    Eine Ausnahme weiß ich dann trotzdem noch: Einer unserer drei Organisatorischen Einsatzleiter (OrgEl) hat ebenfalls ein Martinshorn (unter Motorhaube) und eine blaue Magnetblitzleuchte an seinem dunkelgrün/bläulichem Audi!

    Ich schau mal ob ich da was raus bekommen kann und ob oder wie des ganze zulässig ist. Kann aber nichts versprechen!

    Ciao, Loumi!

  12. #12
    Registriert seit
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    Hallo HvO,

    genau hier sit nämlich der Kern der Sache. Jetzt mal ab davon ob getarnt oder nicht, SoSi-Anlagen gibt's nach o.g. §§ StVZO nur für Sonderfahrzeuge (So-Kfz) der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, KatS, Pol und Bundeswehr. Wenn ihr euch mal die Kfz-Scheine dieser Fahrzeuge anschaut, so haben sie alle als Fahrzeugart eben So-Kfz Feuerwehr o.ä. eingetragen. IMHO ist also eine entsprechende Umschreibung bei der inbetriebnahme einer SoSi-Anlage notwendig, und dabei ist m.E. fraglich, ob das überhaupt geht, wenn das Fahrzeug im Eigentum des Helfers (LNA etc.) verbleibt.

    Nebenbei: Anbei die schon eingangs versprochene Richtlinie des Hessischen Sozialministeriums zu Voraus-Helfer-Systemen: http://www.crash-and-burn.de/Downloa...t/Voraus-h.pdf

    Gruß, Matze
    Geändert von MatthiasO (02.10.2002 um 08:08 Uhr)

  13. #13
    Hugo Gast
    Vielleicht hilft da auch eine Überlassungserklärung des Fahrzeughalters?

  14. #14
    King Salomon Gast
    Jo, unsere "getarnten" Einsatzwagen sind alle auf die Stadt also im Prinzip auf die Feuerwehr zugelassen! So mit Staatskennzeichen und allem drum und drann! Also von dem her müsste das schon alles rechtens sein, und Tüv haben die Dinger auch immer gekriegt, von dem her bleibt alles wie es ist!

  15. #15
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    808
    Jetzt will ich mal meinen Senf dabeigeben:

    1.:
    Ein Eintrag für einen SoSi-Anlage im Kfz-Schein ist nur nötig, wenn diese fest angebaut ist, und die Masse über alles verändert, soll heissen, die fest montierte RKL verändert die Höhe des Fahrzeuges.
    Eine Magnet-RKL muss also nicht im Schein eingetragen sein.
    Dass hat aber alles nichts damit zu tuen, ob die SoSis auch legal benutzt werden dürfen.

    2.:
    Auch bei uns im KV gibt es PKWs, die mit getarnter Anlage ausgestattet sind. Es sind allerdings allesamt Dienstfahrzeuge. Grund für die Asrüstung mit Magnet-RKL: Im Normalfall werden sie für alle möglichen Aufgaben genutzt, aber eben auch schon mal als Ersatz-NEF oder bei der SEG oder eben als Einsatz-Fz. des EL-RD.
    Warum sollte das ein Problem sein?
    Schliesslich sind die Dinger allesamt genehmigt, wir hätten ja auch problemlos eine feste Anlage genehmigt bekommen.
    Es ist de facto doch ziemlich egal, ob angeschraubt, mit Steckhalterung oder Magnet, ansonsten sollte mir hier mal jemand den Unterschied erklären.

    MfG

    brause

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