Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
Seite 4 von 9 ErsteErste 123456789 LetzteLetzte
Ergebnis 46 bis 60 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!
    Niemand verbietet es z.b. Prsslufthörner in die Stoßfänger zu integrieren! Somit habe ich schon mal eine " Teiltarnung " durchgeführt. Ansonsten, obliegt es dem Benutzer wie und welche Anlagen er einsetzt, die vom Hersteller angeboten und vertrieben werden, sofern diese entsprechend den Richtlinien Zugelassen sind!
    Wenn man wollte, könnte jeder RTW ein Magnetlicht mit verdeckt eingebauter RTK SL/VE einsetzen, verboten ist das nun wirklich nicht!

    Wie Du schon richtig festgestellt hast, ist eine direkte Eintragung der Anlage als solches nicht notwendig, die damit ausgerüsteten Fahrzeuge haben ja in aller Regel eine andere Schlüsselnummer, nämlich eine der im -§52 Abs.3 StVZO- aufgeführten Fahrzeuge, daraus resultiert das diese auch Sondersignalanlagen haben dürfen. Einzigste Beachtung, sollten feste Anlagen auf dem Fahrzeug angebracht werden, so muss lediglich die " Höhe über alles " auf das neue Maß umgeschrieben werden.
    Bei abnehmbaren Leuchten bedarf es daher keiner weiteren Umschreibung!

    Länderspezifische Regelungen :

    Da, die Länder allerdings per Erlaß Ausnahmen bzw. Unterlassungen aussprechen können, kann hier auch kein pauschales Vorgehen empfohlen werden!
    Letztendlich gelten die Vorgaben der jeweiligen Regierungspräsidien, und somit sind auch Ausnahmen dort einzuholen!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
    Registriert seit
    20.07.2002
    Beiträge
    294
    Sosi Anlagen auf Privaten PKWs haben nichts zu suchen, wer garaniert denn, dass immer der gleiche fährt oder halt mal ein freund mit blaulicht durch die stadt heizt, glaubt mir sowas hat es bei uns schon gegeben nur halt mit einem dienstfahrzeug!
    da fährt man nachts von einem fest heim und sieht vor sich einen 4 tragewagen der eindeutig zu meiner einheit gehört mit blaulicht fahren.

    ein paar in diesem forum vertreten die meinung, dass auch ein rettungsdienstler oder ehrenamtlicher helfer schon auf der anfahrt zum gerätehaus oder wache sonderrechte geniesst, dem ist nicht so. ledigleich die kollegen in rot haben schon auf der anfahrt zum gerätehaus gwisse sonderrechte, aber wir nicht.

    gruss peter

  3. #3
    Psyco Gast
    Gelten diese Sonderrechte für die Feuerwehr für die Anfahrt zum Gerätehaus überall in Deutschland?? Wohne nämlich in NRW und uns wurde gesagt, dass wir da KEINE Sonderrechte haben!?

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Das ist ein heiß diskutiertes Thema, aber Grundsätzlich stehen dem Feuerwehrangehörigen auf der Fahrt zur Unterkunft Sonderrechte im Sinne §35 StVO zu !

    Jedoch gibt es Länderunterschiedliche Abweichungen bis hin zu Unterlassungen!

    Näheres erfährst Du bei Deinem Innenministerium um die Ecke!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  5. #5
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    @ Anreas:

    Das ein Bundesgesetzt durch Länderregelungen ausser kraft gesetzt wird kann ich kaum glauben. Es gibt doch da den rechtsgrundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht".

    MfG

    brause

  6. #6
    Psyco Gast
    @Andreas: Ne, das steht da nämlich gerade nicht! Da steht nur
    StVO §35 Sonderrechte, Absatz 1
    "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr [...] befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

    Also, nur die Einsatzfahrzeuge an sich, aber nicht auf dem Weg dahin!
    Unser Wehrführer sagt auch immer, lieber ordentlich ankommen, als gar nicht.
    Naja, unser Gerätehaus ist direkt eine Straße weiter, ich lauf sowieso nur 20 m zu Fuß und bin schon da, wenn Einsatz ist ;-)

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    @Psyco:

    Hier wird die Organisation "Feuerwehr" genannt, also die Leute, die zur Organisation "Feuerwehr" gehören, das enthält natürlich auch die Einsatzfahrzeuge, aber auch die Leute, die sich ab Alarmierung auf der Anfahrt zum Gerätehaus befinden.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
    Psyco Gast
    Ach so, danke!

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Ja, deswegen schrieb ich "....im Sinne des §35 StvO "!

    Und im Sinne heißt, die Feuerwehr an sich...ohne nähere Spezifikation, somit alles was bzw. wer bei einer Feuerwehr ist!

    Nur dadurch ist es z.zt. möglich die Sonderrechte zu rechtfertigen bzw. einzuräumen, würde man definitiv die Einsatzfahrzeuge nennen, sieht das eigentlich wieder anders aus!

    Deswegen gehen die Auffassungen und Meinungen darüber auseinander, ob denn die sog. SEG - Mitglieder auch Sonderrechte im Sinne §35 warnehmen dürften!?
    " Nein, nicht im Sinne des § 35 StVO!"
    Dort heißt es lediglich " die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes..." Und dazu zählen nunmal nicht die Privat PKW derer! Das würde auch die Feuerwehr treffen, gäbe diesen kleinen aber entscheidenden Unterschied nicht!

    Dennoch, besagt §35 StVO das auch der Katastrophenschutz Sonderrechte warnehmen kann, und wenn nun die SEG in den KS eingebunden ja sogar als Einsatzeinheit sich zusammensetzt, dann wiederum greift die bekannte Regelung, und somit sind die SEG der HiORG mit der Feuerwehr gleichzustellen...!

    Immer gilt : Je mehr von den Vorschriften der StVO abgewichen wird, umso größer ist die Sorgfaltspflicht des Fahrers, er darf niemanden Gefährden oder Schädigen und darf ggf. von seinem Sonderrecht keinen Gebrauch machen, oder muss anderen Teilnehmern im Straßenverkehr das Vorrecht einräumen!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
    Registriert seit
    20.07.2002
    Beiträge
    294
    ja genau! die interpretation ist genau richtig!
    danke...

  11. #11
    Registriert seit
    09.05.2002
    Beiträge
    138
    Hallo!

    Eins steht fest Passiert was ist mann fellig!!

    Sonderrechte hin oder her!!


    MFG Funkteufel


    P.S.: für denn RD ist es eigentlich schon wichtig!!

  12. #12
    watz Gast

    Blaulicht am PKW

    Bei uns im Stadtkreis ist dieses Jahr ein Freiwilliger Feuerwehrkamerad auf die Idee gekommen, sich für die Fahrt zum Gerätehaus ein Blaulicht anzubauen. Ohne Genehmigung natürlich...

    Die Folgen:

    Im gesamten Stadtbereich dürfen ca. 800 Feuerwehrkameraden nicht einmal mehr die Schilder "Feuerwehr im Einsatz" benutzen. Noch nicht einmal beim Parken vorm Gerätehaus. Das bedeutet auch, dass das bekannte Feuerwehrwappen in der Windschutzscheibe nicht mehr umgedreht werden darf...

  13. #13
    Registriert seit
    12.10.2002
    Beiträge
    1.133
    @watz

    Das war mir bis dato noch garnich bekannt. das mit dem Blaulicht.
    Naja gestörte Personen gibts ja überall.
    Aber auch von der Dienstanweisung (ist sie Offiziell?) hab ich noch nie was gehört. Demnächst auch noch den Fw-Aufkleber aus der Heckscheibe rauskratzen oder was?
    Wie dem auch sei, mache Dienstanweisungen von Stadtverband sind ja auch nur n Schnellschuss um "dagegen was gemacht" zu haben.
    z.B.
    - Kronkorken nicht mit Feuerzeugen öffnen
    - ALLE Fahrzeuge beim Rückwärtsfahren NUR mit Einweiser (beim Passat/Polo etc. SEHR sinnvoll besonders bein Einparken im laufenden Verkehr ;-)
    . . .



    @all

    Irgendwie finde ich ist die Umfrage etwas knapp ausgefallen mit
    JA , NEIN , WEISS NICHT
    sollte besser lauten Feuerwehr JA ; FW NEIN ; FIRST RESPONDER JA ; FR NEIN...

    denn ich finde bei der Feuerwehr:
    Sonderrechte - JA (keine wegerechte!!!)

    beim First Responder:
    Wegerechte für den "Wachhabenden"(evtl. mit mobiler SoSi anlage als Wanderpokal ;-) )
    oder wenn FR zum Gerätehaus fährt um BOS-Fz zu holen sonderrechte.

  14. #14
    Lauschi Gast
    Hallo,

    das Wort "Wegerechte" gibt es gar nicht mehr.
    Nur noch "Sonderechte".

    Warum... fragt mal die da oben!

    Gruß Michael

  15. #15
    FM59 Gast

    Sonderrecht im Privat-PKW

    Hallo!
    Ich hab mal n Teil der Beiträge überflogen. Hier teilen sich die Meinungen gehörig. Fakt ist (Auszug aus einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt): Ein Dachaufsetzer kann genutzt werden, um anderen Verkehrsteilnehmer mitzuteilen, dass man es eilig hat. Eilig ist ein relativer Begriff, denn innerhalb geschlossenen Ortschaften, in denen nur 50 erlaubt ist, darf man auch nur 50 fahren. Weiterhin gilt, ein Dachaufsetzer gilt als Gepäck und darf aufgesetzt werden.Anders die Beleuchteten, diese gelten als nicht genehmigte Beleuchtungseinrichtung eines KFZ und sind somit verboten (Ausnahme: §52 Abs4.6 Ärzte im Notfalleinsatz dürfen beleuchtete DA benutzten, wenn zuvor eine Bescheinigung durch die Ärztekammer erstell wurde.)
    §35 Abs 5a....Fahrzeuge des Rettungsdienstes.....wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten........
    Der Paragraph spricht für sich....es findet sich nirgendwo eine Anmerkung über Personal des Rettungsdienstes oder anderen HiOrg's über die Nutzung mit Privat-PKW. De fakto....kein RD-Fahrzeug, keine Sonderrechte. Und wer es trotzdem versucht, der sollte sich nen guten Anwalt suchen, denn die Rechtsprechung führt immer häufiger zu Verurteilungen der Betroffenen, da auch die Zahl der Unfälle und Geschwindigkeitsüberschreitungen, ob mit oder ohne Gefährdung anderer, zunimmt.
    Grüsse
    Thomas

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •