Gehen wir mal davon aus, dass der Maschinist seitlich mit zwei Reifen einen Bordstein hochfährt. Das mit hoher Geschwindigkeit, zum Umstürzen des Fahrzeugs führen könnte.
Wenn ich jetzt in der PA Begurtung hänge, fliege ich schonmal nicht durch die Kabine.
Man kann aber davon ausgehen, dass die Pa Halterung, sich nicht mehr lösen lässt, da sie bei uns pneumatisch gelöst wird und nur zu öffnen ist, wenn die Feststellbremse eingelegt ist.
Ergo ich kann mich evtl. nicht befreien, wenn die Begurtung sich nicht mehr öffnen lässt.
Anderer Seits lege ichg auf dem Weg zu einem Brandeinsatz die Begurtung sowieso an und löse mich mit dem PA erst, wenn das Fahrzeug steht.
Was sagt denn die UVV zu diesem Thema, hat da jemand Erfahrung?