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Thema: Anschnallpflicht auf Sitzplätzen gegen die Fahrtrichtung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Hasenmelker
    Der Gruppenführer hat doch in gewisser Weise die Verantwortung für dieses Fahrzeug + Insassen.
    Mhhh... laut Versicherung ist das der Fahrer ^^

    (Ich wollts nur richtig stellen ;) )

    Zitat Zitat von Hasenmelker
    Und wenn er sagt es wird sich angeschnallt dann ist diesem folge zu leisten...
    Das fällt dann wohl eher unter den Punkt:
    "Er führt die Gruppe und im Einsatz sagt ER wos lang geht"...

    (Allerdings ist, wenn der Fahrer sagt "Anschnallen" diesem ebenfalls folge zu leisten...)

    MfG Fabsi

  2. #2
    Firefighter-Nrd Gast
    Also die Sache ist eigentlich klar.

    Eine Anschnallpflicht besteht generell nur bei vorhandensein der Gurte. Da dies bei Atemschutzhalterung generell nicht der Fall ist besteht hier auch keine Pflicht. Über den Sinn, ob die PA-Gurte die Sicherheitsgurte ersetzen, lässt sich streiten. Meiner Meinung nach nein. Die PA Gurte bieten für mich nicht die Sicherheit die ich bei normalen Gurte erwarte. Außerdem, wenn das Gerät in der Halterung etwas höher plaziert ist dann hänge ich mehr in den Gurten als das ich damit fixiert bin. Auch ist die Halterung der PA Geräte nur dafür ausgelegt DIE GERÄTE zu sichern. Bei einem Unfall (Beispiel bei einem Umstürzen des Fahrzeuges) wirken aber in Verbindung mit dem Körpergewicht derartig große Kräfte, dass die Halterung das nicht mehr abkann. Und wenn ich dann aus der Halterung fall bin ich nicht scharf auf das zusätzliche Gewicht was ich dann auf meinem Rücken hab.

    Fazit: Wer sich im PA-Gurt sicherer fühlt der kann sich gerne reinhängen. Der Sicherheit dabei ist fraglich.

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