Ich habe mich mal beim TÜD schlau gemacht, weil mir das Thema einfach keine Ruhe lässt.

Die sagten mir, dass die Bebänderung an den PAs Normgerecht PA Tragegurt heißt und somit keinerlei Sicherheitsgurtrelevanten Prüfungen durchläuft.

Außerdem heißen die Pa Halterungen im Fahrzeug offiziell PA Kabinenaufnahme. Der Unterschied zwischen Halterung und Aufnahme ist der, dass die Aufnahme nur für das Gewicht der in ihm aufgenommenen Last und seiner Sicherheitstechnischen Vielfachen geprüft ist.
Das heißt, dass die Pa Aufnahme im Falle eines Unfalls nur für das Gewicht des Gerätes ausgelegt ist und nicht noch zusätzlich für die Person die dran hängt.

Mir wurde auch gesagt, dass man von diesen Vorschriften absehen kann, wenn Gefahr im Verzug ist z.B. ausrüsten mit Pa auf der Anfahrt zu einem Brandeinsatz.
Man sollte sich angewöhnen, sich erst ganz zuletzt in das Atemschutzgerät einzuhänge, nachdem man Flammschutzhaube, Helm, Handschuhe angezogen hat. Dies wurde mir als Tip mit auf den Weg gegeben.

Der Tüd sagte außerdem, dass man bei solchen Fragen ruhig anrufen sollte, dafür wären sie ja schließlich da.