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Thema: Anschnallpflicht auf Sitzplätzen gegen die Fahrtrichtung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo!

    §21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelme
    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
    1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
    2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
    3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
    4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
    5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
    6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

    Für die Feuerwehr gilt;
    Sind Sicherheitsgurte im Fahrzeug vorhanden, sind diese grundsätzlich anzulegen. Ausnahme bei Einsatzfahrten, wenn Atemschutzgeräte während der Fahrt angelegt werden müssen und diese entgegen der Fahrtrichtung untergebracht sind. Werden Gerätehalterungen in Fahrtrichtung verwendet, so muss sichergestellt sein, das die Verschlüsse beider Systeme nicht miteinander kombinierbar sind!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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    Ich habe mich mal beim TÜD schlau gemacht, weil mir das Thema einfach keine Ruhe lässt.

    Die sagten mir, dass die Bebänderung an den PAs Normgerecht PA Tragegurt heißt und somit keinerlei Sicherheitsgurtrelevanten Prüfungen durchläuft.

    Außerdem heißen die Pa Halterungen im Fahrzeug offiziell PA Kabinenaufnahme. Der Unterschied zwischen Halterung und Aufnahme ist der, dass die Aufnahme nur für das Gewicht der in ihm aufgenommenen Last und seiner Sicherheitstechnischen Vielfachen geprüft ist.
    Das heißt, dass die Pa Aufnahme im Falle eines Unfalls nur für das Gewicht des Gerätes ausgelegt ist und nicht noch zusätzlich für die Person die dran hängt.

    Mir wurde auch gesagt, dass man von diesen Vorschriften absehen kann, wenn Gefahr im Verzug ist z.B. ausrüsten mit Pa auf der Anfahrt zu einem Brandeinsatz.
    Man sollte sich angewöhnen, sich erst ganz zuletzt in das Atemschutzgerät einzuhänge, nachdem man Flammschutzhaube, Helm, Handschuhe angezogen hat. Dies wurde mir als Tip mit auf den Weg gegeben.

    Der Tüd sagte außerdem, dass man bei solchen Fragen ruhig anrufen sollte, dafür wären sie ja schließlich da.

  3. #3
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    Zitat Zitat von florentinezufuss
    Ich habe mich mal beim TÜD schlau gemacht, weil mir das Thema einfach keine Ruhe lässt.

    Der Tüd sagte außerdem, dass man bei solchen Fragen ruhig anrufen sollte, dafür wären sie ja schließlich da.
    Sehr schön, so seh ich das auch... (weshalb ich ja auch schon einiges auf gleiche oder ähnliche Weise klären konnte) *g*

    Fragen kostet nix...

    Danke, dass du mir in der "Durchführung" es nach machst...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von florentinezufuss
    Mir wurde auch gesagt, dass man von diesen Vorschriften absehen kann, wenn Gefahr im Verzug ist z.B. ausrüsten mit Pa auf der Anfahrt zu einem Brandeinsatz.
    Man sollte sich angewöhnen, sich erst ganz zuletzt in das Atemschutzgerät einzuhängen, nachdem man Flammschutzhaube, Helm, Handschuhe angezogen hat. Dies wurde mir als Tip mit auf den Weg gegeben.
    Hallo !

    Ohne jetzt groß vom Thema abzuweichen, das anlegen der PA mit aufgesetztem Atemanschluß während der Fahrt ist äußert kritisch, weil die Sicht und die Verständignung erheblich eingeschränkt sind.

    Folgende Vorgehensweise ist doch wohl allgemein üblich:
    - ankommen am Gerätehaus, Anziehen der Einsatzkleidung, Flammhaube über den Kopf ziehen und in den Nacken rein, Gurt anlegen und Aufsitzen.
    - Ausrüsten mit Funkegerät, Lampe etc.
    - Anlegen des PA, Bebänderung kontrollieren, festziehen
    - Kurzprüfung ( Flasche auf, Flasche zu, Druckanzeige und den wert merken
    - Atemanschluß aufsetzen, Dichtprobe
    - Flammhaube überziehen, Korrekten sitz überprüfen ggf. helfen lassen vom gegenüber
    - Helm auf
    - Druckanzeige kontrolle, max. 10% Flaschendruck in 1min., Kurzprüfung beendet.

    weiter zum Einsatz .....


    MfG
    I believe on Digitalfunk

  5. #5
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    - Druckanzeige kontrolle, max. 10% Flaschendruck in 1min., Kurzprüfung beendet.

    Das is jetzt nicht dein Ernst oder?
    10%? das würde bedeuten in 10 min wär die Flasche leer ohne zu atmen.
    Einigen wir uns auf 10 Bar, ok? *gg*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Das mit den 10% war der zulässige Fülldruck

    d.h. eine 200bar Flasche muss 180 bar mindestens haben und darf höchstens 220 bar haben
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Zitat Zitat von hannibal
    und darf höchstens 220 bar haben
    Wo soll das denn stehen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Den 180 sind sicher (siehe auch FWDV7)

    die 220 müsste ich jetzt recherchieren, bin mir aber sicher das es +/- 10 Prozent hieß
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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