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Thema: Anschnallpflicht auf Sitzplätzen gegen die Fahrtrichtung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @Alex
    Gut, da haben wir ein wenig aneinander vorbeigeredet. Ich hatte deinen Beitrag so verstanden, dass generell keine Anschnallpflicht besteht, wenn die Sitze entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.
    Ich kenn es halt von diversen ELW und auch unserem PSNV-Fahrzeug, dass die Sitze die entgegen der Fahrtrichtung stehen ebenfalls mit Gurten ausgestattet sind. => Anschnallpflicht.

  2. #2
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    Also fassen wir einmal zusammen:

    Wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind, besteht eine generelle Anschnallpflicht.
    Da Pa Begurtungen keine Sicherheitsgurte sind, entfällt hier die Anschnallpflicht.

    Nun eine neue Frage.

    Sollte man nicht lieber die PA Begurtung auf der Fahrt anlegen, weil dies bei einem Unfall immer noch sicherer ist, als unangeschnallt zu sein??

  3. #3
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    Naja, der Gurt dient ja vorwiegend dazu, dass man bei einem Aufprall oder starken abbremsen nicht in Fahrtrichtung auf und davon oder gegen die Armaturen fliegt.

    Diese Gefahr ist ja beim Rükwärtssitzen nicht nahezu nicht gegeben.

  4. #4
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    Und bei nem Seitenaufprall wirken seitliche Kräfte, vor denen die Rückenlehne nicht schützt..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Max K.
    Und bei nem Seitenaufprall wirken seitliche Kräfte, vor denen die Rückenlehne nicht schützt..

    Also ich denke mal das einem LKW nicht viel passiert wenn ein PKW in die Seite fährt. :-)
    Und was macht der zwischen den beiden AGT Plätzen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Da wäre ich nun ganz vorsichtig. (wieder widersprochen ;o) )
    Gerade FW-Fz haben durch den Aufbau einen hohen Schwerpunkt (Wassertank o.Ä). Und da kann ein seitlicher Treffer sehr fatal sein ( Wucht= Masse x Geschwindigkeit).
    Ich erinnere an den Unfall in Sachsen-Anhalt (vgl.: http://funkmeldesystem.de/foren/arch.../t-26125.html).

  7. #7
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    Gehen wir mal davon aus, dass der Maschinist seitlich mit zwei Reifen einen Bordstein hochfährt. Das mit hoher Geschwindigkeit, zum Umstürzen des Fahrzeugs führen könnte.
    Wenn ich jetzt in der PA Begurtung hänge, fliege ich schonmal nicht durch die Kabine.
    Man kann aber davon ausgehen, dass die Pa Halterung, sich nicht mehr lösen lässt, da sie bei uns pneumatisch gelöst wird und nur zu öffnen ist, wenn die Feststellbremse eingelegt ist.
    Ergo ich kann mich evtl. nicht befreien, wenn die Begurtung sich nicht mehr öffnen lässt.

    Anderer Seits lege ichg auf dem Weg zu einem Brandeinsatz die Begurtung sowieso an und löse mich mit dem PA erst, wenn das Fahrzeug steht.

    Was sagt denn die UVV zu diesem Thema, hat da jemand Erfahrung?

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