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Thema: Anschnallpflicht auf Sitzplätzen gegen die Fahrtrichtung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Da muss ich Dir ein wenig widersprechen Alex. Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie genutzt werden, ob man nun in, entgegen, quer oder diagonal zur Fahrtrichtung sitzt. Ausnahmen sind wie auch das Gebot im § 21a StVO geregelt.

    In wieweit sich die Gurte nicht mehr lösen lassen, hängt wohl eher davon ab, mit welcher Spannung die Gurtschlösser belastet werden.

    Gruß

    MAIS1

  2. #2
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    Zitat Zitat von MAIS1
    Da muss ich Dir ein wenig widersprechen Alex. Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie genutzt werden, ob man nun in, entgegen, quer oder diagonal zur Fahrtrichtung sitzt. Ausnahmen sind wie auch das Gebot im § 21a StVO geregelt.

    In wieweit sich die Gurte nicht mehr lösen lassen, hängt wohl eher davon ab, mit welcher Spannung die Gurtschlösser belastet werden.

    Gruß

    MAIS1

    Die Frage ist ja ob man sich entgegen der Fahrtrichtung in die Begurtung des Pa einhängt, weil keine Anschnallgurte auf diesen Plätzen vorhanden sind, oder ob man das besser lässt, wenn man nicht gerade zu einem Brandeinsatz ausrückt.
    Das Thema wird momentan bei uns heftigt diskutiert, aber zu einem vernünftige Ergebniss sind wir nicht gekommen.

  3. #3
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    Wenn keine Gurte vorhanden sind, enfällt das Ganze.
    Die Frage die sich mir gerade stellt, ob es überhaupt Sinn macht diese Gurte zu nutzen? Ich kenn mich auf FW-Fahrzeugen nicht wirklich aus, daher weis ich nicht wie sicher die PA befestigt ist und wie gut die Rückhaltewirkung dieser Gurte ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von florentinezufuss
    Die Frage ist ja ob man sich entgegen der Fahrtrichtung in die Begurtung des Pa einhängt, weil keine Anschnallgurte auf diesen Plätzen vorhanden sind, oder ob man das besser lässt, wenn man nicht gerade zu einem Brandeinsatz ausrückt.
    Wir lassen beim neuen HLF das derzeit gebaut wird, Gurte auch für die PA plätze einrichten, da sich dann auch PA in der Fahrtrichtung befinden werden.
    Es gab ja auch schon Diskussionen in gewissen Bereichen über die möglichkeit die PA halterungen aufzumachen wenn das Fahrzeug sich bewegt, so wie es ja bei den noch mechanisch zu öffnenden Halterungen gang und gäbe ist.

  5. #5
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    @ Mais .. dadurch das aber gegen die Fahrtrichtung keine Gurte vorhanden sind, ich kenn zB kein FwAuto das gegen die Fahrtrichtung Gurte hat gibt es auch keine Anschallpflicht und die Gurte von einem PA zählen nicht als Sicherheitsgurte und somit existiert auch hier keine Anschnallpflicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    @Alex
    Gut, da haben wir ein wenig aneinander vorbeigeredet. Ich hatte deinen Beitrag so verstanden, dass generell keine Anschnallpflicht besteht, wenn die Sitze entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.
    Ich kenn es halt von diversen ELW und auch unserem PSNV-Fahrzeug, dass die Sitze die entgegen der Fahrtrichtung stehen ebenfalls mit Gurten ausgestattet sind. => Anschnallpflicht.

  7. #7
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    Also fassen wir einmal zusammen:

    Wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind, besteht eine generelle Anschnallpflicht.
    Da Pa Begurtungen keine Sicherheitsgurte sind, entfällt hier die Anschnallpflicht.

    Nun eine neue Frage.

    Sollte man nicht lieber die PA Begurtung auf der Fahrt anlegen, weil dies bei einem Unfall immer noch sicherer ist, als unangeschnallt zu sein??

  8. #8
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    Naja, der Gurt dient ja vorwiegend dazu, dass man bei einem Aufprall oder starken abbremsen nicht in Fahrtrichtung auf und davon oder gegen die Armaturen fliegt.

    Diese Gefahr ist ja beim Rükwärtssitzen nicht nahezu nicht gegeben.

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