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Thema: Anschnallpflicht auf Sitzplätzen gegen die Fahrtrichtung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Max K.
    Und bei nem Seitenaufprall wirken seitliche Kräfte, vor denen die Rückenlehne nicht schützt..

    Also ich denke mal das einem LKW nicht viel passiert wenn ein PKW in die Seite fährt. :-)
    Und was macht der zwischen den beiden AGT Plätzen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Da wäre ich nun ganz vorsichtig. (wieder widersprochen ;o) )
    Gerade FW-Fz haben durch den Aufbau einen hohen Schwerpunkt (Wassertank o.Ä). Und da kann ein seitlicher Treffer sehr fatal sein ( Wucht= Masse x Geschwindigkeit).
    Ich erinnere an den Unfall in Sachsen-Anhalt (vgl.: http://funkmeldesystem.de/foren/arch.../t-26125.html).

  3. #3
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    Gehen wir mal davon aus, dass der Maschinist seitlich mit zwei Reifen einen Bordstein hochfährt. Das mit hoher Geschwindigkeit, zum Umstürzen des Fahrzeugs führen könnte.
    Wenn ich jetzt in der PA Begurtung hänge, fliege ich schonmal nicht durch die Kabine.
    Man kann aber davon ausgehen, dass die Pa Halterung, sich nicht mehr lösen lässt, da sie bei uns pneumatisch gelöst wird und nur zu öffnen ist, wenn die Feststellbremse eingelegt ist.
    Ergo ich kann mich evtl. nicht befreien, wenn die Begurtung sich nicht mehr öffnen lässt.

    Anderer Seits lege ichg auf dem Weg zu einem Brandeinsatz die Begurtung sowieso an und löse mich mit dem PA erst, wenn das Fahrzeug steht.

    Was sagt denn die UVV zu diesem Thema, hat da jemand Erfahrung?

  4. #4
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    @florentinezufuss:

    Der Gruppenführer hat doch in gewisser Weise die Verantwortung für dieses Fahrzeug + Insassen. Und wenn er sagt es wird sich angeschnallt dann ist diesem folge zu leisten...
    Wenn bei einem Unfall das Gurtzeug nicht gelöst werden kann, dann wird es doch auch Gurtmesser (o.ä.) auf dem zu hilfe kommenden Fahrzeug geben.
    Safty First.

    CU
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  5. #5
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    Vermutlich sind die PA-Gurte besser als nix, das stimmt.

    Allerdings sollte man sich die Gurte genau aunschauen ob sie von ihrer Lage am Körper auch als Sicherheitsgurt bei einem Unfall geeignet sind oder ob sie im Falle eines Unfalls einen gar noch selbst verletzen können (z.B. starker Druck auf Bauch etc.

  6. #6
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    Zitat Zitat von loxi
    ... ob sie im Falle eines Unfalls einen gar noch selbst verletzen können (z.B. starker Druck auf Bauch etc.
    Gegen die Fahrtrichtung??

    CU
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  7. #7
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    angesichts des doch dichten Hintereinanderherfahrens der zum Teil tonnenschweren Einsatzfahrzeuge, welches ich schon öfters beobachtet habe, muss man bei einer plötzlichen Bremsung auch mit einem Auffahrunfall von hinten rechnen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Zitat Zitat von Hasenmelker
    Der Gruppenführer hat doch in gewisser Weise die Verantwortung für dieses Fahrzeug + Insassen.
    Mhhh... laut Versicherung ist das der Fahrer ^^

    (Ich wollts nur richtig stellen ;) )

    Zitat Zitat von Hasenmelker
    Und wenn er sagt es wird sich angeschnallt dann ist diesem folge zu leisten...
    Das fällt dann wohl eher unter den Punkt:
    "Er führt die Gruppe und im Einsatz sagt ER wos lang geht"...

    (Allerdings ist, wenn der Fahrer sagt "Anschnallen" diesem ebenfalls folge zu leisten...)

    MfG Fabsi

  9. #9
    Firefighter-Nrd Gast
    Also die Sache ist eigentlich klar.

    Eine Anschnallpflicht besteht generell nur bei vorhandensein der Gurte. Da dies bei Atemschutzhalterung generell nicht der Fall ist besteht hier auch keine Pflicht. Über den Sinn, ob die PA-Gurte die Sicherheitsgurte ersetzen, lässt sich streiten. Meiner Meinung nach nein. Die PA Gurte bieten für mich nicht die Sicherheit die ich bei normalen Gurte erwarte. Außerdem, wenn das Gerät in der Halterung etwas höher plaziert ist dann hänge ich mehr in den Gurten als das ich damit fixiert bin. Auch ist die Halterung der PA Geräte nur dafür ausgelegt DIE GERÄTE zu sichern. Bei einem Unfall (Beispiel bei einem Umstürzen des Fahrzeuges) wirken aber in Verbindung mit dem Körpergewicht derartig große Kräfte, dass die Halterung das nicht mehr abkann. Und wenn ich dann aus der Halterung fall bin ich nicht scharf auf das zusätzliche Gewicht was ich dann auf meinem Rücken hab.

    Fazit: Wer sich im PA-Gurt sicherer fühlt der kann sich gerne reinhängen. Der Sicherheit dabei ist fraglich.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Hasenmelker
    @florentinezufuss:

    Der Gruppenführer hat doch in gewisser Weise die Verantwortung für dieses Fahrzeug + Insassen. Und wenn er sagt es wird sich angeschnallt dann ist diesem folge zu leisten...
    Wenn bei einem Unfall das Gurtzeug nicht gelöst werden kann, dann wird es doch auch Gurtmesser (o.ä.) auf dem zu hilfe kommenden Fahrzeug geben.
    Safty First.

    CU
    Nur zur Info, es besteht nicht nur Anschnallpflicht wenn der GF oder der Fahrer dies befiehlt. Ich halte das Anschnallen für sehr wichtig, gerade auf Fahrten mit Sonderrechten.

  11. #11
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    Zitat Zitat von florentinezufuss
    Nur zur Info, es besteht nicht nur Anschnallpflicht wenn der GF oder der Fahrer dies befiehlt. Ich halte das Anschnallen für sehr wichtig, gerade auf Fahrten mit Sonderrechten.

    Das wollte ich auch nur damit ausdrücken ;-) Auf allen Fahrten (auch wenn es kein Einsatz ist). Wohin auch immer...

    CU
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  12. #12
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    Hallo!

    §21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelme
    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
    1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
    2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
    3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
    4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
    5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
    6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

    Für die Feuerwehr gilt;
    Sind Sicherheitsgurte im Fahrzeug vorhanden, sind diese grundsätzlich anzulegen. Ausnahme bei Einsatzfahrten, wenn Atemschutzgeräte während der Fahrt angelegt werden müssen und diese entgegen der Fahrtrichtung untergebracht sind. Werden Gerätehalterungen in Fahrtrichtung verwendet, so muss sichergestellt sein, das die Verschlüsse beider Systeme nicht miteinander kombinierbar sind!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

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