Das ist doch klar... das verwirrende ist aber hier, ist daß es 2 Arten von Zulassung gibt, einmal das e-Zeichen (EG-Typprüfung) für den "normalen" RKL Gebrauch, und einmal eine davon abweichende, für den Otto-Normalverbraucher-Pannen-Gebrauch.Zitat von Alex22
Ich tue mich ja sonst nicht so schwer mit juristischen Texten... aber hätten die Herren dieses kaum nachvollziehbare "Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558)" nicht mal ETWAS nachvollziehbarer formulieren können...? *grummel*




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