Vermutlich wird keine eintreffene Polizeistreife bei Absicherung eines VU in so einem Fall einen Knollen rausschreiben
Das mit Sicherheit nicht

aber

regelmäßig fahren ja unachtsame Fahrzeugführer auf Stauende ect. auf und verursachen so Folgeunfälle. Sagt dieser Fahrer aus, dass er durch das gelbe Warnlicht geblendet worden ist, bekommt der Benutzer sicherlich eine Teilschuld, wenn es eben keine ABE hat.