Wenn ich mich recht erinnere, da war irgendwas mit der Möglichkeit der Strafmilderung falls man sich binnen 24 Stunden meldet. Eine Garantie ist das aber auch nicht.Zitat von CeeJay-VB
Wenn ich mich recht erinnere, da war irgendwas mit der Möglichkeit der Strafmilderung falls man sich binnen 24 Stunden meldet. Eine Garantie ist das aber auch nicht.Zitat von CeeJay-VB
Wie gesagt, ich weis es nicht genau, hatte da nur mal was Klingeln gehört. Es mag Menschen geben, die haben sicherlich kein Verständnis für, aber ich denke mal der größte Teil der Bevölkerung hätte Verständnis für, dass ein Feuerwehreinsatz mit eingeklemten Personen vor geht vor einem Blechschaden... meine Meinung
Ich hab mal bisschen gegoogelt, bzw. Wikipediert ;-)
Feststellungen
Unter Feststellung versteht man die Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung an einem Verkehrsunfall.
Wartefrist
Die durch Rechtsprechung festgelegten Wartefristen bewegen sich zwischen 15 Minuten bei einem Bagatellunfall bis zu zwei Stunden bei einem Unfall mit Verletzten.
Nachträgliche Feststellungen
Die goldene Brücke zur nachträglichen Feststellung regelt § 142 (4) StGB. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand. Bedeutender Sachschaden wird auf Grund der allgemeinen Teuerung nach der herrschenden Rechtsprechung bei einem Schaden von über 1.300 € angenommen. Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen die Strafe abmildern oder ganz von Strafe absehen. Einen Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) mit fünf Punkten bleibt davon unberührt.
Wenn ich hier einige Beiträge lese, fallen mir auf Anhieb einige Personen ein, die Rechtswissenschaften studiert haben und heutzutage des öfteren in der Presse auftauchen, weil sie medienwirksam in Gerichtsverhandlungen Personen vertreten die (entschuldigt den Ausdruck) der Abschaum der Menschheit sind!
Diese Akadamiker ("Rechtsanwälte" wäre eine strafrechtlich bedeutsame Beleidigung für das Juristenhandwerk) haben eine so verdrehte Auffassung von den geltenden Gesetzen, dass sie sogar einen Mandanten, der 50 Menschen umbringt und verspeisst milder bestrafen wollen als den 4jährigen nach dem Schnullerdiebstahl.
Zum Thema:
Hat einer der hier anwesenden "Rechtskundigen" evtl. den aktuellen Schönfelder, dort die Nummer 85 zur Hand? (Für die nicht Juristen: Das Strafgesetzbuch!) Auf Seite 144 §323c! Der Kratzer am Auto auf der Anfahrt ist deffinitiv NICHT als wichtige Pflicht im Einsatz zu betrachten!
Ich verweise auch nochmal auf §142 Abs 3 Satz 1 (Entfernen vom Unfallort - Nachträgliche Anzeige der Beteiligung)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Wortneuschöpfung oder schon eingebürgerter Ausdruck? Hab ich ja noch nie gehört, klingt aber gut!Zitat von CeeJay-VB
Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....
Zitat von kOnDeNsAtOr
Google kennt es, also ist es eingebürgert :-)
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...
Somit auch wieder dazugelernt :-) THXZitat von Grisuchris
Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....
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