Wenn ich hier einige Beiträge lese, fallen mir auf Anhieb einige Personen ein, die Rechtswissenschaften studiert haben und heutzutage des öfteren in der Presse auftauchen, weil sie medienwirksam in Gerichtsverhandlungen Personen vertreten die (entschuldigt den Ausdruck) der Abschaum der Menschheit sind!
Diese Akadamiker ("Rechtsanwälte" wäre eine strafrechtlich bedeutsame Beleidigung für das Juristenhandwerk) haben eine so verdrehte Auffassung von den geltenden Gesetzen, dass sie sogar einen Mandanten, der 50 Menschen umbringt und verspeisst milder bestrafen wollen als den 4jährigen nach dem Schnullerdiebstahl.
Zum Thema:
Hat einer der hier anwesenden "Rechtskundigen" evtl. den aktuellen Schönfelder, dort die Nummer 85 zur Hand? (Für die nicht Juristen: Das Strafgesetzbuch!) Auf Seite 144 §323c! Der Kratzer am Auto auf der Anfahrt ist deffinitiv NICHT als wichtige Pflicht im Einsatz zu betrachten!
Ich verweise auch nochmal auf §142 Abs 3 Satz 1 (Entfernen vom Unfallort - Nachträgliche Anzeige der Beteiligung)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator