
Zitat von
thorben1248
@alex22 : stimmt nicht! es gibt vorgaben!
1. vu sachschaden, lebengefahr im einsatz zu erwarten= weiterfahren aber sofort polizei anrufen!
2. vu personenschaden = vor ort bleiben
es gibt diverse bücher darüber.
der geschilderte fall ist in der vorherrschenden situation für mich eindeutig!
anrufen , ggf. zettel hinterlassen - dann weiterfahren!