Zitat Zitat von thorben1248
@alex22 : stimmt nicht! es gibt vorgaben!

1. vu sachschaden, lebengefahr im einsatz zu erwarten= weiterfahren aber sofort polizei anrufen!

2. vu personenschaden = vor ort bleiben

es gibt diverse bücher darüber.

der geschilderte fall ist in der vorherrschenden situation für mich eindeutig!

anrufen , ggf. zettel hinterlassen - dann weiterfahren!
Quellen?