Na klar, fahre ich weiter!Wenn Menschen eingeklemmt sind, hat das ja wohl etwas Vorrang, als bei einer Beule/Schramme, sich die Beine in den Bauch zu stehen, und auf die Pullemannzei zu Warten.
Wenn Dir jemand nachweisen kann, dass Du jemand von den Eingeklemmten, hättest retten können, und du bist nur wegen einer Schramme nicht zum Einsatzort durch gefahren, und derjenige ist Tod, oder wegen der Späten Rettung Behindert, dann kommt man fast wieder in den Bereich, das Regress angemeldet, und Du verklagt werden könntest.
Ich glaube das fällt, dann unter fahrlässigkeit, und wenn einer sehr böse ist, grobe, oder gar Vorsätzliche Fahrlässigkeit
(alle Juristen vereinigt euch, und sorgt für Stimmung)
Außerdem wird bei uns in solch einem Fall, ein kurzer Funkspruch, mit Info Schadensort, an die Leitstelle abgesetzt, dann ist die "Fahrerflucht" hinfällig.
Man hat aber 24 Std Zeit einen Bumms zu melden, und wäre schon ein außergewöhnlicher Einsatz, wenn der so lange dauern würde.
Aber selbst dann, kannst DU mit ner Einsatz-Nr., und ne Bestätigung deines Löschgruppenführers, das Du Anwesend warst, immer noch den Unfall später melden, ohne gleich einen wg., Fahrerflucht reingewürgt zu bekommen.