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Thema: Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

  1. #1
    Christoph41 Gast

    Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

    Hallo Kollegen und Kameraden!

    Eine Frage die ich mir bereits selbst gestellt habe, mir aber keine sinnvolle Meinung dazu bilden konnte. Ich würde gerne Eure Kommentare hören und bin auf die Entscheidungen sehr gespannt. Es betrifft hautsächlich Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr bzw. Helfer einer Schnelleinsatzgruppe etc.

    ---------------------------------------------------------------------------
    UM 21:00 UHR GEHT DER MELDER MIT DER ALARMDURCHSAGE: VERKEHRSUNFALL - MEHRERE PERSONEN EINGEKLEMMT.
    Ihr begebt euch in euer Privatfahrzeug um zum Feuerwehrgerätehaus zu fahren.
    Es ist vielleicht die hunderste Fahrt zum Einsatz, aber dennoch bleibt Ihr vor der ersten Kurve an einem geparkten BMW hängen. Natürlich kein Personenschaden, aber erhebliche Beschädigungen sind an beiden Fahrzeugen entstanden.

    FRAGE: Setzt Ihr die Fahrt zum Gerätehaus fort?

  2. #2
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    Ich notiere mir das Kennzeichen fahre weiter und spreche an der EST sobald möglich einen schutzmann an
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Christoph41 Gast
    Hallo Hannibal,

    keine schlechte Idee. Gefühlsmäßig würde ich die Fahrt auch fortsetzten, aber mir kommt in dem Augenblick eben das Stichwort "Fahrerflucht" in den Sinn.
    Denke aber auch, dass die Behörden sich in diesem Fall kooperativ zeigen würden.

    Gruß Christoph

  4. #4
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    Mir auch, in diesem Falle denke ich aber ist das Leben der eingeklemmten das höhere Gut
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Würde mir auch das kennzeichen Notieren und spätestens am GH die Pol verständigen, wenn ich das erste Fzg besetzen müsste würd ich das an der Einsatzstelle machen oder via Funk

    Mfg

  6. #6
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    ich bleibe auf jeden fall stehen!

    ich begehe keine unfallflucht und verständige die Pol.
    wenn diese meldung draussen ist und der gute mann (muss mir namentlich natürlich bekannt sein) gibt mir am telefon das OK, dann setze ich meine fahrt fort.
    gibt er mir das OK nicht, warte ich brav bis eine streife kommt.

    und alles andere wäre ein grober verstoss gegen geltendes recht und kommt mir nun ja nicht mir irgendwelchen § oder gar mit dem 34er StGB...

    so wichtig, das er diese zeit nicht warten kann, ist KEINER!
    sicher nimmt sich mancher so wichtig, aber das steht auf nem anderen blatt.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  7. #7
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    kommt auf die Beschädigung an
    ich denke bei Kratzern und ähnlichem würde ich die Polizei informieren und den Einsatz wahrnehmen.

    Ich denke mit einem offiziellem Schrieb des WF oder El gibt es auch keine Probleme.

    Ist der Wagen eigentlich über eine Versicherung abgesichert, sprich GUV?

  8. #8
    Christoph41 Gast
    Hallo,

    vielen Dank für die Antworten. Klar, eine pauschale Antwort auf die Frage kann man nicht erwarten. Aber eine grundsätzliche Einstellung zu dem Thema sollte man für sich selbst schon finden. Ich würde das auch gerne mit meiner Mannschaft absprechen und vielleicht in Zusammenarbeit mit den Behörden eine "Parole" rausgeben wie man sich zu verhalten hat. Raserei ist bei uns schon kein Thema mehr, wer sich da ins Abseits stellt bekommt ein Gespräch.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es genau so wie in meinem Fallbeispiel beschrieben, noch nicht vorgekommen ist. Mir persönlich sind nur schlimmere Unfälle auf diesen privat Gerätehausfahrten bekannt, aber das ist ja ein anderes Thema.

    Zitat Zitat von SEG-Betreuung
    so wichtig, das er diese zeit nicht warten kann, ist KEINER!
    sicher nimmt sich mancher so wichtig, aber das steht auf nem anderen blatt.
    Hallo SEG-Betreuung!
    In meiner Wehr fährt das HLF eben, wenn die Besatzung 1/8 komplett ist und nicht früher. Das kann eventuell zu Nachtzeiten eine bis mehrere Minuten ausmachen, bis die letzen (und für die Besatzung absolut wichtigen) zwei Männer/Frauen da sind. Da wir meist vor dem ersten RTW an der Einsatzstelle eintreffen und auch First-Responder fahren, muss man diese Zeitfaktor im Bezug auf dieses Alarmstichwort (VU mehrere eingeklemmt) berücksichtigen.

    Gruß Christoph

  9. #9
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    Zitat Zitat von Christoph41

    Ich würde das auch gerne mit meiner Mannschaft absprechen und vielleicht in Zusammenarbeit mit den Behörden eine "Parole" rausgeben wie man sich zu verhalten hat.
    da denke ich liegt das wichtige

    mit der örtlichen PI vorher besprechen wie zu handeln ist

    das ganze schriftlich, jeden zur kenntniss nehmen lassen und eine Kopie aushändigen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  10. #10
    Christoph41 Gast
    Ich bin sehr gespannt, ob die ein oder andere Wehr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht hat. Vielleicht kann Jemand aus dem Forum berichten.

    Nur Zufällig habe ich mal über dieses Thema nachgedacht, aber ganz aus der Welt ist so eine Situation ja wirklich nicht. Es kann jederzeit passieren. Und so wie wir auf Extremsituationen im Einsatz vorbereitet sind / sein sollten, muss man einfach auch sowas einplanen.

    Nen schönen unfallfreien Abend,
    Gruß Christoph

  11. #11
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    5.255
    Nach einem Unfall ist die Einsatzfahrt definitiv vorbei, auch ein nachträgliches Melden schützt hier nicht vor dem unerlaubten Entfernen am Unfallort und grad als Feuerwehrmann sollte man doch Vorbild sein.
    Selbst bei einem Unfall mit Einsatzfahrzeug heißt es stehenbleiben.
    Einzigste Ausnahme ist wenn das das einzigste Fahrzeug ist.
    zB Drehleiter und sie ist unbedingt erforderlich, aber selbst für ein LF 16/12 ist die Fahrt zu Ende, dieses kann ohne Problem ersetzt werden für den Einsatz.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Christoph41
    Denke aber auch, dass die Behörden sich in diesem Fall kooperativ zeigen würden.
    Das bezweifle ich. Ich hab mal folgende Verhandlung miterlebt: ein Mann hatte mitten in der Nach das geparkte Auto einer Freundin angefahren. Er hat sich sofort am nächsten Morgen bei ihr gemeldet (weil er sie nicht gefunden hatte), das hat sie auch bezeugt. Aber weil sie den Unfall bzw. die Fahrerflucht vorher schon angezeigt hatte, war das strafrechtliche Verfahren bereits eingeleitet und ein Zurückziehen der Anzeige nicht mehr möglich => der arme Kerl wurde verurteilt, und nichtmal schlecht.
    Ergo würde ich mich da nicht darauf verlassen, dass man den Kopf noch aus der Schlinge ziehen kann. Es gibt ja auch noch andere Kameraden, die zum Einsatz fahren...
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  13. #13
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    198
    @alex22 : stimmt nicht! es gibt vorgaben!

    1. vu sachschaden, lebengefahr im einsatz zu erwarten= weiterfahren aber sofort polizei anrufen!

    2. vu personenschaden = vor ort bleiben

    es gibt diverse bücher darüber.

    der geschilderte fall ist in der vorherrschenden situation für mich eindeutig!

    anrufen , ggf. zettel hinterlassen - dann weiterfahren!

  14. #14
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    145
    Zitat Zitat von thorben1248
    @alex22 : stimmt nicht! es gibt vorgaben!

    1. vu sachschaden, lebengefahr im einsatz zu erwarten= weiterfahren aber sofort polizei anrufen!

    2. vu personenschaden = vor ort bleiben

    es gibt diverse bücher darüber.

    der geschilderte fall ist in der vorherrschenden situation für mich eindeutig!

    anrufen , ggf. zettel hinterlassen - dann weiterfahren!
    Quellen?
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  15. #15
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    @ Duffy

    in diesem Fall geht es um nix

    hier sind in irgendeiner Form noch Menschenleben in Gefahr

    Wenn man sich vorher mit der Pol in Verbinfung setzt und evtl einen schribsel schrieb von denen hat so dürfte es bei reinen Sachschaden kein Problem sein...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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