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Thema: Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Duffy73
    Das bezweifle ich. Ich hab mal folgende Verhandlung miterlebt: ein Mann hatte mitten in der Nach das geparkte Auto einer Freundin angefahren. Er hat sich sofort am nächsten Morgen bei ihr gemeldet (weil er sie nicht gefunden hatte), das hat sie auch bezeugt. Aber weil sie den Unfall bzw. die Fahrerflucht vorher schon angezeigt hatte, war das strafrechtliche Verfahren bereits eingeleitet und ein Zurückziehen der Anzeige nicht mehr möglich => der arme Kerl wurde verurteilt, und nichtmal schlecht.
    Ergo würde ich mich da nicht darauf verlassen, dass man den Kopf noch aus der Schlinge ziehen kann. Es gibt ja auch noch andere Kameraden, die zum Einsatz fahren...
    War der Mann auf der Anfahrt zum FF-Einsatz oder war das eine Privatfahrt, bei dem das Auto beschädigt wurde? Egal ob ja oder nein, er hätte ihr ein Zettel unter die Windschutzscheibe klemmen müssen... (schützt bei Privatfahrt zwar nicht wirklich, aber da Freundin, hätte sie wohl keine Anzeige erstattet)

    Übrigens keine schlechte Idee, hab ich mir auch schon gedacht, für alle Fälle einen vorher fertig ausgefüllten Merkzettel "Ich habe sie also angefahren.... Sorry, mußte trotzdem weiter!" (natürlich etwas ernster ;-) ) mit Name und Adresse und kurzer Erklärung warum Du weitergefahren bist, etc. im PKW mitzuführen und im Fall der Fälle kannst Du das dem Geschädigten ohne große Erklärung in die Hand drücken (auch mit Info in welcher HiOrg Du bist etc.) und dann kann der bzw. die Polizei das sofort nachprüfen.

  2. #2
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    Hallo

    Dann kann ich auch die Polizei anrufen, bevor ich mir einen Zettel suche und anfange zuschreiben.

    Und, jemand der so unvernünftig ist den Versuch zustarten unter allen Umständen zum Einsatz zukommen, wird wohl so voller Adrenalin sein, das er gar keinen Stift mehr ruhig halten könnte. . . . . .

    Ich denke, man muss versuchen über einen Anruf bei der Polizei die Situation zuschildern, wenn es sich um einen geringen Sachschaden handelt und Zeitgleich die Einsatzsituation angespannt ist.
    Ansonsten hat sich der Einsatz für mich in dieser Situation eben erledigt, und wenn ich im Bett liege mit 39° Fieber, oder das Chinesische Essen von gestern Abend sich verabschiedet, kann man auch nicht mit mir Rechnen.

    Also, so manche tuen gerade, als brenne die ganze Stadt nieder oder rasen gleich 10-15 Autos auf einer Kreuzung ineinander, sind sie nicht dabei!!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
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    ich denke der fragesteller kann sich jetzt ein gutes bild über die richtige verhaltensweise und deren gesetzesgrundlage machen!
    ( bis auf einige schlecht recherchierte kommentare)

  4. #4
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    Wie auch immer die Rechtslage ist, ein solcher Merkzettel den man nur rausgeben muß, ist sicher keine schlechte Idee. Erstens kann man es sich noch so sehr vornehmen, in so einem Fall stehenzubleiben, ob man wenn es soweit ist, dies auch wirklich einhält (denn jede Situation ist anders, man kann sich gar nicht vorher genau festlegen "in dem Fall fahr ich weiter, in dem Fall bleib ich da".

    Außerdem gibt es auch Beinahe-Unfälle, oder Belästigungen, die sich damit evtl. schnell glimpflich beilegen lassen. z.B. hatte ich mal den Fall daß ich auf einer langen, breiten, geraden, trockenen, kilometerweit übersichtlichen Landstraße bei wenig Verkehr, jemanden überholen wollte, der konstant knapp 60 gefahren ist. Es war jedoch (wegen der weiter vorne manchmal vorhandenen Obstverkäufer und deren Ein-/Ausfahrten, die jedoch zu dieser Zeit nicht besetzt waren) Tempo 60 und Überholverbot. Als ich zum Überholen ansetzte und neben ihm war, gab dieser Gas und hinderte mich so am Überholen. Gegenverkehr kam nach einigen Sekunden dann doch in Sicht, also bremste ich wieder und setzte mich hinter ihm, worauf er sofort wieder von 90 auf 60 verlangsamte. An der nächsten Ampel zur Rede gestellt, blaffte der ältere Herr mich gleich an, was mir einfiele zu überholen, und ja er hätte extra Gas gegeben um "mich daran zu hindern ein Vergehen zu begehen" (sinngemäß, wörtlich weiß ichs nicht mehr). Mir fehlten die Worte, ich versuchte ihm klarzumachen wie gefährlich sein Verhalten und seine Einstellung ist, unabhängig von meinem Fehlverhalten, aber er war uneinsichtig. Leider war das keine Einsatzfahrt, ich war noch nicht mal bei einer HiOrg (ja ich hatte illegal überholen wollen, bitte keine Diskussion darüber), also konnte ich kaum argumentieren. Die Polizeistation war 1km weg und er bot sich an, mit mir da hinzufahren und gegenseitig Anzeige zu erstatten, und ich hätte das auch fast gemacht, aber es war ein warmer sonniger Nachmittag und ich hatte die Freundin Richtung Badesee dabei und keine Lust uns beiden den Nachmittag zu versauen, also beließ ich es dabei.

    Ziemlich ab vom Thema (ich wollt den Fall nur komplett schildern weil es sonst bestimmt Rückfragen gegeben hätte *g*) aber Fazit: Wenn das auf einer Einsatzfahrt gewesen wäre, hätt ich ihm kurz meinen Merkzettel in die Hand gedrückt, und er hätte dann wenigstens gewußt daß in diesem Fall nur er falsch gehandelt hatte, nicht ich, und ihm wär bewußt geworden daß nicht jeder vermeintliche Verkehrsrowdy tatsächlich einer ist, und gefährdet hoffentlich in Zukunft niemanden mehr.

    Ein anderer Fall wäre, jemand muß wegen Dir vollbremsen, und schimpft natürlich fürchterlich - Das soll eigentlich nie passieren weil Deine Fahrweise auch im Alarmfall so einen Fall nicht herausfordern darf! - aber falls es doch mal passiert, kannst Du so wenigstens einen Beitrag dazu tun, daß er Dich vielleicht nicht sofort anzeigt sondern später ein klärendes Gespräch möglich ist.

    Natürlich ist im Falle eines Unfalls so ein Zettel kein Freibrief, aber es zeigt wenigstens etwas Verantwortung und daß man alles getan hat um die Lage zu klären, und die evtl. herbeigerufene Polizei kann sofort bestätigen lassen daß Du in dieser Sekunde im Einsatz bist. Dennoch stimme ich den Kritischen hier zu: Überleg Dir gut, ob Du wirklich so unersetzbar bist, und ob Du schlimmstenfalls vor Gericht den Richter überzeugen kannst, daß Du auch heute noch mit gutem Gewissen rechtfertigen kannst, weitergefahren zu sein, auch wenn alle Beteiligten evtl. gegen Dich sind.

  5. #5
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    ich kenne die interpretationen, die hier verbreiteten sind falsch-
    ich habe eine polizeiliche,strafrechtliche ausbildung, ich denke das das bei den meisten hier nicht der fall ist. ich wurde auch zum thema sonderrechte geprüft!
    geht der melder, kommt es auf jeden an, definitiv. die lage ist eben unklar. im zweifel zugunsten der notlage.

    es hat definitiv negative auswirkungen auf den einsatz, wenn kräfte nicht kommen , die aber könnten.


    bitte belest euch selber wenn ihr mir nicht glaubt. ich bin kein kindergärtner!!

    und @Alex22 langsam habe ich es satt das immer wieder in die mittlerweile sehr klare suppe gespuckt wird!! --wer nur gefährliches halbwissen hat--einfach mal die fresse halten!
    im zweifelsfall mal anspruchsvollere bücher als das feuerwehrmagazin lesen.

    und selbst dort wurde mein geschriebenes bestätigt.

    vielen dank und schönen gruß!

  6. #6
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    Zitat Zitat von thorben1248
    bitte belest euch selber wenn ihr mir nicht glaubt. ich bin kein kindergärtner!!
    Anscheinend, denn wer sowas losläßt
    Zitat Zitat von thorben1248
    wer nur gefährliches halbwissen hat--einfach mal die fresse halten!
    und erst recht diese Ausdrucksweise braucht selbst noch einen Kindergärtner und kann somit keiner sein.

    Und wenn du schon so klug und belesen bist wie du behauptest bist, nenne doch mal ein paar "anspruchsvolle Bücher" die deiner Argumentation recht geben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    auseinander ; sofort

    Problem beim Deutschen Recht ist das es unterschiedleiche Lesarten und unterschiedliche Auslegungen gibt

    Recht hat am Ende der Richter

    IMVHO gibt es gerade hier keine klare Aussage, was ja an der Diskussion deutlich zu erkennen ist.

    Hilfreich wäre es ein Urteil zur Hand zu haben was sich mit dem Sachverhalt
    (HIORGler auf Anfahrt; menschenleben in Gefahr; Sachschaden; zeitnahe Beichte bei der Pol) zur Grundlage gibt;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Zitat Zitat von arnolde
    Wenn das auf einer Einsatzfahrt gewesen wäre, hätt ich ihm kurz meinen Merkzettel in die Hand gedrückt, und er hätte dann wenigstens gewußt daß in diesem Fall nur er falsch gehandelt hatte, nicht ich, und ihm wär bewußt geworden daß nicht jeder vermeintliche Verkehrsrowdy tatsächlich einer ist, und gefährdet hoffentlich in Zukunft niemanden mehr.
    Prinzipiell kann bei Einsatzfahrten mal davon ausgegangen werden, dass derjenige, der diese Einsatzfahrt unternimmt, andere gefährdet, und nicht andersrum.
    Zweitens bleibt ein Verkehrsrowdy ein Verkehrsrowdy, ob mit oder ohne Sonderrechte. Wer andere durch seine Fahrweise nötigt, bedrängt oder anderweitig gefährdet, verstößt gegen die Auflagen, die die Sonderrechte halt so mit sich bringen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (21.08.2006 um 16:36 Uhr)

  9. #9
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    Moin moin,

    Aber mal eine ganz andere Frage: Ihr kommt auf der Anfahrt zum Gerätehaus an einem Unfall vorbei, an dem Ihr NICHT beteiligt seid! Anhalten und gegebenenfalls anfangen zu arbeiten (absichern, Verletzte betreuen etc), oder weiterfahren? Bin gespannt auf Eure Antworten...

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Ich bin über die EDIT-Funktion informiert, da sich meine Beiträge aber inhaltlich und zeitlich unterscheiden, habe ich mich entschieden, einen neuen zu schreiben.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Ihr kommt auf der Anfahrt zum Gerätehaus an einem Unfall vorbei, an dem Ihr NICHT beteiligt seid! Anhalten und gegebenenfalls anfangen zu arbeiten (absichern, Verletzte betreuen etc), oder weiterfahren?
    Bei Unfällen mit Personenschaden auf jeden Fall anhalten, unabhängig davon, ob man jetzt zu diesem Unfall alarmiert worden war oder zu was anderem. Wenn dieser Unfall auch Grund für die Alarmierung war, kann man auf diese Art und Weise schon viel für den Rest der Truppe vorbereiten (je nach eigener Qualifikation).

  11. #11
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    Aber mal eine ganz andere Frage: Ihr kommt auf der Anfahrt zum Gerätehaus an einem Unfall vorbei, an dem Ihr NICHT beteiligt seid! Anhalten und gegebenenfalls anfangen zu arbeiten (absichern, Verletzte betreuen etc), oder weiterfahren? Bin gespannt auf Eure Antworten...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    ...
    Da mein Melder mir nur "Alarm Einsatz !" sagt, ist ja unter Umständen genau dieser Unfall der Grund der Alarmierung.

    Eine Pauschalausage ist auch hier nicht möglich !

    Kein anderer Helfer am Fahrzeugwrack zu sehen - vermutlich anhalten, sonst - weiter fahren.

    Wer von uns hält schon an einem brennenden Haus mit dem privat Fz. an, wenn man gerade alarmiert wurde ?!
    - vermutlich keiner (es sei denn es ist in der betrefenden FF üblich die Einsatzschutzbekleidung zuhause oder im Auto zu haben, oder?)

    All diese Fragen können nicht mit klaren Antworten beantwortet werden.

    *Öl ins Feuer gieß*
    Würdet ihr einen Ausserirdischen an die Behörden ausliefern, auch wenn er euch bittet dies nicht zu tun?

    *gg*

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