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Thema: Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

  1. #46
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    Zitat Zitat von ffwki
    Diese Tatsache schließt für mich die Situation der Unfallflucht aus weil per Definition Flucht heißt ich will mich vor etwas drücken / schützen.
    Mööp ... im Stgb ist auch nicht die Rede von Unfallflucht, sondern von unerlaubten Entfernen vom Unfallort, also kannst du deine Definition in die Tonne treten.

    Zitat Zitat von ffwki
    Generell kann man diesen Fall aber wohl nicht klären. vom Gefühl her würde ich sagen weiterfahren und es drauf ankommen lassen. Generll sind wir als Feuerwehrleute im privat PKW auf der Anfahrt zu einem Einsatz der großen Sach oder Personenschaden erahenen läßt mit Sonderrechten ausgestattet, wenn da nicht der Verweiß auf § 1 wäre. :-)
    Auch das zeigt mir das du keine Ahnung hast, denn Sonderrechte erstrecken sich nur auf die Strassenverkehrsordnung, nicht aber auf das StGB worunter das unerlaubten Entfernen des Unfallortes fällt.

    Zitat Zitat von ffwki
    @ Alex
    Die Aussage nachalarmieren reicht aus ist lächerlich. Schonmal was von vorgegeben Zeit gehört, wie z.B.: 3 min ohne Sauerstoff --> sehr sicher Tod oder sowas ähnliches.
    Und das zeigt mir jetzt das du meine Beiträge nicht gelesen.
    Ich sagte ja auch, wenn ein einsatzwichtiges Fahrzeug wie eine DLK oder dergleichen verunfallt, ist das was anderes, dann greift hier der Rechtfertigende Notstand, aber doch nicht bei nem normalen Feuerwehrmann der auf der Anfahrt zum Gerätehaus ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #47
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    wobei sich immer noch die Frage stellt ob es da ein Urteil gibt

    respektive die Aussage eines Volljuristen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #48
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    Zitat Zitat von Christoph41
    ..., aber erhebliche Beschädigungen sind an beiden Fahrzeugen entstanden.
    Wie erkennst Du eigentlich auf die Schnelle, dass Dein Fahrzeug überhaupt noch fahrfähig ist?
    Ich würde bis auf Bagatell-Schäden (Stoßstange angeditscht) auch auf die Polizei warten, bzw. anrufen, Lage schildern und nach dem weiteren Verhalten fragen ("Ich hab einen Feuerwehreinsatz, kann ich weiterfahren?"). Das kostet allerhöchstens zwei Minuten.

    Und wenn bei Euch die Überlebenswahrscheinlichkeit wirklich davon abhängt, dass ALLE Verfügbaren auch tatsächlich innerhalb kürzester Zeit zum GH kommen und keiner meinetwegen auf dem Klo festsitzt (oder in einem fremden Auto steckt ;-)), dann solltet Ihr dringend Eure AAO überdenken und -arbeiten.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #49
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    Ich muss Mr. Blaulicht rechtgeben, wenn es wirklich auf jeden einzelnen ankommt sollte AAO mal neu durchdacht werden.

    Ich würde bei der Zuständigen POL anrufen und das weitere vorgehen absprechen. Außerdem würde ich einen Zettel mit Name und Tel-Nr. hinterlassen bevor ich weiterfahre.

    Grüße Matthias

  5. #50
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    so und nun?


    wie ich es schon ganz am anfang sesagt habe, JEDER ist ersetzbar, wenn nicht, dann überdenkt mal eure alarmpläne.

    und vor allem, keiner steht über dem gesetz, und da können sich noch soviele megaretter ihr unfehlbarkeit auf die fahnen malen, auch für sie bleibt es unfallflucht.

    lassen wir doch diese diskussion, sie bringt nix.
    ebenso, wie die diskussion über sonderrrechte bringt sie gar nix.
    nur 10.000 meinungen, aber nix was hand und fuss hat.

    mancher müsste per heli zum gerätehaus geflogen werden so enorm wichtig ist er!
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  6. #51
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    Ich glaub bis der Heli gestartet ist bin ich am GH :-)

    sorry konnte mir das jetzt nicht verkneifen

    Grüße Matthias

  7. #52
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    Ich muss da die Meinung von ffwki unterstützen!

    Ihr bedenkt leider oft die Situation des mangelnden Personals nicht!! Auch wenn ihr sagt "überdenkt mal eure AAO" - wenn es sich pro Tag um ein paar Stunden handeln wird, in denen zu wenig Personal bereit steht wird wohl die AAO nicht geändert werden. Bei uns in der Wehr z.B. kommt es unter der Woche auf JEDEN Mann/ Frau an!!! Und wenn da einer auf der Anfahrt zum GH nen Blechschaden verursacht, dann würde ich als WF den Kammeraden unterstützen und bestätigen, dass der jeweilige Kamerad wichtig für den Einsatz war!! Ich denke auch, dass die Pol das ganze nicht soo eng sehen wird, da der Schaden ja gemeldet wurde - und wenns nötig ist, dann würde ich da jetzt den rechtfertigenden Notstand in Form des mangelnden Personals einbringen!
    (auch wenn ich wahrscheinlich "Prügel" für diesen Kommentar einheimsen werde - Ich stehe dazu!)
    MFG Flo

  8. #53
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    prügel nicht, aber der 34er StGB greift hier einfach nicht, sonst könnt ich über den alles entschuldigen.

    und was du machst und der staatsanwalt, das sind 2 paar stiefel...

    ach hias, keine panik, wenn du schneller als ein ein heli im gerätehaus bist, dann, hast ja kein grund zur sorge, musst dich ja ned über gesetze hinwegsetzen, kannst das haus ja zu fuss erlaufen.


    und wenn der unfallversursacher der mann ist, der entscheidend für den ausgang des einsatzes ist, dann will ich ned dran denken, wenn der gar krank wird oder im urlaub ist...
    meldet ihr dann eure wehr ab oder was?
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  9. #54
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    § 34 greift! definitiv!. kommentare und auslegung lesen!und meine anderen ausführungen in diesem thread.
    dann antworten!
    danke!

  10. #55
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    Zitat Zitat von Duffy73
    Das bezweifle ich. Ich hab mal folgende Verhandlung miterlebt: ein Mann hatte mitten in der Nach das geparkte Auto einer Freundin angefahren. Er hat sich sofort am nächsten Morgen bei ihr gemeldet (weil er sie nicht gefunden hatte), das hat sie auch bezeugt. Aber weil sie den Unfall bzw. die Fahrerflucht vorher schon angezeigt hatte, war das strafrechtliche Verfahren bereits eingeleitet und ein Zurückziehen der Anzeige nicht mehr möglich => der arme Kerl wurde verurteilt, und nichtmal schlecht.
    Ergo würde ich mich da nicht darauf verlassen, dass man den Kopf noch aus der Schlinge ziehen kann. Es gibt ja auch noch andere Kameraden, die zum Einsatz fahren...
    War der Mann auf der Anfahrt zum FF-Einsatz oder war das eine Privatfahrt, bei dem das Auto beschädigt wurde? Egal ob ja oder nein, er hätte ihr ein Zettel unter die Windschutzscheibe klemmen müssen... (schützt bei Privatfahrt zwar nicht wirklich, aber da Freundin, hätte sie wohl keine Anzeige erstattet)

    Übrigens keine schlechte Idee, hab ich mir auch schon gedacht, für alle Fälle einen vorher fertig ausgefüllten Merkzettel "Ich habe sie also angefahren.... Sorry, mußte trotzdem weiter!" (natürlich etwas ernster ;-) ) mit Name und Adresse und kurzer Erklärung warum Du weitergefahren bist, etc. im PKW mitzuführen und im Fall der Fälle kannst Du das dem Geschädigten ohne große Erklärung in die Hand drücken (auch mit Info in welcher HiOrg Du bist etc.) und dann kann der bzw. die Polizei das sofort nachprüfen.

  11. #56
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    Hallo

    Dann kann ich auch die Polizei anrufen, bevor ich mir einen Zettel suche und anfange zuschreiben.

    Und, jemand der so unvernünftig ist den Versuch zustarten unter allen Umständen zum Einsatz zukommen, wird wohl so voller Adrenalin sein, das er gar keinen Stift mehr ruhig halten könnte. . . . . .

    Ich denke, man muss versuchen über einen Anruf bei der Polizei die Situation zuschildern, wenn es sich um einen geringen Sachschaden handelt und Zeitgleich die Einsatzsituation angespannt ist.
    Ansonsten hat sich der Einsatz für mich in dieser Situation eben erledigt, und wenn ich im Bett liege mit 39° Fieber, oder das Chinesische Essen von gestern Abend sich verabschiedet, kann man auch nicht mit mir Rechnen.

    Also, so manche tuen gerade, als brenne die ganze Stadt nieder oder rasen gleich 10-15 Autos auf einer Kreuzung ineinander, sind sie nicht dabei!!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  12. #57
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    ich denke der fragesteller kann sich jetzt ein gutes bild über die richtige verhaltensweise und deren gesetzesgrundlage machen!
    ( bis auf einige schlecht recherchierte kommentare)

  13. #58
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    Zitat Zitat von thorben1248
    § 34 greift! definitiv!. kommentare und auslegung lesen!und meine anderen ausführungen in diesem thread.
    dann antworten!
    danke!
    Soso ... dann zeig mal die Kommentare und Ausführungen.
    Ich lese in dem Paragraph.

    "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt."...

    Das setzt schonmal vorraus, daß ohne dich der Einsatz definitiv und und ohne wenn und aber nicht gelaufen wäre und da sind wir wieder soweit, AAO abändern.
    Zusätzlich mußt du genau wissen und zwar 100% Wissen was passiert ist, ein ungewisses Lagebild reicht hier ebenfalls nicht aus.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #59
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    Wie auch immer die Rechtslage ist, ein solcher Merkzettel den man nur rausgeben muß, ist sicher keine schlechte Idee. Erstens kann man es sich noch so sehr vornehmen, in so einem Fall stehenzubleiben, ob man wenn es soweit ist, dies auch wirklich einhält (denn jede Situation ist anders, man kann sich gar nicht vorher genau festlegen "in dem Fall fahr ich weiter, in dem Fall bleib ich da".

    Außerdem gibt es auch Beinahe-Unfälle, oder Belästigungen, die sich damit evtl. schnell glimpflich beilegen lassen. z.B. hatte ich mal den Fall daß ich auf einer langen, breiten, geraden, trockenen, kilometerweit übersichtlichen Landstraße bei wenig Verkehr, jemanden überholen wollte, der konstant knapp 60 gefahren ist. Es war jedoch (wegen der weiter vorne manchmal vorhandenen Obstverkäufer und deren Ein-/Ausfahrten, die jedoch zu dieser Zeit nicht besetzt waren) Tempo 60 und Überholverbot. Als ich zum Überholen ansetzte und neben ihm war, gab dieser Gas und hinderte mich so am Überholen. Gegenverkehr kam nach einigen Sekunden dann doch in Sicht, also bremste ich wieder und setzte mich hinter ihm, worauf er sofort wieder von 90 auf 60 verlangsamte. An der nächsten Ampel zur Rede gestellt, blaffte der ältere Herr mich gleich an, was mir einfiele zu überholen, und ja er hätte extra Gas gegeben um "mich daran zu hindern ein Vergehen zu begehen" (sinngemäß, wörtlich weiß ichs nicht mehr). Mir fehlten die Worte, ich versuchte ihm klarzumachen wie gefährlich sein Verhalten und seine Einstellung ist, unabhängig von meinem Fehlverhalten, aber er war uneinsichtig. Leider war das keine Einsatzfahrt, ich war noch nicht mal bei einer HiOrg (ja ich hatte illegal überholen wollen, bitte keine Diskussion darüber), also konnte ich kaum argumentieren. Die Polizeistation war 1km weg und er bot sich an, mit mir da hinzufahren und gegenseitig Anzeige zu erstatten, und ich hätte das auch fast gemacht, aber es war ein warmer sonniger Nachmittag und ich hatte die Freundin Richtung Badesee dabei und keine Lust uns beiden den Nachmittag zu versauen, also beließ ich es dabei.

    Ziemlich ab vom Thema (ich wollt den Fall nur komplett schildern weil es sonst bestimmt Rückfragen gegeben hätte *g*) aber Fazit: Wenn das auf einer Einsatzfahrt gewesen wäre, hätt ich ihm kurz meinen Merkzettel in die Hand gedrückt, und er hätte dann wenigstens gewußt daß in diesem Fall nur er falsch gehandelt hatte, nicht ich, und ihm wär bewußt geworden daß nicht jeder vermeintliche Verkehrsrowdy tatsächlich einer ist, und gefährdet hoffentlich in Zukunft niemanden mehr.

    Ein anderer Fall wäre, jemand muß wegen Dir vollbremsen, und schimpft natürlich fürchterlich - Das soll eigentlich nie passieren weil Deine Fahrweise auch im Alarmfall so einen Fall nicht herausfordern darf! - aber falls es doch mal passiert, kannst Du so wenigstens einen Beitrag dazu tun, daß er Dich vielleicht nicht sofort anzeigt sondern später ein klärendes Gespräch möglich ist.

    Natürlich ist im Falle eines Unfalls so ein Zettel kein Freibrief, aber es zeigt wenigstens etwas Verantwortung und daß man alles getan hat um die Lage zu klären, und die evtl. herbeigerufene Polizei kann sofort bestätigen lassen daß Du in dieser Sekunde im Einsatz bist. Dennoch stimme ich den Kritischen hier zu: Überleg Dir gut, ob Du wirklich so unersetzbar bist, und ob Du schlimmstenfalls vor Gericht den Richter überzeugen kannst, daß Du auch heute noch mit gutem Gewissen rechtfertigen kannst, weitergefahren zu sein, auch wenn alle Beteiligten evtl. gegen Dich sind.

  15. #60
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    ich kenne die interpretationen, die hier verbreiteten sind falsch-
    ich habe eine polizeiliche,strafrechtliche ausbildung, ich denke das das bei den meisten hier nicht der fall ist. ich wurde auch zum thema sonderrechte geprüft!
    geht der melder, kommt es auf jeden an, definitiv. die lage ist eben unklar. im zweifel zugunsten der notlage.

    es hat definitiv negative auswirkungen auf den einsatz, wenn kräfte nicht kommen , die aber könnten.


    bitte belest euch selber wenn ihr mir nicht glaubt. ich bin kein kindergärtner!!

    und @Alex22 langsam habe ich es satt das immer wieder in die mittlerweile sehr klare suppe gespuckt wird!! --wer nur gefährliches halbwissen hat--einfach mal die fresse halten!
    im zweifelsfall mal anspruchsvollere bücher als das feuerwehrmagazin lesen.

    und selbst dort wurde mein geschriebenes bestätigt.

    vielen dank und schönen gruß!

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