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Thema: Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

  1. #76
    CeeJay-VB Gast

    Nachschub:

    Ich hab mal bisschen gegoogelt, bzw. Wikipediert ;-)

    Feststellungen

    Unter Feststellung versteht man die Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung an einem Verkehrsunfall.

    Wartefrist

    Die durch Rechtsprechung festgelegten Wartefristen bewegen sich zwischen 15 Minuten bei einem Bagatellunfall bis zu zwei Stunden bei einem Unfall mit Verletzten.

    Nachträgliche Feststellungen

    Die goldene Brücke zur nachträglichen Feststellung regelt § 142 (4) StGB. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand. Bedeutender Sachschaden wird auf Grund der allgemeinen Teuerung nach der herrschenden Rechtsprechung bei einem Schaden von über 1.300 € angenommen. Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen die Strafe abmildern oder ganz von Strafe absehen. Einen Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) mit fünf Punkten bleibt davon unberührt.

  2. #77
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.651
    Wenn ich hier einige Beiträge lese, fallen mir auf Anhieb einige Personen ein, die Rechtswissenschaften studiert haben und heutzutage des öfteren in der Presse auftauchen, weil sie medienwirksam in Gerichtsverhandlungen Personen vertreten die (entschuldigt den Ausdruck) der Abschaum der Menschheit sind!

    Diese Akadamiker ("Rechtsanwälte" wäre eine strafrechtlich bedeutsame Beleidigung für das Juristenhandwerk) haben eine so verdrehte Auffassung von den geltenden Gesetzen, dass sie sogar einen Mandanten, der 50 Menschen umbringt und verspeisst milder bestrafen wollen als den 4jährigen nach dem Schnullerdiebstahl.

    Zum Thema:
    Hat einer der hier anwesenden "Rechtskundigen" evtl. den aktuellen Schönfelder, dort die Nummer 85 zur Hand? (Für die nicht Juristen: Das Strafgesetzbuch!) Auf Seite 144 §323c! Der Kratzer am Auto auf der Anfahrt ist deffinitiv NICHT als wichtige Pflicht im Einsatz zu betrachten!

    Ich verweise auch nochmal auf §142 Abs 3 Satz 1 (Entfernen vom Unfallort - Nachträgliche Anzeige der Beteiligung)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #78
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    Aber mal eine ganz andere Frage: Ihr kommt auf der Anfahrt zum Gerätehaus an einem Unfall vorbei, an dem Ihr NICHT beteiligt seid! Anhalten und gegebenenfalls anfangen zu arbeiten (absichern, Verletzte betreuen etc), oder weiterfahren? Bin gespannt auf Eure Antworten...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    ...
    Da mein Melder mir nur "Alarm Einsatz !" sagt, ist ja unter Umständen genau dieser Unfall der Grund der Alarmierung.

    Eine Pauschalausage ist auch hier nicht möglich !

    Kein anderer Helfer am Fahrzeugwrack zu sehen - vermutlich anhalten, sonst - weiter fahren.

    Wer von uns hält schon an einem brennenden Haus mit dem privat Fz. an, wenn man gerade alarmiert wurde ?!
    - vermutlich keiner (es sei denn es ist in der betrefenden FF üblich die Einsatzschutzbekleidung zuhause oder im Auto zu haben, oder?)

    All diese Fragen können nicht mit klaren Antworten beantwortet werden.

    *Öl ins Feuer gieß*
    Würdet ihr einen Ausserirdischen an die Behörden ausliefern, auch wenn er euch bittet dies nicht zu tun?

    *gg*

  4. #79
    Registriert seit
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    4.289
    Zitat Zitat von alarma
    *Öl ins Feuer gieß*
    Würdet ihr einen Ausserirdischen an die Behörden ausliefern, auch wenn er euch bittet dies nicht zu tun?
    ?!?!?!?!?!?!?!?!?
    Ich verstehe jetzt den Zusammenhang nicht ganz? Wenn der Ausserirdische auf dem Weg zum Einsatz ist, machst Du Dich ja strafbar, wenn Du ihn an die Behörden auslieferst. ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #80
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    Gibts nicht auch irgendwo nen Paragraphen, der Außerirdischen die aktive Mitgliedschaft in Feuerwehren untersagt (ich glaub, weil seine 3 Beine nicht in die gebräuchlichen Hosen passen)?

  6. #81
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    Zitat Zitat von überhose
    Gibts nicht auch irgendwo nen Paragraphen, der Außerirdischen die aktive Mitgliedschaft in Feuerwehren untersagt (ich glaub, weil seine 3 Beine nicht in die gebräuchlichen Hosen passen)?
    Vielleicht schon, aber bei Ausserirdischen - meine ich gehört zu haben - gibt es so etwas ähnliches wie die auf der Erde gebräuchliche Amerika-Formel, d.h. auf Antrag kann das entscheidende extraterrestrische Gesetz zur Anwendung kommen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #82
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    Naja, dann wirds wohl nicht lange dauern bis aufm TLF ein ALF sitzt. Bin gespannt, obs dann genauso Diskussionen gibt wie über Frauen in der FW...

  8. #83
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    ...und falls sich mal einer mit komischen Sonderzeichen in diesem Forum anmeldet, können wir ja einen neuen Threat aufmachen ("Ausserirdische im Forum ?!?") *wegbeambevorderlaserstrahlmichtrifft*

    Vielleicht sollte wir uns aber wieder zurück zum Thema bewegen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #84
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    Zitat Zitat von CeeJay-VB
    Ich hab mal bisschen gegoogelt, bzw. Wikipediert ;-)
    Wortneuschöpfung oder schon eingebürgerter Ausdruck? Hab ich ja noch nie gehört, klingt aber gut!
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  10. #85
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    1.508
    Zitat Zitat von kOnDeNsAtOr
    Wortneuschöpfung oder schon eingebürgerter Ausdruck? Hab ich ja noch nie gehört, klingt aber gut!

    Google kennt es, also ist es eingebürgert :-)
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  11. #86
    Registriert seit
    14.12.2004
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    427
    Zitat Zitat von Grisuchris
    Google kennt es, also ist es eingebürgert :-)
    Somit auch wieder dazugelernt :-) THX
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  12. #87
    Registriert seit
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    809
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ...und falls sich mal einer mit komischen Sonderzeichen in diesem Forum anmeldet, können wir ja einen neuen Threat aufmachen ("Ausserirdische im Forum ?!?") *wegbeambevorderlaserstrahlmichtrifft*

    Vielleicht sollte wir uns aber wieder zurück zum Thema bewegen...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    meinst du vllt sowas?!

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/member.php?u=7054
    Greetz

    Benni

  13. #88
    Registriert seit
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    2.942
    Oh mein Gott, sie sind unter uns...

  14. #89
    Registriert seit
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    Servus!

    So, jetzt bitte wieder zurück zum Thema: "Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW".
    Danke!

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  15. #90
    Registriert seit
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    292
    Zu diesem Thema kann ich die Lektüre des Buchs "Sonderrechte im Einsatz" empfehlen, hab ich mir vor ein Paar Tagen bestellt (www.sonderrechte.info), jetzt gelesen, ist wirklich gut. Und vor allem fundierte Aussagen mit Quellen und Beispielen. Würden alle dieses Buch kennen, würden die meisten Diskussionen um Sonderrechte, auch mit Privat-PKW, Unfälle, etc. komplett entfallen.

    Ich spürte beim lesen förmlich, wie meine zukünftige Fahrweise (noch) ruhiger und sicherer wird...

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