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Thema: Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Christoph41
    In meiner Wehr fährt das HLF eben, wenn die Besatzung 1/8 komplett ist und nicht früher. Das kann eventuell zu Nachtzeiten eine bis mehrere Minuten ausmachen, bis die letzen (und für die Besatzung absolut wichtigen) zwei Männer/Frauen da sind. Da wir meist vor dem ersten RTW an der Einsatzstelle eintreffen und auch First-Responder fahren, muss man diese Zeitfaktor im Bezug auf dieses Alarmstichwort (VU mehrere eingeklemmt) berücksichtigen.
    Dann solltet ihr mal nach der neuen FwDV 3 üben, selbst die Feuerwehrführung hat mittlerweile erkannt, daß ein Gruppenfahrzeug am Tag mangels Personal oft nur noch als Staffel ausrückt.

    Ihr habt kein Recht der Welt eine Straftat zu begehen, da nützen auch keine Sonderrechte. Und auch ihr seid in der Feuerwehr ersetzbar und genau deswegen greift auch kein rechtfertigender Notstand mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Christoph41
    ..., aber erhebliche Beschädigungen sind an beiden Fahrzeugen entstanden.
    Wie erkennst Du eigentlich auf die Schnelle, dass Dein Fahrzeug überhaupt noch fahrfähig ist?
    Ich würde bis auf Bagatell-Schäden (Stoßstange angeditscht) auch auf die Polizei warten, bzw. anrufen, Lage schildern und nach dem weiteren Verhalten fragen ("Ich hab einen Feuerwehreinsatz, kann ich weiterfahren?"). Das kostet allerhöchstens zwei Minuten.

    Und wenn bei Euch die Überlebenswahrscheinlichkeit wirklich davon abhängt, dass ALLE Verfügbaren auch tatsächlich innerhalb kürzester Zeit zum GH kommen und keiner meinetwegen auf dem Klo festsitzt (oder in einem fremden Auto steckt ;-)), dann solltet Ihr dringend Eure AAO überdenken und -arbeiten.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Ich muss Mr. Blaulicht rechtgeben, wenn es wirklich auf jeden einzelnen ankommt sollte AAO mal neu durchdacht werden.

    Ich würde bei der Zuständigen POL anrufen und das weitere vorgehen absprechen. Außerdem würde ich einen Zettel mit Name und Tel-Nr. hinterlassen bevor ich weiterfahre.

    Grüße Matthias

  4. #4
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    so und nun?


    wie ich es schon ganz am anfang sesagt habe, JEDER ist ersetzbar, wenn nicht, dann überdenkt mal eure alarmpläne.

    und vor allem, keiner steht über dem gesetz, und da können sich noch soviele megaretter ihr unfehlbarkeit auf die fahnen malen, auch für sie bleibt es unfallflucht.

    lassen wir doch diese diskussion, sie bringt nix.
    ebenso, wie die diskussion über sonderrrechte bringt sie gar nix.
    nur 10.000 meinungen, aber nix was hand und fuss hat.

    mancher müsste per heli zum gerätehaus geflogen werden so enorm wichtig ist er!
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  5. #5
    Registriert seit
    04.05.2006
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    Ich glaub bis der Heli gestartet ist bin ich am GH :-)

    sorry konnte mir das jetzt nicht verkneifen

    Grüße Matthias

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