Prinzipiell kann bei Einsatzfahrten mal davon ausgegangen werden, dass derjenige, der diese Einsatzfahrt unternimmt, andere gefährdet, und nicht andersrum.Zitat von arnolde
Zweitens bleibt ein Verkehrsrowdy ein Verkehrsrowdy, ob mit oder ohne Sonderrechte. Wer andere durch seine Fahrweise nötigt, bedrängt oder anderweitig gefährdet, verstößt gegen die Auflagen, die die Sonderrechte halt so mit sich bringen.
Gruß, Mr. Blaulicht