ich denke der fragesteller kann sich jetzt ein gutes bild über die richtige verhaltensweise und deren gesetzesgrundlage machen!
( bis auf einige schlecht recherchierte kommentare)
ich denke der fragesteller kann sich jetzt ein gutes bild über die richtige verhaltensweise und deren gesetzesgrundlage machen!
( bis auf einige schlecht recherchierte kommentare)
Wie auch immer die Rechtslage ist, ein solcher Merkzettel den man nur rausgeben muß, ist sicher keine schlechte Idee. Erstens kann man es sich noch so sehr vornehmen, in so einem Fall stehenzubleiben, ob man wenn es soweit ist, dies auch wirklich einhält (denn jede Situation ist anders, man kann sich gar nicht vorher genau festlegen "in dem Fall fahr ich weiter, in dem Fall bleib ich da".
Außerdem gibt es auch Beinahe-Unfälle, oder Belästigungen, die sich damit evtl. schnell glimpflich beilegen lassen. z.B. hatte ich mal den Fall daß ich auf einer langen, breiten, geraden, trockenen, kilometerweit übersichtlichen Landstraße bei wenig Verkehr, jemanden überholen wollte, der konstant knapp 60 gefahren ist. Es war jedoch (wegen der weiter vorne manchmal vorhandenen Obstverkäufer und deren Ein-/Ausfahrten, die jedoch zu dieser Zeit nicht besetzt waren) Tempo 60 und Überholverbot. Als ich zum Überholen ansetzte und neben ihm war, gab dieser Gas und hinderte mich so am Überholen. Gegenverkehr kam nach einigen Sekunden dann doch in Sicht, also bremste ich wieder und setzte mich hinter ihm, worauf er sofort wieder von 90 auf 60 verlangsamte. An der nächsten Ampel zur Rede gestellt, blaffte der ältere Herr mich gleich an, was mir einfiele zu überholen, und ja er hätte extra Gas gegeben um "mich daran zu hindern ein Vergehen zu begehen" (sinngemäß, wörtlich weiß ichs nicht mehr). Mir fehlten die Worte, ich versuchte ihm klarzumachen wie gefährlich sein Verhalten und seine Einstellung ist, unabhängig von meinem Fehlverhalten, aber er war uneinsichtig. Leider war das keine Einsatzfahrt, ich war noch nicht mal bei einer HiOrg (ja ich hatte illegal überholen wollen, bitte keine Diskussion darüber), also konnte ich kaum argumentieren. Die Polizeistation war 1km weg und er bot sich an, mit mir da hinzufahren und gegenseitig Anzeige zu erstatten, und ich hätte das auch fast gemacht, aber es war ein warmer sonniger Nachmittag und ich hatte die Freundin Richtung Badesee dabei und keine Lust uns beiden den Nachmittag zu versauen, also beließ ich es dabei.
Ziemlich ab vom Thema (ich wollt den Fall nur komplett schildern weil es sonst bestimmt Rückfragen gegeben hätte *g*) aber Fazit: Wenn das auf einer Einsatzfahrt gewesen wäre, hätt ich ihm kurz meinen Merkzettel in die Hand gedrückt, und er hätte dann wenigstens gewußt daß in diesem Fall nur er falsch gehandelt hatte, nicht ich, und ihm wär bewußt geworden daß nicht jeder vermeintliche Verkehrsrowdy tatsächlich einer ist, und gefährdet hoffentlich in Zukunft niemanden mehr.
Ein anderer Fall wäre, jemand muß wegen Dir vollbremsen, und schimpft natürlich fürchterlich - Das soll eigentlich nie passieren weil Deine Fahrweise auch im Alarmfall so einen Fall nicht herausfordern darf! - aber falls es doch mal passiert, kannst Du so wenigstens einen Beitrag dazu tun, daß er Dich vielleicht nicht sofort anzeigt sondern später ein klärendes Gespräch möglich ist.
Natürlich ist im Falle eines Unfalls so ein Zettel kein Freibrief, aber es zeigt wenigstens etwas Verantwortung und daß man alles getan hat um die Lage zu klären, und die evtl. herbeigerufene Polizei kann sofort bestätigen lassen daß Du in dieser Sekunde im Einsatz bist. Dennoch stimme ich den Kritischen hier zu: Überleg Dir gut, ob Du wirklich so unersetzbar bist, und ob Du schlimmstenfalls vor Gericht den Richter überzeugen kannst, daß Du auch heute noch mit gutem Gewissen rechtfertigen kannst, weitergefahren zu sein, auch wenn alle Beteiligten evtl. gegen Dich sind.
ich kenne die interpretationen, die hier verbreiteten sind falsch-
ich habe eine polizeiliche,strafrechtliche ausbildung, ich denke das das bei den meisten hier nicht der fall ist. ich wurde auch zum thema sonderrechte geprüft!
geht der melder, kommt es auf jeden an, definitiv. die lage ist eben unklar. im zweifel zugunsten der notlage.
es hat definitiv negative auswirkungen auf den einsatz, wenn kräfte nicht kommen , die aber könnten.
bitte belest euch selber wenn ihr mir nicht glaubt. ich bin kein kindergärtner!!
und @Alex22 langsam habe ich es satt das immer wieder in die mittlerweile sehr klare suppe gespuckt wird!! --wer nur gefährliches halbwissen hat--einfach mal die fresse halten!
im zweifelsfall mal anspruchsvollere bücher als das feuerwehrmagazin lesen.
und selbst dort wurde mein geschriebenes bestätigt.
vielen dank und schönen gruß!
Anscheinend, denn wer sowas losläßtZitat von thorben1248
und erst recht diese Ausdrucksweise braucht selbst noch einen Kindergärtner und kann somit keiner sein.Zitat von thorben1248
Und wenn du schon so klug und belesen bist wie du behauptest bist, nenne doch mal ein paar "anspruchsvolle Bücher" die deiner Argumentation recht geben.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
auseinander ; sofort
Problem beim Deutschen Recht ist das es unterschiedleiche Lesarten und unterschiedliche Auslegungen gibt
Recht hat am Ende der Richter
IMVHO gibt es gerade hier keine klare Aussage, was ja an der Diskussion deutlich zu erkennen ist.
Hilfreich wäre es ein Urteil zur Hand zu haben was sich mit dem Sachverhalt
(HIORGler auf Anfahrt; menschenleben in Gefahr; Sachschaden; zeitnahe Beichte bei der Pol) zur Grundlage gibt;
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Dabei ist allerdings die Auslegung von Leuten, die mit der Juristerei etwas zu tun haben, höher anzusehen als die Interpretation durch Laien.Zitat von hannibal
Richtige und kurze Zusammenfassung des Begriffs "Recht".Zitat von hannibal
leider hat hier keiner seine rechtliche Ausbildung in der Signatur stehen
aber ich denke das erstmal der gesunde Menschenverstand ausschlaggebend sein sollte; ( bei der Hobbyauslegung)
und dann sollten beide Seiten auch ein Stück wie weit die Scheuklappen absetzen und die Meinung des anderen auch aktzeptieren und nicht sagen es geht nur so alles andere ist falsch....
Dieses sollte aber der normale Mitteleuropäische Weg der Diskussion sein.
Sonst kann man Threads auch nur mit einer Aussage reinstellen danach zumachen weil niemand eine andere Meinung haben will...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Prinzipiell kann bei Einsatzfahrten mal davon ausgegangen werden, dass derjenige, der diese Einsatzfahrt unternimmt, andere gefährdet, und nicht andersrum.Zitat von arnolde
Zweitens bleibt ein Verkehrsrowdy ein Verkehrsrowdy, ob mit oder ohne Sonderrechte. Wer andere durch seine Fahrweise nötigt, bedrängt oder anderweitig gefährdet, verstößt gegen die Auflagen, die die Sonderrechte halt so mit sich bringen.
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (21.08.2006 um 16:36 Uhr)
Moin moin,
Aber mal eine ganz andere Frage: Ihr kommt auf der Anfahrt zum Gerätehaus an einem Unfall vorbei, an dem Ihr NICHT beteiligt seid! Anhalten und gegebenenfalls anfangen zu arbeiten (absichern, Verletzte betreuen etc), oder weiterfahren? Bin gespannt auf Eure Antworten...
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: Ich bin über die EDIT-Funktion informiert, da sich meine Beiträge aber inhaltlich und zeitlich unterscheiden, habe ich mich entschieden, einen neuen zu schreiben.
Bei Unfällen mit Personenschaden auf jeden Fall anhalten, unabhängig davon, ob man jetzt zu diesem Unfall alarmiert worden war oder zu was anderem. Wenn dieser Unfall auch Grund für die Alarmierung war, kann man auf diese Art und Weise schon viel für den Rest der Truppe vorbereiten (je nach eigener Qualifikation).Zitat von Mr. Blaulicht
Hallo,
gar keine Frage - bei verletzten Personen würde ich auf jeden Fall Hilfe leisten und der Einsatz wäre vorerst erledigt. Das ist im Prinzip moralisch ne eindeutige Sache und auch rechtich (Stichwort "unterlassene Hilfeleistung") relativ klar in meinen Augen.
Viele Grüße von
Christoph
Servus!
Dann sollte doch moralisch und rechtlich das unerlaubte Entfernen vom Unfallort auch eindeutig sein, oder?
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Moin moin,
weiter oben steht aber, dass es sein kann, dass deswegen ein Fahrzeug nicht rechtzeitig ausrücken kann, und deshalb andere Opfer länger leiden müssen.
Tut mir leid, aber ich fühle mich wohl in der Rolle des advocatus diaboli... ;-)
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (21.08.2006 um 18:28 Uhr)
Das kann so pauschal auch wieder nicht sagen... Wenn es offensichtlich nur leicht verletzte sind (die z.B. alle schon ausgestiegen sind und rumsitzen/stehen), aufgrund der Meldung mußt Du aber davon ausgehen daß mich schlimmeres woanders erwartet, würde ich weiterfahren. Wenn aber jemand eingeklemmt ist oder blutet oder sich offensichtlich nach Hilfe umsieht (oder gar bewußtlos ist), und es kümmert sich noch niemand (sinnvoll/ausreichend) um sie, dann natürlich stehenbleiben und gleich helfen.
Da mein Melder mir nur "Alarm Einsatz !" sagt, ist ja unter Umständen genau dieser Unfall der Grund der Alarmierung.Zitat von Mr. Blaulicht
Eine Pauschalausage ist auch hier nicht möglich !
Kein anderer Helfer am Fahrzeugwrack zu sehen - vermutlich anhalten, sonst - weiter fahren.
Wer von uns hält schon an einem brennenden Haus mit dem privat Fz. an, wenn man gerade alarmiert wurde ?!
- vermutlich keiner (es sei denn es ist in der betrefenden FF üblich die Einsatzschutzbekleidung zuhause oder im Auto zu haben, oder?)
All diese Fragen können nicht mit klaren Antworten beantwortet werden.
*Öl ins Feuer gieß*
Würdet ihr einen Ausserirdischen an die Behörden ausliefern, auch wenn er euch bittet dies nicht zu tun?
*gg*
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