Ergebnis 1 bis 15 von 94

Thema: Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Christoph41 Gast
    Ich bin sehr gespannt, ob die ein oder andere Wehr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht hat. Vielleicht kann Jemand aus dem Forum berichten.

    Nur Zufällig habe ich mal über dieses Thema nachgedacht, aber ganz aus der Welt ist so eine Situation ja wirklich nicht. Es kann jederzeit passieren. Und so wie wir auf Extremsituationen im Einsatz vorbereitet sind / sein sollten, muss man einfach auch sowas einplanen.

    Nen schönen unfallfreien Abend,
    Gruß Christoph

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Nach einem Unfall ist die Einsatzfahrt definitiv vorbei, auch ein nachträgliches Melden schützt hier nicht vor dem unerlaubten Entfernen am Unfallort und grad als Feuerwehrmann sollte man doch Vorbild sein.
    Selbst bei einem Unfall mit Einsatzfahrzeug heißt es stehenbleiben.
    Einzigste Ausnahme ist wenn das das einzigste Fahrzeug ist.
    zB Drehleiter und sie ist unbedingt erforderlich, aber selbst für ein LF 16/12 ist die Fahrt zu Ende, dieses kann ohne Problem ersetzt werden für den Einsatz.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    27.06.2004
    Beiträge
    198
    @alex22 : stimmt nicht! es gibt vorgaben!

    1. vu sachschaden, lebengefahr im einsatz zu erwarten= weiterfahren aber sofort polizei anrufen!

    2. vu personenschaden = vor ort bleiben

    es gibt diverse bücher darüber.

    der geschilderte fall ist in der vorherrschenden situation für mich eindeutig!

    anrufen , ggf. zettel hinterlassen - dann weiterfahren!

  4. #4
    Registriert seit
    17.01.2005
    Beiträge
    145
    Zitat Zitat von thorben1248
    @alex22 : stimmt nicht! es gibt vorgaben!

    1. vu sachschaden, lebengefahr im einsatz zu erwarten= weiterfahren aber sofort polizei anrufen!

    2. vu personenschaden = vor ort bleiben

    es gibt diverse bücher darüber.

    der geschilderte fall ist in der vorherrschenden situation für mich eindeutig!

    anrufen , ggf. zettel hinterlassen - dann weiterfahren!
    Quellen?
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  5. #5
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    @ Duffy

    in diesem Fall geht es um nix

    hier sind in irgendeiner Form noch Menschenleben in Gefahr

    Wenn man sich vorher mit der Pol in Verbinfung setzt und evtl einen schribsel schrieb von denen hat so dürfte es bei reinen Sachschaden kein Problem sein...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
    Registriert seit
    17.01.2005
    Beiträge
    145
    Zitat Zitat von hannibal
    Wenn man sich vorher mit der Pol in Verbinfung setzt und evtl einen schribsel schrieb von denen hat so dürfte es bei reinen Sachschaden kein Problem sein...
    ACK. Aber einfach so weiterfahren könnte IMO in die Hose gehen.
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  7. #7
    Registriert seit
    27.06.2004
    Beiträge
    198
    taschenatlas rettungsdiest wars glaub ich , sonst muß ich morgen noch mal schauen

  8. #8
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604

    Na klar weiter-Fahren

    Na klar, fahre ich weiter!Wenn Menschen eingeklemmt sind, hat das ja wohl etwas Vorrang, als bei einer Beule/Schramme, sich die Beine in den Bauch zu stehen, und auf die Pullemannzei zu Warten.

    Wenn Dir jemand nachweisen kann, dass Du jemand von den Eingeklemmten, hättest retten können, und du bist nur wegen einer Schramme nicht zum Einsatzort durch gefahren, und derjenige ist Tod, oder wegen der Späten Rettung Behindert, dann kommt man fast wieder in den Bereich, das Regress angemeldet, und Du verklagt werden könntest.

    Ich glaube das fällt, dann unter fahrlässigkeit, und wenn einer sehr böse ist, grobe, oder gar Vorsätzliche Fahrlässigkeit

    (alle Juristen vereinigt euch, und sorgt für Stimmung)

    Außerdem wird bei uns in solch einem Fall, ein kurzer Funkspruch, mit Info Schadensort, an die Leitstelle abgesetzt, dann ist die "Fahrerflucht" hinfällig.

    Man hat aber 24 Std Zeit einen Bumms zu melden, und wäre schon ein außergewöhnlicher Einsatz, wenn der so lange dauern würde.
    Aber selbst dann, kannst DU mit ner Einsatz-Nr., und ne Bestätigung deines Löschgruppenführers, das Du Anwesend warst, immer noch den Unfall später melden, ohne gleich einen wg., Fahrerflucht reingewürgt zu bekommen.

  9. #9
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von jumbo
    Wenn Dir jemand nachweisen kann, dass Du jemand von den Eingeklemmten, hättest retten können, und du bist nur wegen einer Schramme nicht zum Einsatzort durch gefahren, und derjenige ist Tod, oder wegen der Späten Rettung Behindert, dann kommt man fast wieder in den Bereich, das Regress angemeldet, und Du verklagt werden könntest.
    Ja genau, nur weil der kleine 18 jährige Feuerwehrmann beim Unfall stehengeblieben ist, kann der Rüstzug nicht ausrücken um eine Person ausm PKW zu befreien.
    *schmunzel*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    CeeJay-VB Gast
    Ist es nicht so, dass man neuerdings "Zeit" hat, um einen begangenen Unfall der Pol. zu melden ohne sich der Unfallflucht strafbar zu machen? Wenn natürlich Personen verletzt sind, ist das wieder was anderes... aber bei Blech...

    Wenn das Haus des Unfallbeteiligten brennen würde oder seine Familie im Unfallauto eingeklemt wäre, zu dem man gerade auf dem Weg ist, hätte dieser sicherlich Verständnis dafür, wenn man erst 1,2, oder 3 Std später den Unfall anzeigt...

    Zu der neuen Frage oben: Sollte Hilfe benötigt werden, auf alle Fälle anhalten! Denn sonst gilt das ganze in meinen Augen aus unterlassene Hilfeleistung! Allerdings muss man dann auch abwägen, was vor geht, wie von den Vorrednern schon beschrieben... läuft nur bisschen Flüssigkeit aus und sind andere Leute da, lass ich die Flüssigkeit Flüssigkeit sein und fahre natürlich meine Einsatzstelle, bzw. das Gerätehaus an... immer Situationsbedingt.

  11. #11
    Registriert seit
    17.08.2006
    Beiträge
    292
    Zitat Zitat von CeeJay-VB
    Ist es nicht so, dass man neuerdings "Zeit" hat, um einen begangenen Unfall der Pol. zu melden ohne sich der Unfallflucht strafbar zu machen?
    Wenn ich mich recht erinnere, da war irgendwas mit der Möglichkeit der Strafmilderung falls man sich binnen 24 Stunden meldet. Eine Garantie ist das aber auch nicht.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •