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Thema: Frage zum RettAssG

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
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    Moin moin,

    das heißt: Wenn ich einen EH-Kurs vor 1989 gemacht habe, und bis heute den RS und 2000 Stunden Rettungsdienst geleistet habe, dann kann ich mir den RettAs anerkennen lassen?
    Oder mit anderen Worten: Der Eh-Kurs vor 1989, dann mach ich schnell meinen RS, fahre 2000 Stunden und ich bin RA?
    Ist das wirklich so? Das kann ich mir kaum vorstellen.
    Oder muss zwischen EH-Kurs und Ausbildungsbeginn nur ein gewisser zeitlicher Abstand liegen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    Nein

    bei den meisten Schulen darf der EH Kurs nur 3 Monate zurückliegen

    ausserdem wurde das Umschreiben gekippt...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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