Als Beginn der RS-Ausbildung wurde auch der EH-Lehrgang anerkannt, so er denn (Nachweis!) von der Ausbildenden Stelle gefordert wurde.
Aber darüber braucht man sich keine Gedanken (mehr) zu machen! Die Regelung ist nämlich schon länger ausgelaufen!
Als Beginn der RS-Ausbildung wurde auch der EH-Lehrgang anerkannt, so er denn (Nachweis!) von der Ausbildenden Stelle gefordert wurde.
Aber darüber braucht man sich keine Gedanken (mehr) zu machen! Die Regelung ist nämlich schon länger ausgelaufen!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Wieso ist die Regelung denn schon ausgelaufen??? Die Übergangsregelung ist noch im RettAssG drin und somit könnte man sich darauf hin noch berufen, oder? Wie ist es denn, wenn jemand bei einer HiOrg einen San-Lehrgang gemacht hatte und dann später den RS, der jetzt die 2000 Stunden im RD voll hat und diese auch nachweisen kann?
Wenn einer 17 Jahre gebraucht hat um 2000 Stunden Rettung zu fahren sollt er lieber die Finger von ner RA-Urkund lassen!!!
Wenigstens löst sich dieses Problem spätestens 2036 biologisch.
Grüße aus Augsburg
Happyrescue
regelung nicht mehr realisierbar: rettungsmagazin 06?-2003
der RS muss aber vor dem RA Gesetz abgeschlossen sein... die Stunden glaub ich auch
hatten vor 2 Jahren den Fall; rief einer an wegen den Stunden von 198? wegen umschreiben
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
in BW wurden auch EH-Kurs beginn angerechnet. dieser muß aber vor dem 01.09.1989 gewesen seihen
gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Moin moin,
das heißt: Wenn ich einen EH-Kurs vor 1989 gemacht habe, und bis heute den RS und 2000 Stunden Rettungsdienst geleistet habe, dann kann ich mir den RettAs anerkennen lassen?
Oder mit anderen Worten: Der Eh-Kurs vor 1989, dann mach ich schnell meinen RS, fahre 2000 Stunden und ich bin RA?
Ist das wirklich so? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Oder muss zwischen EH-Kurs und Ausbildungsbeginn nur ein gewisser zeitlicher Abstand liegen?
Gruß, Mr. Blaulicht
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