Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Moin moin,

um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: Nach meinem Verständnis beginnt eine Ausbildung zu dem Zeitpunkt, wo ich eine schriftliche Zusage über einen Ausbildungsplatz in Händen habe. Irgendwelche Ausbildungen, die als Voraussetzung verlangt werden, müssen ja VOR Ausbildungsbeginn gemacht werden, können also NICHT Teil der Ausbildung, also auch NICHT nach dem Ausbildungsbeginn absolviert vwerden, und gehören somit auch nicht zur Ausbildung dazu.

Aber mal was anderes: Sehe ich es richtig, dass man auch heute noch den RettAs anerkennt bekommt, wenn man einen "alten" RS in der Tasche hat?

Gruß, Mr. Blaulicht
Also imvho beginnt die RS Ausbildung mit der ersten Unterrichtsstunde des RS

der EH Lehrgang ist lediglich eine Bedingung mit diesem Lehrgang beginnen zu dürfen und darf in der Regel nur 3 Monate her sein

Ich denke aber nicht mehr das heute noch RS übergeleitet werden; da zu langen her...